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Inwerk: Starte das neue Jahr mit top ergonomischen Büromöbeln.

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Einfach richtig schreiben

Wie sieht ein kor­rek­ter Geschäfts­brief aus? Wie glie­de­re ich Tele­fon­num­mern und IBAN-Zah­len? Sind Emo­jis erlaubt? Ant­wor­ten lie­fert die DIN 5008 „Schreib- und Gestal­tungs­re­geln für die Text- und Infor­ma­ti­ons­ver­ar­bei­tung“, die in einer über­ar­bei­te­ten Fas­sung erschie­nen ist.

Die DIN 5008 liefert einfache und verständliche Regeln, um Texte und Informationen so darzustellen, dass sie sich schnell erfassen lassen. Abbildung: Pexels

Die DIN 5008 lie­fert ein­fa­che und ver­ständ­li­che Regeln, um Tex­te und Infor­ma­tio­nen so dar­zu­stel­len, dass sie sich schnell erfas­sen las­sen. Abbil­dung: Pexels

Das Deut­sche Insti­tut für Nor­mung e. V. (DIN) hat den bestehen­den Leit­fa­den für die Geschäfts- und Büro­kom­mu­ni­ka­ti­on, die DIN 5008,  ergänzt und neue Inhal­te hin­zu­ge­fügt. Hin­zu­ge­kom­men sind unter ande­rem The­men wie Prä­sen­ta­tio­nen, Pro­to­kol­le, Rech­nun­gen, Tex­te in Tabel­len­form, Datei­ab­la­ge und vie­le zuge­hö­ri­ge Anwendungsbeispiele.

Bewährte Hilfestellung in der schriftlichen Bürokommunikation

Die DIN 5008 soll­te einen fes­ten Platz im geschäft­li­chen Schrift­ver­kehr haben: Sie lie­fert ein­fa­che und ver­ständ­li­che Regeln, um Tex­te und Infor­ma­tio­nen so dar­zu­stel­len, dass sie sich schnell erfas­sen las­sen. Mit den neu­en Inhal­ten deckt die Norm aktu­el­le Anfor­de­run­gen an die Geschäfts- und Büro­kom­mu­ni­ka­ti­on ab. Ergänzt wur­den außer Regeln zu Zah­len­ta­bel­len auch wel­che zu Tex­ten in Tabel­len­form wie Check­lis­ten, Rech­nun­gen und Lie­fer­schei­ne. Wer Bild­schirm­prä­sen­ta­tio­nen gestal­tet oder Pro­to­kol­le auf­setzt, wird in der DIN 5008 eben­falls fün­dig. Erwei­tert wur­den zudem Inhal­te zu elek­tro­ni­schem Schrift­ver­kehr, bei­spiels­wei­se per E-Mail oder über ver­gleich­ba­re Diens­te. Dar­über hin­aus umfasst die Norm nun auch Emp­feh­lun­gen, unter wel­chen Ord­ner­struk­tu­ren und ein­heit­li­chen Bezeich­nun­gen sich Datei­en able­gen las­sen, damit die Doku­men­te ein­fach und schnell wie­der­auf­find­bar sind.

Emojis können verwendet werden

Ein aus­führ­li­cher Anhang infor­miert über typo­gra­fisch anspruchs­vol­le Tex­te und abwei­chen­de Regeln, zum Bei­spiel für Fly­er oder auf­wen­dig gestal­te­te Geschäfts­be­rich­te. Auch bei Zwei­feln, ob und wie in der Geschäfts­kor­re­spon­denz Emo­ti­cons oder Emo­jis ver­wen­den wer­den kön­nen, fin­det Ant­wor­ten in der Norm: Es ist erlaubt, wenn der Kon­text stimmt.

Praktisches Nachschlagewerk für viele Bereiche

„Die DIN 5008 ist in der Büro­kom­mu­ni­ka­ti­on nicht mehr weg­zu­den­ken, die Norm trägt seit Jahr­zehn­ten zu ein­heit­li­che­ren und ver­ständ­li­che­ren Schrift­stü­cken bei“, sagt Eber­hard Rüs­sing, Fach­be­reichs­lei­ter für die Lern­fel­der im Aus­bil­dungs­be­ruf „Kauf­man­n/-frau für Büro­ma­nage­ment“ an der Loui­se-Schroe­der-Schu­le (Ober­stu­fen­zen­trum Büro­wirt­schaft und Ver­wal­tung), Ber­lin. Er ist Obmann des Arbeits­aus­schus­ses „Text- und Infor­ma­ti­ons­ver­ar­bei­tung für Büro­an­wen­dun­gen“, der die Norm erar­bei­tet hat. „Bei der Aktua­li­sie­rung haben wir ins­be­son­de­re dar­auf geach­tet, aktu­el­le The­men und Fra­ge­stel­lun­gen zu berück­sich­ti­gen. Wir woll­ten aber auch die Balan­ce zwi­schen Genau­ig­keit und Ver­bind­lich­keit im Regel­werk auf der einen und einer prag­ma­ti­schen und schnel­len Umsetz­bar­keit mit heu­te gän­gi­gen Soft­ware­lö­sun­gen auf der ande­ren Sei­te wah­ren. Die Norm eig­net sich als prak­ti­sches Nach­schla­ge­werk sowohl für den Büro­all­tag als auch für die beruf­li­che Aus- und Wei­ter­bil­dung“, ergänzt der Experte.

Die DIN 5008 kann hier bestellt werden.

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