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Chance für Unternehmen: Nachhaltigkeit wird zum Standard

Gesetz­li­che Regu­lie­run­gen sind unbe­liebt, aber not­wen­dig. Wie die recht­li­chen Vor­ga­ben einen posi­ti­ven Effekt auf die Nach­hal­tig­keit der Unter­neh­men haben kön­nen, beschreibt Yvonne Jamal vom Jaro Insti­tut für Nach­hal­tig­keit und Digi­ta­li­sie­rung e. V.

Jede Ausschreibung, Bestellung und jeder Lieferantenvertrag sind Möglichkeiten, nachhaltige Entwicklungen zu fördern. Abbildung: Mina Rad, Unsplash

Jede Aus­schrei­bung, Bestel­lung und jeder Lie­fe­ran­ten­ver­trag sind Mög­lich­kei­ten, nach­hal­ti­ge Ent­wick­lun­gen zu för­dern. Abbil­dung: Mina Rad, Unsplash

Seit dem 1. Janu­ar 2023 ist das Gesetz zu den unter­neh­me­ri­schen Sorg­falts­pflich­ten in Lie­fer­ket­ten (LkSG) in Kraft. Es basiert auf den Leit­prin­zi­pi­en für Wirt­schaft und Men­schen­rech­te der Ver­ein­ten Natio­nen. Mit der Ver­ab­schie­dung der Euro­päi­schen Lie­fer­ket­ten­richt­li­nie (CSDDD) wird eine Über­ar­bei­tung des LkSG not­wen­dig. Mit der CSDDD sol­len Unter­neh­men sowohl aus der EU als auch aus Nicht-EU-Län­dern mit rele­van­ten Umsät­zen in der EU erst­mals ver­pflich­tet wer­den, nach ein­heit­li­chen län­der­über­grei­fen­den Vor­ga­ben men­schen- und umwelt­recht­li­che Sorg­falts­pflich­ten in ihren Wert­schöp­fungs­ket­ten umzu­set­zen. Wich­ti­ge Last-Minu­teÄn­de­run­gen an der Richt­li­nie, die am 15. März 2024 zur Eini­gung im Euro­päi­schen Rat führ­ten, waren unter anderem:

  • stu­fen­wei­se Ein­füh­rung der CSDDD in den Unter­neh­men, gestaf­felt nach Unter­neh­mens­grö­ße (Mit­ar­bei­ter­an­zahl, Jahresumsatz),
  • Strei­chung der Hoch­ri­si­ko­sek­to­ren, bei denen der Anwen­dungs­be­reich bereits ab 250 Mit­ar­bei­ten­den und 40 Mil­lio­nen Euro Jah­res­um­satz grei­fen sollte,
  • Haf­tungs­er­leich­te­rung für Hol­ding­ge­sell­schaf­ten, indem die­se auf Antrag mit ihren Toch­ter­ge­sell­schaf­ten gemein­sam haf­ten, sofern sie nur deren Antei­le hal­ten sowie
  • Haf­tung nur für Schä­den, die Unter­neh­men auf­grund des eige­nen vor­sätz­li­chen oder fahr­läs­si­gen Nicht­er­grei­fens von Prä­ven­ti­ons- oder Abhil­fe­maß­nah­men zu ver­ant­wor­ten haben (Haf­tung für Schä­den durch Geschäfts­part­ner wur­de gestrichen).

Zukunftsfähigkeit sichern

Eine Ver­schär­fung sieht die CSDDD beim Umwelt­schutz vor. Sie ver­langt von den Unter­neh­men einen 1,5-Grad-kompatiblen Kli­ma­schutz­plan. Die­ser soge­nann­te „Cli­ma­te Tran­si­ti­on Plan“ wird auch im Rah­men der EU-Berichts­er­stat­tungs­pflich­ten (CSRD/ESRS E1) gefor­dert. Er ver­pflich­tet Unter­neh­men dazu, sich mit den Umwelt­aus­wir­kun­gen des eige­nen Geschäfts­mo­dells aus­ein­an­der­zu­set­zen und die­se als Teil der Sorg­falts­pflich­ten zu berück­sich­ti­gen. Wei­te­re rele­van­te Regu­lie­run­gen wie die Richt­li­nie für ent­wal­dungs­freie Lie­fer­ket­ten (EUDR) oder das geplan­te Import­ver­bot für Pro­duk­te aus Zwangs­ar­beit unter­strei­chen die Not­wen­dig­keit, nach­hal­ti­ge Beschaf­fungs­pro­zes­se zu imple­men­tie­ren, um die eige­ne Zukunfts­fä­hig­keit des Unter­neh­mens zu sichern.

Lohnender Aufwand

Der initia­le Auf­wand mag kurz­fris­tig eine Hür­de sein, da das not­wen­di­ge Fach­wis­sen sowie eine ent­spre­chen­de Hand­lungs­kom­pe­tenz bei Mit­ar­bei­ten­den und in der Lie­fer­ket­te auf­ge­baut und Trans­pa­renz her­ge­stellt wer­den müs­sen. Mit­tel- bis lang­fris­tig loh­nen sich jedoch die­se Anstren­gun­gen auf­grund der Kos­ten­ein­spa­run­gen im Rah­men einer nach­hal­ti­gen Wirt­schafts­wei­se im Sin­ne der Kreis­lauf­wirt­schaft. Hin­zu kom­men die gestei­ger­te Attrak­ti­vi­tät als ver­ant­wor­tungs­vol­ler Arbeit­ge­ber sowie die Chan­cen neu­er Geschäfts­mo­del­le und Zielgruppen.

Yvonne Jamal, Vorstandsvorsitzende, Jaro Institut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung e.V. Abbildung: Jaro Institut

Abbil­dung: Jaro Institut

Yvonne Jamal,

Vor­stands­vor­sit­zen­de,
Jaro Insti­tut für Nach­hal­tig­keit und Digi­ta­li­sie­rung e.V.

jaro-institut.de

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