Arbeitsverträge digital abschließen leicht gemacht
Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland neue Regelungen für den Abschluss von Arbeitsverträgen. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) hat zentrale Vorgaben des Nachweisgesetzes angepasst und ermöglicht nun in vielen Fällen den digitalen Vertragsabschluss. Ein Überblick.