Gerade jetzt, mit dem Beginn der zweiten Corona-Welle, fragen sich viele Arbeitgeber: Wie lässt sich die Arbeitssicherheit für Mitarbeiter gewährleisten und im Regelbetrieb weiterarbeiten. Die Gemeinschaftsaktion infektionsschutzhelfer.de gibt Tipps.
#1: Gefährdungsbeurteilung
Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Beurteilung darüber vorzunehmen, welchen gesundheitlichen Gefährdungen ihre Arbeitnehmer ausgesetzt sind. Mit dem Corona-Virus entstand eine neue „biologische Gefährdung“ im Sinne von § 5, Abs. 3, Arbeitsschutzgesetz (ASiG). Arbeitgeber müssen deshalb eine neue Gefährdungsbeurteilung durchführen oder die bestehende ergänzen.
Die Initiative infektionsschutzhelfer.de hat hierzu eine kostenlose Software zur Gefährdungsbeurteilung entwickelt. Arbeitgeber beantworten auf der Website in zehn Minuten Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Infektionsschutz in ihrem Unternehmen. Danach erhalten sie kostenlos eine Sofortauswertung und einen individuellen Maßnahmenplan.
#2: Infektionsschutzhelfer
Das erforderliche Infektionsschutzwissen sollte im Unternehmen verbreitet sein. Nur wenn viele Mitarbeiter die Grundsätze der Arbeitssicherheit und des Infektionsschutzes verinnerlicht haben, können Maßnahmen wirksam umgesetzt werden.
Auf der Webseite der Initiative können alle Mitarbeiter von Unternehmen und sonstige Interessierte eine kostenlose Schulung in 20 Minuten absolvieren. Die Online-Ausbildung endet mit einem Test. Bei erfolgreichem Bestehen erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat nach dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BAMS).
#3: Verbindliche Maßnahmen
Damit Schutzmaßnahmen konsequent umgesetzt werden, braucht es für alle Mitarbeiter verpflichtende Betriebsanweisungen, die sicherstellen, dass im Bereich Infektionsschutz nichts zufällig geschieht. Die Maßnahmen sollten fest in die Arbeitsabläufe und Routinetätigkeiten der Mitarbeiter integriert werden.
Die Initiative hat auf ihrer Webseite für Profit- und Non-Profit-Organisationen ein Paket mit Dokumenten für Betriebsanweisungen und Hygienepläne bereitgestellt. Mit den Vorlagen können Betriebsanweisungen schnell und einfach erlassen und die Umsetzung der Maßnahmen wirksam kontrolliert werden.
#4: Regelmäßige Unterweisung
Maßnahmen zum Infektionsschutz sind wie Sicherheitsunterweisungen im Flugzeug. Irgendwann möchte sie niemand mehr hören, denn jeder hat das Gefühl, alles bereits zu wissen und zu beachten. Doch das ist ein Trugschluss. Bei der Arbeitssicherheit gilt: Routine schafft Sicherheit. Deshalb sollten Mitarbeiter regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, unterwiesen werden. Auch sollte sichergestellt werden, dass alle die Anweisungen verstehen und befolgen.
#5: Konsequenzen aussprechen
Und was passiert, wenn Mitarbeiter die Betriebsanweisungen und Schutzmaßnahmen nicht ernst nehmen oder aus Bequemlichkeit vergessen? Konsequenzen sollten direkt und unmissverständlich angesprochen werden.
Die Praxis zeigt: Man muss nur einem Bruchteil aller Arbeitnehmer rechtliche Konsequenzen androhen. Durch die Corona-Krise sind die meisten Mitarbeiter für das richtige Verhalten sensibilisiert und wissen, dass sie bei einem Nichtbeachten der Regeln ihre Kollegen gefährden.