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Alles außer Geld: 10 Alternativen zur Gehaltserhöhung

In Zei­ten, in denen die Prei­se kräf­tig nach oben klet­tern, wün­schen sich vie­le Mit­ar­bei­ten­de eine Gehalts­er­hö­hung. Da auch der eige­ne Betrieb mit Mehr­kos­ten zu kämp­fen hat, ist eine Mehr­zahl­ung aber oft nicht mög­lich. Anstel­le Mit­ar­bei­ten­de zu ver­trös­ten, lohnt es sich, attrak­ti­ve Alter­na­ti­ven in Aus­sicht zu stel­len. Ein Bei­trag von Juli­us Bei­er.

Altersvorsorge: Jährlich dürfen Arbeitgeber, je nach Vertrag, bis zu 6.768 Euro steuer- und sozialabgabenfrei für die Mitarbeiterrente zurücklegen. Abbildung: blickpixel, Pixabay

Alters­vor­sor­ge: Jähr­lich dür­fen Arbeit­ge­ber, je nach Ver­trag, bis zu 6.768 Euro steu­er- und sozi­al­ab­ga­ben­frei für die Mit­ar­bei­ter­ren­te zurück­le­gen. Abbil­dung: blick­pi­xel, Pixabay

#1 Dienstwagen und Fahrtkostenzuschuss

Wie sta­tis­ti­sche Erhe­bun­gen zei­gen, pen­deln täg­lich Mil­lio­nen Berufs­tä­ti­ge in Deutsch­land zur Arbeit. Ein Groß­teil von ihnen – 68 Pro­zent – nutzt hier­bei das Auto. Nur 14 Pro­zent pen­deln mit öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln zur Arbeit. War­um also nicht Mit­ar­bei­ten­den als Alter­na­ti­ve zur Gehalts­er­hö­hung einen Fir­men­wa­gen bereit­stel­len? In man­chen Fäl­len kann dies lukra­ti­ver sein als ein Gehalts­bo­nus, da rele­van­te Mehr­kos­ten vom Arbeit­ge­ber getra­gen werden.

Wer einen Fir­men­wa­gen bereit­stellt, soll­te auf die soge­nann­te Ein-Pro­zent-Rege­lung ach­ten, wie der Ver­ein für Lohn­steu­er­hil­fe erklärt. Gemäß die­ser soge­nann­ten „Lis­ten­preis­me­tho­de“ addiert man, wenn man die Ein­kom­men­steu­er berech­net, ein Pro­zent die­ses Fir­men­wa­gen-Brut­to-Lis­ten­prei­ses auf das monat­li­che Gehalt. Da das zu ver­steu­ern­de Brut­to­ge­halt steigt, kann sich dies wie­der­um auf den Steu­er­satz der Mit­ar­bei­ten­den auswirken.

#2 E-Bike, Fahrrad oder ÖPNV-Ticket

Für nach­hal­tig ori­en­tier­te Unter­neh­men gibt es Alter­na­ti­ven zum Fir­men­wa­gen. Etwa betrieb­li­che Fahr­rä­der, die in auch pri­vat genutzt wer­den dür­fen. Es ist bekannt, dass lang­sa­mes Rad­fah­ren stress­re­du­zie­rend wirkt und bestimm­ten Krank­hei­ten wie Dia­be­tes oder sogar Krebs vor­beugt. Zudem ist die pri­va­te Nut­zung unkom­pli­ziert mög­lich, da kei­ne Ver­trä­ge ver­ein­bart wer­den müs­sen. Ähn­li­ches gilt für ein soge­nann­tes Job­ti­cket für den öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr. Bei wei­ten Stre­cken kann sich eine bezu­schuss­te Bahn­card 25 oder 50 loh­nen. Die Bahn­card kann zudem für pri­va­te Rei­sen genutzt werden.

#3 Dienst- und Sachleistungen

Steu­er­op­ti­mier­te Alter­na­ti­ven zur Gehalts­er­hö­hung inklu­die­ren außer­dem Sach­be­zü­ge und Dienst­leis­tun­gen. Seit 2022 steht Arbeit­ge­bern pro Monat eine Frei­gren­ze von 50 Euro für jeden Mit­ar­bei­ten­den bereit. Sach­be­zü­ge las­sen sich indi­vi­du­ell auf Mit­ar­bei­ten­de zuschnei­den. Wäh­rend eini­ge Waren- oder Tank­gut­schei­ne bevor­zu­gen, freu­en sich ande­re über Mit­ar­bei­ter­ra­bat­te oder anlass­be­zo­ge­ne Geschen­ke. Zu beach­ten gilt jedoch, dass der Wert für Sach­ge­schen­ke steu­er­frei maxi­mal 60 Euro brut­to betra­gen darf.

#4 Extraurlaub oder verkürzte Arbeitszeiten

Nicht umsonst gibt es den Aus­spruch „Zeit ist Geld“. Ins­be­son­de­re für die jün­ge­re Gene­ra­ti­on steht das Gehalt  nicht mehr an ers­ter Stel­le bei der Job­su­che. Viel­mehr wird eine aus­ge­gli­che­ne Work-Life-Balan­ce wich­ti­ger. Es kann wert­voll sein, anstel­le einer Gehalts­er­hö­hung zusätz­li­che Urlaubs­ta­ge anzu­bie­ten. Alter­na­tiv könn­te zudem eine redu­zier­te Stun­den­zahl oder gar eine Vier-Tage-Woche dis­ku­tiert wer­den. Stu­di­en bele­gen, dass Mit­ar­bei­ten­de mit kür­ze­ren Arbeits­zei­ten sogar pro­duk­ti­ver zu Wer­ke gehen.

#5 Gesundheitskurse

Unter­neh­men soll­ten die Fit­ness und das gesund­heit­li­che Wohl­be­fin­den ihrer Beschäf­tig­ten am Her­zen lie­gen. Des­halb kann es eine sinn­vol­le Alter­na­ti­ve sein, mit Kur­sen und Leis­tun­gen die Vita­li­tät zu erhal­ten: Zer­ti­fi­zier­te Unter­su­chun­gen kön­nen eben­so ange­bo­ten wer­den wie Yoga-Kur­se oder Ernäh­rungs­se­mi­na­re. Wer­den Gesund­heits­kur­se von den Kran­ken­kas­sen geför­dert, kön­nen Arbeit­ge­ber einen jähr­li­chen, steu­er­frei­en Zuschuss bis zu 600 Euro gewähren.

Für Mitarbeitende kann es sich lohnen, Firmenhandys und -notebooks zu nutzen. Diese müssen vom Arbeitnehmer nicht versteuert werden. Abbildung: Stokpic, Pixabay

Für Mit­ar­bei­ten­de kann es sich loh­nen, Fir­men­han­dys und -note­books zu nut­zen. Die­se müs­sen vom Arbeit­neh­mer nicht ver­steu­ert wer­den. Abbil­dung: Stok­pic, Pixabay

#6 Coachings und Weiterbildung

Es ist immer eine gute Idee, fach­lich rele­van­te Wei­ter­bil­dun­gen anzu­bie­ten. Es ist sinn­voll, die Beschäf­tig­ten in die Aus­wahl ein­zu­be­zie­hen. Auch für Arbeit­ge­ber ist das Gan­ze eine Win-win-Situa­ti­on: Die neu­en Qua­li­fi­ka­tio­nen las­sen sich sofort im Arbeits­all­tag anwen­den und wir­ken sich posi­tiv auf die Umsät­ze aus.

#7 Zuschuss für die Kinderbetreuung

Für erwerbs­tä­ti­ge Fami­li­en mit Kin­dern ver­steht sich der Kita­zu­schuss als attrak­ti­ve Bonus­leis­tung. Die­ser Steu­er­bo­nus kann für (noch) nicht schul­pflich­ti­ge Kin­der in unbe­grenz­ter Höhe sozi­al­ver­si­che­rungs­frei über­nom­men wer­den. Die Vor­tei­le lie­gen auf der Hand: Sind die Kin­der gut betreut, kön­nen die Eltern stress­frei­er arbeiten.

#8 Verpflegungszuschuss

Wer beruf­lich viel unter­wegs ist, pro­fi­tiert vom Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wand. So beträgt die klei­ne Spe­sen­pau­scha­le bei einer Abwe­sen­heit bis 24 Stun­den 14 Euro. Für Arbeit­neh­mer, die län­ger als 24 Stun­den beruf­lich unter­wegs sind, beträgt die gro­ße Pau­scha­le 28 Euro. Zusätz­lich dazu gibt es eine Über­nach­tungs­pau­scha­le: 20 Euro pro Nacht sind vorgesehen.

#9 Homeoffice

In vie­len Betrie­ben ist das Arbei­ten im Home­of­fice inzwi­schen zum fes­ten Bestand­teil gewor­den. Es kann sich durch­aus loh­nen, wenn der Anteil der Heim­ar­beit wei­ter erhöht wird. Vor allem jün­ge­re Beschäf­tig­te schät­zen Stu­di­en zufol­ge die Heim­ar­beit – und wür­den für zusätz­li­che Home­of­fice-Tage sogar antei­lig Gehalts­ein­bu­ßen hin­neh­men. Wie aus Befra­gun­gen her­vor­geht, wün­schen sich Beschäf­tig­te durch­schnitt­lich 2,9 Tage Home­of­fice pro Woche.

#10 Attraktive Umgebung

Bei der Aus­wahl eines zukünf­ti­gen Arbeit­ge­bers legen Bewer­ber gro­ßen Wert auf die Qua­li­tät des Arbeits­plat­zes. Bei einem anspre­chen­den Arbeits­platz zei­gen sich vie­le Arbeit­neh­mer bereit, auf zusätz­li­ches Gehalt zu ver­zich­ten. Auf die nach­fol­gen­den Aspek­te ach­ten Bewer­ber Umfra­gen zufol­ge besonders:

  • Das Arbeits­um­feld soll­te mög­lichst ruhig und nicht von Lärm­fak­to­ren umge­ben sein.
  • Der Arbeits­platz soll­te ent­we­der mit dem Auto oder aber mit öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln gut erreich­bar sein.
  • Auf gute Ein­kaufs- und Ver­sor­gungs­mög­lich­kei­ten in der Umge­bung legen vie­le Mit­ar­bei­ten­de Wert.
  • Punk­ten kön­nen Arbeit­ge­ber außer­dem mit modern aus­ge­stat­te­ten Büros, Con­cier­ge-Dienst­leis­tun­gen, einem nahe­ge­le­ge­nen Fit­ness­stu­dio oder Duschmöglichkeiten.

Über Boni verhandeln – was Angestellte beachten sollten

Wer mit dem Chef über eine Alter­na­ti­ve zur Gehalts­er­hö­hung spre­chen will, soll­te vor­be­rei­tet sein. Zunächst gilt es zu ana­ly­sie­ren, wel­che Leis­tung die meis­ten Vor­tei­le bringt. Dar­an anknüp­fend lässt sich eine per­sön­li­che Hit­lis­te erstel­len. Im Gespräch soll­te dem Arbeit­ge­ber die finan­zi­el­le Ent­las­tung etwa mit einer exem­pla­ri­schen Mus­ter­rech­nung auf­ge­zeigt wer­den. Wich­tig ist eben­falls, die lang­fris­ti­ge Wir­kung der Goo­dies zu beto­nen. Aber auch, sich fle­xi­bel zu zei­gen und sich in Kri­sen­zei­ten mit weni­ger zufrie­den zu geben.

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