Banner Leaderboard

Inwerk: Starte das neue Jahr mit top ergonomischen Büromöbeln.

Banner Leaderboard 2

Inwerk: Starte das neue Jahr mit top ergonomischen Büromöbeln. Sonderaktion vom 08.01.–28.01.2024.

Das ergonomische Büro: Theorie & Praxis

Etwa ein Drit­tel ihrer Lebens­zeit ver­brin­gen Office-Worker mit Büro­ar­beit. Da lohnt es sich sehr, den Arbeits­platz ergo­no­misch ein­zu­rich­ten. Andern­falls dro­hen gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gun­gen. Sebas­ti­an Klöß hat die wich­tigs­ten Vor­schrif­ten und Tipps zusammengefasst.

Die eigene Gesundheit wird es einem danken, wenn das Büro ergonomisch ausgestattet ist. Abbildung: Benis Arapovic, Vecteezy

Die eige­ne Gesund­heit wird es einem dan­ken, wenn das Büro ergo­no­misch aus­ge­stat­tet ist. Abbil­dung: Benis Ara­po­vic, Vecteezy

Der ergonomische Schreibtisch: Das sagen die Vorschriften

Der Schreib­tisch muss min­des­tens 1,60 m breit und 80 cm tief sein, erläu­tern die DGUV Infor­ma­tio­nen 215-410 (Punkt 7.3.1) und 215-441 (Punkt 2). Bei der Höhe kommt es auf den Schreib­tisch­typ an. Nicht höhen­ver­stell­ba­re Model­le soll­ten laut besag­ter Stel­le der DGUV Infor­ma­ti­on 215-410 eine Höhe von 74 cm haben (+/-20 cm), rei­ne Steh­ti­sche 1,05 m (+/- 20 cm). Die ergo­no­misch deut­lich emp­feh­lens­wer­te­ren Sitz-Steh-Tische, die sich von der Sitz- in die Steh­hö­he brin­gen las­sen, soll­ten sich min­des­tens im Bereich von 65 cm bis 1,25 cm ver­stel­len lassen.

Unter dem Schreib­tisch muss für den Büro­ar­bei­ter genü­gend Fuß­raum zur Ver­fü­gung ste­hen. Kon­kret bedeu­tet das laut Punkt 7.3.1 der DGUV Infor­ma­ti­on 215-410, dass die Bein­raum­brei­te nicht klei­ner als 85 cm sein darf, bes­ser 1,20 cm und mehr. Nur so sind viel­fäl­ti­ge Hal­tungs­wech­sel im Sit­zen mög­lich. Die Knie­frei­heit muss 8 cm betragen.

Die Schreib­tisch­ober­flä­che muss gemäß Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung (Absatz 6.1.5) refle­xi­ons­arm sein. Wer es genau wis­sen will, schaue in die DGUV Infor­ma­ti­on 215-410, Punkt 7.3.1: Ihre Refle­xi­ons­gra­de müs­sen im Bereich von 0,15 bis 0,75, ihre Glanz­gra­de von matt bis sei­den­matt (60°-Glanzwert ≤ 20) liegen.

Der ergonomische Schreibtisch: Das sagt die Erfahrung

Auf die Grö­ße kommt es doch an. Zumin­dest beim Schreib­tisch. Klar, mit 1,60 m auf 80 cm kann man leben, aber wem scha­det schon mehr Platz? (Viel­leicht mit Aus­nah­me von dem, der die Büro­mie­te bezah­len muss …) Die Deut­sche Gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung emp­fiehlt in der DGUV Infor­ma­ti­on 215-410, Punkt 7.3.1 daher 1,80 m Brei­te und 90 cm, noch bes­ser 1 m Tie­fe. Wer jetzt ein­wen­det, dass immer weni­ger mit Papier- und Akten­ber­gen gear­bei­tet, ergo auch weni­ger Platz auf dem Schreib­tisch benö­tigt wird, dem sei gesagt: Auch Smart­phone, Tablet, Lap­top und Moni­tor schwe­ben nicht ein­fach über der Arbeits­flä­che. Außer­dem ver­langt gera­de die Tech­nik mit­un­ter sogar grö­ße­re Schreib­ti­sche, Stich­wort Bild­schirm. Je grö­ßer der ist, des­to grö­ßer soll­te auch der Abstand zwi­schen Augen und ihm sein, zumin­dest dann, wenn bei der Bild­schirm­ar­beit der gan­ze Bild­schirm auf einen Blick erfasst wer­den muss. Und des­to tie­fer damit der Schreib­tisch. Die DGUV Infor­ma­ti­on 215-410 emp­fiehlt unter Punkt 7.2.1 für einen 24 Zoll gro­ßen Moni­tor bei­spiels­wei­se einen Seh­ab­stand von 1 m. Geht es pri­mär um klas­si­sche Schreib- und Lese­auf­ga­ben, rei­chen jedoch auch bei gro­ßen Moni­to­ren Seh­ab­stän­de von 50 bis 65 cm (DGUV Infor­ma­ti­on 215-410, Punkt 7.2.1).

Was in kei­ner Norm steht, aber bei kei­nem Schreib­tisch feh­len soll­te, ist eine durch­dach­te Lösung für die Elek­tri­fi­zie­rung. Dem Kabel­cha­os (Lad­ge­rä­te von Smart­phone, Kabel der Schreib­tisch­leuch­te, Strom- und Daten­ka­bel vom Moni­tor, Strom- und Daten­ka­bel vom zwei­ten Moni­tor …) ent­geht man nur mit cle­ver kon­stru­ier­ten Klap­pen, Rin­nen, Öff­nun­gen. Oder sogar inte­grier­ten Flä­chen für das kon­takt­lo­se Laden.

Und ja: Nicht höhen­ver­stell­ba­re Schreib­ti­sche ent­spre­chen den Min­dest­an­for­de­run­gen. Aber wer ein­mal in den Genuss eines Sitz-Steh-Tischs gekom­men ist, möch­te den nie wie­der mis­sen. Der Wech­sel zwi­schen sit­zen­dem und ste­hen­dem Arbei­ten unter­stützt die Krea­ti­vi­tät, Kon­zen­tra­ti­on und Pro­duk­ti­vi­tät. Außer­dem ist er ein Plus für die Gesund­heit und das Wohl­be­fin­den. Mehr zu den Vor­zü­gen die­ser beson­ders ergo­no­mi­schen Tische hat die Akti­on „Auf­stand im Büro“ zusam­men­ge­tra­gen. Eine wei­te­re Hil­fe bei der Aus­wahl des Schreib­ti­sches ist das Qua­li­täts­zei­chen Qua­li­ty Office.

Der ergonomische Bürostuhl: Das sagen die Vorschriften

Das aus Sitz und Rücken­leh­ne bestehen­de Ober­teil muss dreh­bar und höhen­ver­stell­bar sein, das Unter­ge­stell mit Rol­len aus­ge­stat­tet, gebie­tet die DGUV Infor­ma­ti­on 215-410 in Punkt 7.3.2. Die­se Rol­len müs­sen beim unbe­las­te­ten Stuhl gebremst sein, um ein unbe­ab­sich­tig­tes Weg­rol­len zu ver­mei­den. Beim belas­te­ten Büro­stuhl hin­ge­gen müs­sen sie leicht­gän­gig sein, sodass der Stuhl beim Bewe­gen nicht kippt. Das Kör­per­ge­wicht muss beim Hin­set­zen federnd abge­fan­gen wer­den, damit Stoß­be­las­tun­gen der Wir­bel­säu­le ver­mie­den wer­den. Ins­ge­samt muss der Stuhl min­des­tens ein Kör­per­ge­wicht von 110 kg aushalten.

Der Büro­stuhl muss indi­vi­du­ell anpass­bar sein, wech­seln­de Sitz­hal­tun­gen ermög­li­chen, den Kör­per aber den­noch in allen Sitz­hal­tun­gen gut abstüt­zen. In den Zah­len der DGUV Infor­ma­ti­on 215-410, Punkt 7.3.2 aus­ge­drückt bedeu­tet das: Die Sitz­hö­he soll­te min­des­tens von 40 bis 51 cm ver­stell­bar sein, die Sitz­tie­fe von 40 bis 42 cm, die Höhe des Abstütz­punk­tes der Rücken­leh­ne von 17 bis 22 cm. Die Sitz­brei­te soll­te min­des­tens 40 cm betra­gen, die Ober­kan­te der Rücken­leh­ne min­des­tens eine Höhe von 36 cm haben und auf Becken­kamm­hö­he min­des­tens eben­so breit sein. Und die Rücken­leh­ne soll­te sich min­des­tens 15° nei­gen lassen.

Durch ihre Form sol­len Sitz und Rücken­leh­ne sowohl in der vor­ge­neig­ten als auch in der auf­rech­ten und der zurück­ge­lehn­ten Sitz­hal­tung ein ent­spann­tes, dyna­mi­sches Sit­zen ermög­li­chen. Und: Ihre Kon­struk­ti­on soll häu­fi­ge Ver­än­de­run­gen der Sitz­hal­tung nicht nur ermög­li­chen, son­dern aktiv unter­stüt­zen und fördern.

Der ergonomische Bürostuhl: Das sagt die Erfahrung

Uff. 40 mal 36 plus 15° – mit Zoll­stock und Geo­drei­eck wird sich wohl kaum jemand an den Kauf eines Büro­stuhls machen. Viel hängt vom eige­nen Kör­per­bau und den Sitz­vor­lie­ben ab. Man­che mögen es här­ter, ande­re wei­cher, man­che mögen einen luf­ti­gen Netz­rü­cken, ande­re eher eine anschmieg­sa­me Pols­ter­leh­ne. Außer­dem wird man in der Pra­xis fest­stel­len, dass die gefor­der­te indi­vi­du­el­le Ein­stell­bar­keit doch sehr unter­schied­lich gelöst wer­den kann. Von kom­pli­zier­ten und unauf­find­ba­ren Ver­stell­he­beln bis hin zu klar und intui­tiv. Vor allem aber: Die Min­dest­an­for­de­rung an die Sitz­dy­na­mik des Büro­stuhls ist schon mit einer recht ein­fa­chen und nicht wirk­lich dyna­mi­schen Wipp­me­cha­nik oder einer neig­ba­ren Rücken­leh­ne bei unbe­weg­li­cher Sitz­flä­che erreicht. Min­des­tens eine Syn­chron­me­cha­nik, bei der sich Sitz- und Rücken­leh­ne meist etwa im Ver­hält­nis 3:1 bewe­gen, soll­te es schon sein. Noch bes­ser ein wirk­lich dyna­mi­scher Büro­stuhl, der seit­li­che Bewe­gun­gen des Beckens oder sogar sol­che um 360° zulässt. Das erhält und för­dert die Gesund­heit und macht pro­duk­ti­ver. Mehr zum dyna­mi­schen Sit­zen und eine Über­sicht über beson­ders bewe­gen­de Büro­stüh­le fin­det sich bei der Akti­on „Bewe­gung im Büro“. Hilf­reich bei der Suche nach einem geeig­ne­ten Büro­stuhl ist außer­dem erneut das Prüf­zei­chen Qua­li­ty Office.

Der ergonomische Bildschirm: Das sagen die Vorschriften

Der Bild­schirm muss über eine refle­xi­ons­ar­me Ober­flä­che ver­fü­gen, betont die Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung im Abschnitt 6.3.1. Und wei­ter: Das auf ihm dar­ge­stell­te Bild muss flim­mer­frei sein und darf kei­ne Ver­zer­run­gen auf­wei­sen. Hel­lig­keit und Kon­trast müs­sen vom Nut­zer ein­fach ein­ge­stellt wer­den kön­nen (Abschnitt 6.2.2). Die DGUV Infor­ma­ti­on 215-410 über­führt die­se Vor­schrif­ten unter Punkt 7.2.1 erneut in kon­kre­te Wer­te: Min­des­tens 100 cd/m2 soll­te die Hel­lig­keit betra­gen, der Kon­trast zwi­schen Zei­chen und Zei­chen­un­ter­grund inner­halb eines Zei­chens sowie zwi­schen Zei­chen und Zei­chen­zwi­schen­raum soll­te min­des­tens bei 4:1 lie­gen. Der Nut­zer muss den Bild­schirm frei und leicht dre­hen sowie nei­gen kön­nen. Eine Min­dest­grö­ße des Moni­tors ergibt sich aus den Vor­schrif­ten und Nor­men nicht, ledig­lich eine Emp­feh­lung in der DGUV Infor­ma­ti­on 215-410. Unter Punkt 7.2.1 emp­fiehlt sie für Büro­an­wen­dun­gen min­des­tens einen 19 Zoll gro­ßen Röh­ren­mo­ni­tor oder einen 17 Zoll gro­ßen Flachbildschirm.

Der ergonomische Bildschirm: Das sagt die Erfahrung

Auch wenn sie immer noch in der aktu­el­len DGUV Infor­ma­ti­on 215-410 auf­tau­chen: Röh­ren­mo­ni­to­re sind eine Tech­nik aus dem letz­ten Jahr­tau­send. Ein min­des­tens 24 Zoll gro­ßer Flach­bild­schirm soll­te es schon sein, 27 Zoll sind noch bes­ser. Und wer ein­mal den Luxus hat­te, mit zwei oder mehr Bild­schir­men zu arbei­ten, möch­te dar­auf nicht mehr ver­zich­ten. Bequem las­sen sich dann ein­zel­ne Pro­gramm­fens­ter anord­nen, ohne dass sie zu klein wer­den. Damit der Abstand zwi­schen den Bild­schir­men nicht stört, soll­ten Model­le mit sehr dün­nem Rah­men gewählt wer­den. Davon gibt es gera­de immer mehr. Bei der Auf­lö­sung soll­te es min­des­tens HD (1.920 x 1.080 Pixel) sein. Denn wer möch­te bei der Büro­ar­beit schon Pixel­trep­pen statt run­der Bögen an den Buch­sta­ben sehen?

Dass die gefor­der­te Flim­mer­frei­heit seit dem Ende des Röh­ren­mo­ni­tors auto­ma­tisch gege­ben ist, ist übri­gens eine Mär. Auch Flach­bild­schir­me kön­nen flim­mern, da sich ihre Hin­ter­grund­be­leuch­tung in einer fes­ten Fre­quenz an- und aus­schal­tet. Meist zu schnell, um vom Auge wahr­ge­nom­men zu wer­den. Gera­de beim Her­un­ter­dim­men kann das Fla­ckern aller­dings wahr­nehm­bar und für die Augen anstren­gend wer­den. Das lässt sich ver­hin­dern, indem die An-aus-Fre­quenz erhöht wird, oder – noch bes­ser – ein kon­stan­ter Licht­strom erzeugt wird. Immer mehr Büro­mo­ni­to­re leis­ten das, was Bezeich­nun­gen wie „Fli­cker Free“ oder „Fli­cker Safe“ erken­nen lassen.

Eine wei­te­re Pro­ble­ma­tik bei Flach­bild­schir­men ist das blaue Licht, das ihre LED-Hin­ter­grund­be­leuch­tung emit­tiert. Es gilt als für das Auge ähn­lich schäd­lich wie UV-Strah­len und kann zudem den Schlaf-Wach-Rhyth­mus des Men­schen stö­ren. Moni­to­re mit Fea­tures wie „Blue­light Redu­cer“, „Low Blue Light“ etc. tra­gen dem Rech­nung, indem sie die­sen Bereich des Licht­spek­trums ver­mei­den. Wer kei­nen sol­chen Moni­tor hat, kann bei Win­dows 10 (seit dem Crea­tors Update vom April 2017) selbst einen „Nacht­mo­dus“ genann­ten Blau­licht­fil­ter zuschalten.

Ein Tipp noch für alle Bril­len­trä­ger: Spe­zi­ell für die Büro­ar­beit gibt es Bild­schirm­ar­beits­platz­bril­len. Deren Glä­ser sind in drei Seh­zo­nen auf­ge­teilt. Neben dem Fern­be­reich (ab 3 m) und dem Nah­be­reich (bis 0,5 m) decken sie in der Mit­te den Zwi­schen­be­reich von 0,5 bis 1 Meter ab – also genau die Distanz, in der sich Tas­ta­tur und Bild­schirm befinden.

Die ergonomische Tastatur: Das sagen die Vorschriften

Um die Anfor­de­run­gen der Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung (Abschnitt 6.3.2) zu erfül­len, muss die Tas­ta­tur eine vom Bild­schirm getrenn­te Ein­hei­ten und neig­bar sein (damit schei­det die Lap­top­tas­ta­tur für die Büro­ar­beit aus). Ihre Ober­flä­che muss refle­xi­ons­arm sein, Form und Anschlag ihrer Tas­ten müs­sen den Arbeits­auf­ga­ben ent­spre­chen. Die Beschrif­tung der Tas­ten muss sich vom Unter­grund deut­lich abhe­ben und gut les­bar sein. Daher soll­ten die Tas­ten hell, die Beschrif­tung dun­kel sein. Die Schrift­hö­he der Zei­chen soll­te laut Punkt 7.2.2 der DGUV Infor­ma­ti­on 215-410 min­des­tens 2,9, bes­ser 3,2 mm betra­gen. Im nicht höhen­ver­stell­ten Zustand soll­te sie eine Nei­gung zwi­schen 0° und 12° auf­wei­sen. Ihre mitt­le­re Tas­ten­rei­he soll­te dann maxi­mal 3 cm höher als die Schreib­tisch­ober­flä­che sein. Mit aus­ge­klapp­ten Tas­ta­tur­fü­ßen darf der Nei­gungs­win­kel höchs­tens 15° betragen.

Die ergonomische Tastatur: Das sagt die Erfahrung

Wel­che Tas­ta­tur einem per­sön­lich liegt, ist abso­lu­te Gewöh­nungs­sa­che. Das merkt jeder, wenn er mal mit einer ande­ren als der gewohn­ten schreibt und sich plötz­lich stän­dig ver­tippt. Vie­le schre­cken daher vor einer gebo­ge­nen, in zwei Hälf­ten unter­teil­ten beson­ders ergo­no­mi­schen Tas­ta­tur zurück. Einen Ver­such ist sie aber alle­mal wert – und hat man sich erst ein­mal auf sie ein­ge­stellt, kann man sich oft kei­ne ande­re mehr vor­stel­len (sie­he oben – Gewöh­nungs­sa­che). Anders als in den Richt­li­ni­en defi­niert, sind sol­che ergo­no­mi­schen Tas­ta­tu­ren übri­gens meist nicht zum Nut­zer hin-, son­dern von ihm weg­ge­neigt. Das ent­spricht eher der natür­li­chen Stel­lung des Hand­ge­lenks. Genau­so wie die Bie­gung der Tas­ta­tur in der Mit­te und ihre leich­te Wöl­bung. Und ob die Tas­ten dann hell oder – wie bei den meis­ten neue­ren Tas­ta­tu­ren – dun­kel sind, ist dem ver­sier­ten Zehn­fin­ger­tip­per, der ohne­hin nur auf den Bild­schirm schaut, letzt­lich egal.

Für Pro­fi­tip­per, die ein beson­ders prä­zi­ses Schreib­ge­fühl möch­ten und dafür einen höhe­ren Preis in Kauf neh­men, lohnt sich ein Blick auf mecha­ni­sche Tas­ta­tu­ren. Bei ihnen befin­det sich unter jeder Tas­te eine klei­ne Metall­fe­der. Je nach per­sön­li­cher Vor­lie­be sind unter­schied­li­che Schal­ter (Swit­ches) mit unter­schied­li­chem Druck­wi­der­stand und unter­schied­li­chem Hub erhält­lich. Wei­te­re Vor­tei­le der mecha­ni­schen Tas­ta­tu­ren: Bei ihnen las­sen sich meh­re­re Tas­ten gleich­zei­tig bedie­nen, und ihre Lebens­dau­er ist deut­lich län­ger als bei her­kömm­li­chen Tastaturen.

Die ergonomische Beleuchtung: Das sagen die Vorschriften

Büro­ar­beits­plät­ze müs­sen aus­rei­chend Tages­licht erhal­ten – blen­den darf es jedoch nicht und zu Refle­xio­nen auf den Bild­schir­men füh­ren auch nicht. Das legt die Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung fest (Abschnit­te 3.4.1 und 6.1.8). Die DGUV Infor­ma­ti­on 215-410 emp­fiehlt im Punkt 7.4.2 des­halb, die Bild­schir­me mit einer zur Haupt­fens­ter­front par­al­le­len Blick­rich­tung anzu­ord­nen. Sprich: Der Büro­ar­bei­ter soll Fens­ter seit­lich von sich haben, nicht im Rücken und auch nicht im Blick­feld. Zusätz­lich sol­len Son­nen­schutz­vor­rich­tun­gen (Jalou­sien oder Rol­los) stö­ren­den Licht­ein­fall verhindern.

Dar­über hin­aus müs­sen die Arbeits­plät­ze mit einer ange­mes­se­nen künst­li­chen Beleuch­tung aus­ge­stat­tet sein (Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung, Abschnitt 3.4.5), die der Art der Sehauf­ga­be ange­mes­sen ist. Für Büros bedeu­tet das: Sie muss eine Beleuch­tungs­stär­ke von min­des­tens 500 Lux am Arbeits­platz garan­tie­ren, im übri­gen Raum min­des­tens 300 Lux. Die­se Wer­te nen­nen die DGUV Infor­ma­tio­nen 215-410 (Punkt 7.4.2) und 215-442 (Punkt 4.2.3) sowie die ASR A3.4 (Punkt 5.2.6). Die Leuch­ten müs­sen ent­blen­det sein und einen Farb­wie­der­ga­be­in­dex von Ra = 80 oder bes­ser aufweisen.

Die ergonomische Beleuchtung: Das sagt die Erfahrung

An einem hel­len Son­nen­tag wer­den im Frei­en 100.000 Lux erreicht, an einem bedeck­ten Win­ter­tag immer noch 3.500 Lux. Im Ver­gleich dazu wir­ken die gefor­der­ten 500 Lux am Arbeits­platz doch recht mick­rig. Daher: Let the sun shi­ne in your office! Steht der Schreib­tisch in der Nähe eines Fens­ters, pro­fi­tiert man am meis­ten vom natür­li­chen Licht und auch von des­sen Dyna­mik (Son­nen­auf­gang, Zenit­stand, Unter­gang, vor­bei­zie­hen­de Wol­ken etc.). Am bes­ten wird der Schreib­tisch so ein­ge­rich­tet, dass alle Arbei­ten ohne Com­pu­ter auf der Flä­che, die sich näher am Fens­ter befin­det, erle­digt wer­den kön­nen. Der Moni­tor hin­ge­gen (Stich­wort Blen­dung und Refle­xi­on) soll­te auf der ande­ren Schreib­tisch­sei­te stehen.

Bei der künst­li­chen Beleuch­tung ist eine Mischung aus Direkt- und Indi­rekt­licht am ange­nehms­ten. Weil so auch die Decke auf­ge­hellt wird, ver­mei­det man den Ein­druck, in einer dunk­len Höh­le zu sit­zen. Ganz wich­tig: Jeder soll­te an sei­nem Schreib­tisch sein Licht indi­vi­du­ell ein­stel­len kön­nen. Der per­sön­li­che Licht­be­darf ist sehr unter­schied­lich, außer­dem nimmt er mit dem Alter zu, da sich die Augen­lin­se trübt. Bei moder­nen Büro­leuch­ten kann nicht nur die Hel­lig­keit, son­dern (LED sei Dank) auch die Licht­far­be ver­än­dert wer­den, von anre­gen­dem Kalt­weiß (über 5.000 K) bis zu gemüt­li­che­rem Warm­weiß (unter 3.300 K). Prak­tisch sind außer­dem Prä­senz­mel­der, die die Leuch­te auto­ma­tisch anschal­ten, sobald man sich dem Schreib­tisch nähert, und wie­der aus, wenn man ihn verlässt.

Eine noch recht jun­ge Ent­wick­lung im Bereich Büro­be­leuch­tung ist bio­dy­na­mi­sches Licht, oft Human Cen­tric Light­ing (HCL) genannt. Mit Sen­so­ren aus­ge­stat­tet und ver­netzt simu­lie­ren die Leuch­ten im Büro dann die Ver­än­de­rung des natür­li­chen Lichts im Tages­ver­lauf. Das soll den cir­ca­dia­nen Rhyth­mus des Men­schen unter­stüt­zen, ihn vor­mit­tags akti­vie­ren, zum Fei­er­abend ent­span­nen und so ins­ge­samt sei­ne Wach-Schlaf-Pha­sen verbessern.

Die ergonomische Büroakustik: Das sagen die Vorschriften

Am Arbeits­platz ist der Schall­druck­pe­gel so nied­rig zu hal­ten, wie es mög­lich ist. So will es die Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung im Abschnitt 3.7. Im Büro gilt daher gemäß DGUV Infor­ma­tio­nen 215-410 (Punkt 7.4.3) und 215-443 (Punkt 2): Bei Tätig­kei­ten, die Kon­zen­tra­ti­on erfor­dern (schöp­fe­ri­sches Den­ken, Ent­schei­dungs­fin­dung, wis­sen­schaft­li­che Tätig­keit), darf höchs­tens ein Beur­tei­lungs­pe­gel von 55 dB(A) auf­tre­ten. Bis zu 70 dB(A) sind zuläs­sig bei Tätig­kei­ten mit mitt­le­rer Kom­ple­xi­tät (etwa Daten- und Texterfassung).

Die ergonomische Büroakustik: Das sagt die Erfahrung

Sobald ande­re Beschäf­tig­te häu­fig spre­chen, ist der Beur­tei­lungs­pe­gel von 55 dB(A) nur schwer ein­zu­hal­ten (sie­he DGUV Infor­ma­tio­nen 215-443, Punkt 2.1): Ein Mensch spricht ohne Anstren­gung unge­fähr mit einem Schall­druck­pe­gel von 63 dB(A). Und noch schlim­mer: Gera­de Gespro­che­nes lenkt bei der Arbeit beson­ders ab. Der Mensch ver­sucht näm­lich unbe­wusst, die Infor­ma­tio­nen aus den Gesprä­chen zu ver­ste­hen, und fokus­siert sich so auf das Gehör­te. Die Kon­zen­tra­ti­on auf die Arbeit ist dahin. Das erklärt auch, war­um akus­ti­sche Opti­mie­run­gen im Büro häu­fig nach hin­ten los­ge­hen. Zwar gelingt es ihnen, den Geräusch­pe­gel im Büro ins­ge­samt zu sen­ken. Nur: Dadurch wer­den plötz­lich Tele­fo­na­te und Gesprä­che über viel grö­ße­re Distan­zen hin­weg noch hörbar.

Letzt­lich hilft (spe­zi­ell bei offe­nen Büro­land­schaf­ten) nur eine pro­fun­de Akus­tik­pla­nung, in der das Zusam­men­spiel von Akus­tik­de­cken und -wän­den, von Boden und Möbeln ein­geht. Übri­gens: Wir selbst ver­ur­sa­chen nicht nur Lärm, son­dern redu­zie­ren ihn auch. Der mensch­li­che Kör­per absor­biert in etwa so viel Schall­ener­gie wie 0,5 m2 hoch absor­bie­ren­den Materials.

Das ergonomische Büroklima: Das sagen die Vorschriften

Um die Anfor­de­run­gen der DGUV Infor­ma­ti­on 215-410 (Punkt 7.4.4) zu erfül­len, muss die Luft in Büros min­des­tens 20 °C warm sein und soll 26 °C nicht über­schrei­ten. Wenn es drau­ßen über 26 °C warm ist und geeig­ne­te Son­nen­schutz­maß­nah­men getrof­fen wur­den, darf die Tem­pe­ra­tur im Büro höher sein. Es sol­len dann aber zusätz­li­che Vor­keh­run­gen ergrif­fen wer­den, etwa effek­ti­ve Steue­rung der Lüf­tung, Arbeits­zeit­ver­la­ge­rung, Bereit­stel­lung von Geträn­ken. Ab 30 °C im Büro müs­sen die­se Maß­nah­men ergrif­fen wer­den, ab 35 °C Raum­tem­pe­ra­tur darf dort nicht mehr gear­bei­tet wer­den. Aus­schlag­ge­bend ist jeweils das Mess­ergeb­nis in 60 cm Höhe. Die rela­ti­ve Luft­feuch­tig­keit im Büro soll maxi­mal bei 50 Pro­zent lie­gen, die Luft­ge­schwin­dig­keit höchs­tens 0,15 m/s betragen.

Das ergonomische Büroklima: Das sagt die Erfahrung

Anders als in Nord­ame­ri­ka oder Asi­en sind hier­zu­lan­de die meis­ten mit dem Kli­ma im Büro zufrie­de­ner, wenn sie sich nicht durch eine zen­tra­le Kli­ma­an­la­ge fremd­be­stimmt füh­len, son­dern ein­fach das Fens­ter öff­nen kön­nen. Nur: Selbst dann ist und bleibt die rich­ti­ge Tem­pe­ra­tur am Arbeits­platz ein ewi­ges Streit­the­ma. Neue­re For­schun­gen haben mitt­ler­wei­le sogar gezeigt, dass es bio­lo­gi­sche Grün­de dafür gibt, dass Frau­en oft schon frie­ren, wäh­rend es für Män­ner gera­de rich­tig ist. Abhil­fe schaf­fen könn­te da die pas­sen­de Klei­dung – wenn die Klei­dung von Frau­en ten­den­zi­ell nicht sogar weni­ger wär­mend wäre als jene von Män­nern. Dann hilft im Win­ter nur noch der Griff zu spe­zi­el­len Heiz­mat­ten und Heiz­tep­pi­chen fürs Büro, die man direkt an sei­nen Arbeits­platz legen kann. Bei gro­ßer Hit­ze im Som­mer ver­schaf­fen Ven­ti­la­to­ren (mit und ohne Rotor­flü­gel) Linderung.

Die ergonomische Zusatzausstattung: Das sagen die Vorschriften

„Auf Wunsch der Beschäf­tig­ten hat der Arbeit­ge­ber eine Fuß­stüt­ze und einen Manu­skript­hal­ter zur Ver­fü­gung zu stel­len, wenn eine ergo­no­misch güns­ti­ge Arbeits­hal­tung auf ande­re Art und Wei­se nicht erreicht wer­den kann.“ So steht es im Abschnitt 6.1.7 der Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung. Für den Manu­skript­hal­ter emp­fiehlt die DGUV Infor­ma­ti­on 215-410 unter Punkt 7.3.3, dass sei­ne Grö­ße den übli­cher­wei­se ver­wen­de­ten Vor­la­gen ent­spricht, er stand­si­cher ist und über eine Papier­klem­me und ein Zei­len­li­ne­al ver­fügt. Außer­dem soll­te sei­ne Nei­gung zwi­schen 15° und 75° ver­stellt wer­den können.

Zur Fuß­stütz­te führt Punkt 7.3.4 der DGUV Infor­ma­ti­on 215-410 aus, dass ihre Höhe und Nei­gung unab­hän­gig von­ein­an­der ver­stell­bar sein müs­sen. Für die Füße muss min­des­tens eine Flä­che von 45 mal 35 cm (Brei­te mal Tie­fe) vor­han­den sein.

Die ergonomische Zusatzausstattung: Das sagt die Erfahrung

Ein Manu­skript­hal­ter kann die Arbeit erleich­tern, wenn viel mit Papier­vor­la­gen gear­bei­tet wird, aus denen abge­schrie­ben wird oder die im stän­di­gen Wech­sel mit dem Moni­tor kon­sul­tiert wer­den müs­sen. Dann pro­fi­tiert der Büro­ar­bei­ter davon, nicht stän­dig sei­nen Kopf dre­hen und zur Sei­te schau­en zu müs­sen. Sein Nacken wird es ihm dan­ken. Fuß­stüt­zen bie­ten sich vor allem bei nicht höhen­ein- bzw. höhen­ver­stell­ba­ren Schreib­ti­schen an. Klei­ne­re Per­so­nen ver­mei­den mit ihnen, dass ihre Füße frei in der Luft pen­deln, wenn sie die Höhe ihres Büro­stuhls kor­rekt auf die Höhe des Schreib­ti­sches ein­ge­stellt haben.

Banner Footer 1

Test Half Banner

Banner Footer 2

Test Half Banner

Banner Footer 3

Test Half Banner
Sind Sie sicher, dass Sie diesen Beitrag freischallten wollen?
Verbleibende Freischaltung : 0
Sind Sie sicher, dass Sie Ihr Abonnement kündigen wollen?