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Ein Leitfaden zur Gestaltung von Kommunikationszonen

Büros sind Orte der Begeg­nung und des Aus­tau­sches – egal ob geplant oder spon­tan. Doch was soll­ten Unter­neh­men bei der Pla­nung von Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­rei­chen beach­ten? Ein Leit­fa­den der Deut­schen Gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung (DGUV) gibt Antworten.

Neben Bereichen für die reine Bildschirmarbeit sollten auch Kommunikationszonen vorhanden sein. Abbildung: Benis Arapovic, Vecteezy

Neben Berei­chen für die rei­ne Bild­schirm­ar­beit soll­ten auch Kom­mu­ni­ka­ti­ons­zo­nen vor­han­den sein. Abbil­dung: Benis Ara­po­vic, Vecteezy

Je nach Anlass ist das Büro ein Raum für kon­zen­trier­tes Arbei­ten, für ange­reg­te Dis­kus­sio­nen oder für kol­le­gia­le Bespre­chun­gen. Daher soll­ten neben Flä­chen für die rei­ne Bild­schirm­ar­beit auch spe­zi­el­le Berei­che vor­han­den sein, in denen expli­zit Kom­mu­ni­ka­ti­on erwünscht ist, wie bei­spiels­wei­se Sitz­land­schaf­ten, Mit­tel­zo­nen, Raum-in-Raum-Sys­te­me oder Workshop-Räume.

Ausreichend Abstand und räumliche Trennung

In moder­nen Büro­kon­zep­ten wie Cowor­king Spaces oder Open Space Offices sind die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­rei­che sowie die Büros mit Bild­schirm­ar­beits­plät­zen bes­ten­falls räum­lich von­ein­an­der getrennt. Doch man­cher­orts sind die Gren­zen flie­ßend – Arbeits- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­rei­che gehen inein­an­der über. „Ist alles in einem ein­zi­gen Raum unter­ge­bracht, ist gute Pla­nung uner­läss­lich“, sagt Andre­as Ste­phan, Lei­ter des Sach­ge­biets Büro im Fach­be­reich Ver­wal­tung der DGUV. „Kom­mu­ni­ka­ti­on kann die Kon­zen­tra­ti­on stö­ren. Daher ist auf geeig­ne­te Schir­mung und aus­rei­chend Abstand zwi­schen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­zo­nen und Büro­flä­chen zu achten.“

Ergonomie, Licht, Klima

Je nach­dem, wie lan­ge sich Beschäf­tig­te in die­sen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­rei­chen auf­hal­ten, soll­ten die Möblie­run­gen und die Arbeits­mit­tel den ergo­no­mi­schen Anfor­de­run­gen ent­spre­chen. Bei­spiels­wei­se emp­fiehlt die DGUV Möbel, die den Wech­sel zwi­schen Sit­zen und Ste­hen fördern.

Für die Beleuch­tung gel­ten grund­sätz­lich die glei­chen Anfor­de­run­gen wie für Bild­schirm­ar­beits­plät­ze. „Ein Raum, der dem direk­ten Aus­tausch von Men­schen vor­be­hal­ten ist, macht jedoch ein paar Beson­der­hei­ten in Bezug auf die Beleuch­tung not­wen­dig“, so Andre­as Ste­phan. Gesich­ter und ver­ti­ka­le Flä­chen wie etwa Flip­charts soll­ten aus­rei­chend auf­ge­hellt sein. Beschäf­tig­te, ins­be­son­de­re jene mit Hör­ein­schrän­kun­gen, kön­nen Mimik und Ges­tik so bes­ser erken­nen. Tief­strah­len­de Leuch­ten wie zum Bei­spiel Spots soll­ten ver­mie­den wer­den. Zusätz­li­che Steh- oder Tisch­lam­pen kön­nen dabei hel­fen, den jewei­li­gen räum­li­chen Cha­rak­ter zu unter­stüt­zen und so eine ange­neh­me (Licht-)Atmosphäre erzeugen.

Zudem soll­te das Raum­kli­ma an die Anzahl der Per­so­nen sowie die Art der Nut­zung ange­passt wer­den kön­nen. Im Wesent­li­chen bestim­men Para­me­ter wie Luft­tem­pe­ra­tur, Luft­feuch­te und Luft­be­we­gung das Raum­kli­ma. Die Anfor­de­run­gen für Arbeits­plät­ze – und damit auch für Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­rei­che – nach ASR A3.5 „Raum­tem­pe­ra­tur“ und ASR A3.6 „Lüf­tung“ sind wäh­rend der Nut­zungs­dau­er einzuhalten.

Kostenfreier Leitfaden

Die DGUV-Bro­schü­re „Gestal­tung von Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­rei­chen im Büro“ lie­fert Hil­fe­stel­lun­gen und Impul­se für Pla­ner, Betriebs- und Per­so­nal­rä­te, Fach­kräf­te für Arbeits­si­cher­heit und Betriebs­ärz­te. Der zwölf­sei­ti­ge Leit­fa­den kann kos­ten­frei auf der DGUV-Web­site her­un­ter­ge­la­den werden.

 

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