Gesetzliche Regulierungen sind unbeliebt, aber notwendig. Wie die rechtlichen Vorgaben einen positiven Effekt auf die Nachhaltigkeit der Unternehmen haben können, beschreibt Yvonne Jamal vom Jaro Institut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung e. V.
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Gesetz zu den unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) in Kraft. Es basiert auf den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Mit der Verabschiedung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) wird eine Überarbeitung des LkSG notwendig. Mit der CSDDD sollen Unternehmen sowohl aus der EU als auch aus Nicht-EU-Ländern mit relevanten Umsätzen in der EU erstmals verpflichtet werden, nach einheitlichen länderübergreifenden Vorgaben menschen- und umweltrechtliche Sorgfaltspflichten in ihren Wertschöpfungsketten umzusetzen. Wichtige Last-MinuteÄnderungen an der Richtlinie, die am 15. März 2024 zur Einigung im Europäischen Rat führten, waren unter anderem:
- stufenweise Einführung der CSDDD in den Unternehmen, gestaffelt nach Unternehmensgröße (Mitarbeiteranzahl, Jahresumsatz),
- Streichung der Hochrisikosektoren, bei denen der Anwendungsbereich bereits ab 250 Mitarbeitenden und 40 Millionen Euro Jahresumsatz greifen sollte,
- Haftungserleichterung für Holdinggesellschaften, indem diese auf Antrag mit ihren Tochtergesellschaften gemeinsam haften, sofern sie nur deren Anteile halten sowie
- Haftung nur für Schäden, die Unternehmen aufgrund des eigenen vorsätzlichen oder fahrlässigen Nichtergreifens von Präventions- oder Abhilfemaßnahmen zu verantworten haben (Haftung für Schäden durch Geschäftspartner wurde gestrichen).
Zukunftsfähigkeit sichern
Eine Verschärfung sieht die CSDDD beim Umweltschutz vor. Sie verlangt von den Unternehmen einen 1,5-Grad-kompatiblen Klimaschutzplan. Dieser sogenannte „Climate Transition Plan“ wird auch im Rahmen der EU-Berichtserstattungspflichten (CSRD/ESRS E1) gefordert. Er verpflichtet Unternehmen dazu, sich mit den Umweltauswirkungen des eigenen Geschäftsmodells auseinanderzusetzen und diese als Teil der Sorgfaltspflichten zu berücksichtigen. Weitere relevante Regulierungen wie die Richtlinie für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) oder das geplante Importverbot für Produkte aus Zwangsarbeit unterstreichen die Notwendigkeit, nachhaltige Beschaffungsprozesse zu implementieren, um die eigene Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.
Lohnender Aufwand
Der initiale Aufwand mag kurzfristig eine Hürde sein, da das notwendige Fachwissen sowie eine entsprechende Handlungskompetenz bei Mitarbeitenden und in der Lieferkette aufgebaut und Transparenz hergestellt werden müssen. Mittel- bis langfristig lohnen sich jedoch diese Anstrengungen aufgrund der Kosteneinsparungen im Rahmen einer nachhaltigen Wirtschaftsweise im Sinne der Kreislaufwirtschaft. Hinzu kommen die gesteigerte Attraktivität als verantwortungsvoller Arbeitgeber sowie die Chancen neuer Geschäftsmodelle und Zielgruppen.
Yvonne Jamal, Vorstandsvorsitzende, |