Der Start in die Selbstständigkeit ist mit hohen Kosten verbunden. Wer zunächst im Home-Office arbeitet, kann die Miete für Büroräume sparen. Es gibt dabei jedoch einiges zu beachten.
Ohne sich im Vorfeld mit einigen finanziellen und rechtlichen Aspekten auseinanderzusetzen, sollte kein Selbstständiger im Home-Office starten, erläutern die Immobilienexperten der plusForta GmbH. Denn Selbstständigkeit kostet: Da sind auf der einen Seite die Ausgaben, die anfallen, um die eigene Unternehmung zum Laufen zu bringen. Auf der anderen Seite muss Geld für den Lebensunterhalt ausgegeben werden. Das bedeutet, dass man sich nicht nur ganz besonders ins Zeug legen, sondern auch jeden Cent zweimal umdrehen muss, um sich selbst und das Business zu finanzieren. Entsprechend sinnvoll ist es, frühzeitig nach Sparpotenzialen Ausschau zu halten.
Vorgaben des Finanzamts
Selbst wenn ein Home-Office einen Umzug in eine größere Wohnung erforderlich macht, sind die Kosten dafür in der Regel geringer, als eine Gewerbeimmobilie anzumieten. Hierbei ist jedoch auf ein paar Dinge zu achten, damit auch das Finanzamt den Arbeitsplatz als solchen anerkennt und sich pro Jahr einige Tausend Euro sparen lassen. Der Raum muss den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen bilden. Ferner darf es sich bei dem Arbeitszimmer nicht um ein Durchgangszimmer handeln. Es muss durch eine Tür von den Privaträumen abgegrenzt sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, spricht von steuerlicher Seite nichts dagegen, die Aufwendungen dafür als Werbungskosten geltend zu machen.
Vermieter muss zustimmen
Es genügt allerdings nicht, allein die steuerlichen Rahmenbedingungen abzuklären, sondern es ist außerdem zwingend erforderlich, sich vom Vermieter das Einverständnis zur teilgewerblichen Nutzung der Wohnung einzuholen. Eine erste Idee davon, ob der Vermieter eine derartige Nutzungsform akzeptiert, ergibt sich aus dem Mietvertrag. Schließt dieser gewerbliche Aktivitäten aus, führt kein Weg daran vorbei, mit dem Vermieter das Gespräch zu suchen. Sieht die gewerbliche Nutzung Büroarbeiten vor, die ohne eine Vielzahl von Kundenbesuchen und damit einhergehende Parkplatzprobleme auskommen, haben Vermieter in der Regel keine Einwände. Das bedeutet jedoch nicht, dass man am nächsten Tag direkt ein überdimensionales Werbeschild mit dem Firmennamen anbringen darf. Auch derartige Werbemaßnahmen bedürfen der Zustimmung des Vermieters und können von ihm abgelehnt werden.
Mitarbeiter im Home-Office?
Bei einer erfolgreichen Gründung ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Einstellung von Mitarbeitern ansteht. Hierbei ist allerdings Vorsicht geboten, denn steuerlich ist dies nicht erlaubt und aus Vermietersicht bedarf es einer gesonderten Erlaubnis. Wenn es so weit ist, sollte man also darüber nachdenken, ob es an der Zeit für externe Räumlichkeiten ist oder ob der Mitarbeiter nicht auch von seinem Zuhause aus die Arbeit erledigen kann.