Arbeitsverträge und andere HR-Dokumente sind in vielen Unternehmen die letzten Bastionen analoger Dokumentenverarbeitung. Marco Schmid, Head of International Expansion Strategy bei Swisscom Trust Services, beschreibt, wie elektronische Signaturen den HR-Prozess verbessern können.
Im Bereich der Mitarbeiterverwaltung existiert eine Vielzahl wichtiger Dokumente, deren Rechtswirkung den meisten Menschen bekannt ist – wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, weiß: „Ich schließe gerade einen Vertrag, der mein Leben auf absehbare Zeit bestimmt.“ Aber auch Betriebsvereinbarungen, etwa zur Homeoffice-Regelung, Feedback-Dokumente oder Reisekostenabrechnungen kommen im Firmenalltag und in Personalabteilungen zum Einsatz. Die physische Unterschrift mit Stift auf Papier ist im Zuge dessen häufig noch gang und gäbe. Trotz fortgeschrittener Digitalisierung werden täglich Dokumente unterschrieben, fotografiert, gescannt und versendet.
Vorteile digitaler Abwicklungen
Nur wenigen Beteiligten ist klar, dass die nachträgliche Prüfung dieser Scans oder Fotos oft nicht rechtssicher ist. Hier gibt es Alternativen: Mit elektronischen Signaturen können digitale Prozesse problemlos in die HR-Abteilung eingebunden werden – und gleichzeitig die Rechtssicherheit für das Unternehmen und Mitarbeiter garantieren. Im Gegensatz zu den drei bis vier Tagen Umschlagzeit bei einem analogen Arbeitsvertrag können digitalisierte Verträge mit elektronischen Signaturen in wenigen Minuten abgewickelt werden.
Fragen zu elektronischen Signaturen
Einer der Gründe, warum Unternehmen diese Vorteile nicht öfter wahrnehmen, ist fehlendes Wissen über Regularien und Hintergründe zu digitalen Signaturen, beispielsweise die Klärung rechtlicher Fragen. Wie zukunftsfähig ist eine digitale Signaturlösung, oder muss ich in zwei Jahren erneut planen? Für den Rechtsraum der Europäischen Union werden derartige Fragen zu elektronischen Signaturen in der eIDAS-Verordnung beantwortet. Die Verordnung klärt die Rechtssicherheit und Voraussetzungen. Sie stellt damit sicher, dass Unternehmen ruhigen Gewissens auf eine digitale Signatur setzen können.
Geschwindigkeitsvorteil durch digitale Methoden
Die eIDAS-Verordnung unterscheidet zwischen drei Stufen einer elektronischen Signatur: einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signatur (QES). Für den HR-Prozess ist wichtig, dass nur die QES einer händischen Unterschrift gleichgestellt ist. Die QES bietet HR-Abteilungen hohe Sicherheit und verringert auch den Aufwand bei der Identifikation. Heute reicht dafür die eID des Personalausweises, ein bestehendes Bankkonto oder eine KI-unterstützte Selbstidentifikation per Smartphone-Kamera. Mit dem Geschwindigkeitsvorteil, der durch diese Methoden entsteht, können HR-Abteilungen wichtige Talente schneller rechtssicher für das Unternehmen gewinnen und direkt im HR-Prozess die Innovationskraft des Unternehmens unter Beweis stellen.
Marco Schmid, Head of International Expansion Strategy, Swisscom Trust Services. |