Helau, Alaaf und Arbeitsrecht: Narrenfreiheit in der Karnevalszeit?
Karneval, Fastnacht oder Fasching – in vielen Regionen in Deutschland herrscht zur Karnevalszeit absoluter Ausnahmezustand. Doch aus arbeitsrechtlicher Sicht sind diese Tage auch in den Karnevalshochburgen keine Feiertage. Die Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp erklärt, worauf Unternehmen und Angestellte achten sollten.