Etwa ein Drittel ihrer Lebenszeit verbringen Office-Worker mit Büroarbeit. Da lohnt es sich sehr, den Arbeitsplatz ergonomisch einzurichten. Andernfalls drohen gesundheitliche Beeinträchtigungen. Sebastian Klöß hat die wichtigsten Vorschriften und Tipps zusammengefasst.
Der ergonomische Schreibtisch: Das sagen die Vorschriften
Der Schreibtisch muss mindestens 1,60 m breit und 80 cm tief sein, erläutern die DGUV Informationen 215-410 (Punkt 7.3.1) und 215-441 (Punkt 2). Bei der Höhe kommt es auf den Schreibtischtyp an. Nicht höhenverstellbare Modelle sollten laut besagter Stelle der DGUV Information 215-410 eine Höhe von 74 cm haben (+/-20 cm), reine Stehtische 1,05 m (+/- 20 cm). Die ergonomisch deutlich empfehlenswerteren Sitz-Steh-Tische, die sich von der Sitz- in die Stehhöhe bringen lassen, sollten sich mindestens im Bereich von 65 cm bis 1,25 cm verstellen lassen.
Unter dem Schreibtisch muss für den Büroarbeiter genügend Fußraum zur Verfügung stehen. Konkret bedeutet das laut Punkt 7.3.1 der DGUV Information 215-410, dass die Beinraumbreite nicht kleiner als 85 cm sein darf, besser 1,20 cm und mehr. Nur so sind vielfältige Haltungswechsel im Sitzen möglich. Die Kniefreiheit muss 8 cm betragen.
Die Schreibtischoberfläche muss gemäß Arbeitsstättenverordnung (Absatz 6.1.5) reflexionsarm sein. Wer es genau wissen will, schaue in die DGUV Information 215-410, Punkt 7.3.1: Ihre Reflexionsgrade müssen im Bereich von 0,15 bis 0,75, ihre Glanzgrade von matt bis seidenmatt (60°-Glanzwert ≤ 20) liegen.
Der ergonomische Schreibtisch: Das sagt die Erfahrung
Auf die Größe kommt es doch an. Zumindest beim Schreibtisch. Klar, mit 1,60 m auf 80 cm kann man leben, aber wem schadet schon mehr Platz? (Vielleicht mit Ausnahme von dem, der die Büromiete bezahlen muss …) Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt in der DGUV Information 215-410, Punkt 7.3.1 daher 1,80 m Breite und 90 cm, noch besser 1 m Tiefe. Wer jetzt einwendet, dass immer weniger mit Papier- und Aktenbergen gearbeitet, ergo auch weniger Platz auf dem Schreibtisch benötigt wird, dem sei gesagt: Auch Smartphone, Tablet, Laptop und Monitor schweben nicht einfach über der Arbeitsfläche. Außerdem verlangt gerade die Technik mitunter sogar größere Schreibtische, Stichwort Bildschirm. Je größer der ist, desto größer sollte auch der Abstand zwischen Augen und ihm sein, zumindest dann, wenn bei der Bildschirmarbeit der ganze Bildschirm auf einen Blick erfasst werden muss. Und desto tiefer damit der Schreibtisch. Die DGUV Information 215-410 empfiehlt unter Punkt 7.2.1 für einen 24 Zoll großen Monitor beispielsweise einen Sehabstand von 1 m. Geht es primär um klassische Schreib- und Leseaufgaben, reichen jedoch auch bei großen Monitoren Sehabstände von 50 bis 65 cm (DGUV Information 215-410, Punkt 7.2.1).
Was in keiner Norm steht, aber bei keinem Schreibtisch fehlen sollte, ist eine durchdachte Lösung für die Elektrifizierung. Dem Kabelchaos (Ladgeräte von Smartphone, Kabel der Schreibtischleuchte, Strom- und Datenkabel vom Monitor, Strom- und Datenkabel vom zweiten Monitor …) entgeht man nur mit clever konstruierten Klappen, Rinnen, Öffnungen. Oder sogar integrierten Flächen für das kontaktlose Laden.
Und ja: Nicht höhenverstellbare Schreibtische entsprechen den Mindestanforderungen. Aber wer einmal in den Genuss eines Sitz-Steh-Tischs gekommen ist, möchte den nie wieder missen. Der Wechsel zwischen sitzendem und stehendem Arbeiten unterstützt die Kreativität, Konzentration und Produktivität. Außerdem ist er ein Plus für die Gesundheit und das Wohlbefinden. Mehr zu den Vorzügen dieser besonders ergonomischen Tische hat die Aktion „Aufstand im Büro“ zusammengetragen. Eine weitere Hilfe bei der Auswahl des Schreibtisches ist das Qualitätszeichen Quality Office.
Der ergonomische Bürostuhl: Das sagen die Vorschriften
Das aus Sitz und Rückenlehne bestehende Oberteil muss drehbar und höhenverstellbar sein, das Untergestell mit Rollen ausgestattet, gebietet die DGUV Information 215-410 in Punkt 7.3.2. Diese Rollen müssen beim unbelasteten Stuhl gebremst sein, um ein unbeabsichtigtes Wegrollen zu vermeiden. Beim belasteten Bürostuhl hingegen müssen sie leichtgängig sein, sodass der Stuhl beim Bewegen nicht kippt. Das Körpergewicht muss beim Hinsetzen federnd abgefangen werden, damit Stoßbelastungen der Wirbelsäule vermieden werden. Insgesamt muss der Stuhl mindestens ein Körpergewicht von 110 kg aushalten.
Der Bürostuhl muss individuell anpassbar sein, wechselnde Sitzhaltungen ermöglichen, den Körper aber dennoch in allen Sitzhaltungen gut abstützen. In den Zahlen der DGUV Information 215-410, Punkt 7.3.2 ausgedrückt bedeutet das: Die Sitzhöhe sollte mindestens von 40 bis 51 cm verstellbar sein, die Sitztiefe von 40 bis 42 cm, die Höhe des Abstützpunktes der Rückenlehne von 17 bis 22 cm. Die Sitzbreite sollte mindestens 40 cm betragen, die Oberkante der Rückenlehne mindestens eine Höhe von 36 cm haben und auf Beckenkammhöhe mindestens ebenso breit sein. Und die Rückenlehne sollte sich mindestens 15° neigen lassen.
Durch ihre Form sollen Sitz und Rückenlehne sowohl in der vorgeneigten als auch in der aufrechten und der zurückgelehnten Sitzhaltung ein entspanntes, dynamisches Sitzen ermöglichen. Und: Ihre Konstruktion soll häufige Veränderungen der Sitzhaltung nicht nur ermöglichen, sondern aktiv unterstützen und fördern.
Der ergonomische Bürostuhl: Das sagt die Erfahrung
Uff. 40 mal 36 plus 15° – mit Zollstock und Geodreieck wird sich wohl kaum jemand an den Kauf eines Bürostuhls machen. Viel hängt vom eigenen Körperbau und den Sitzvorlieben ab. Manche mögen es härter, andere weicher, manche mögen einen luftigen Netzrücken, andere eher eine anschmiegsame Polsterlehne. Außerdem wird man in der Praxis feststellen, dass die geforderte individuelle Einstellbarkeit doch sehr unterschiedlich gelöst werden kann. Von komplizierten und unauffindbaren Verstellhebeln bis hin zu klar und intuitiv. Vor allem aber: Die Mindestanforderung an die Sitzdynamik des Bürostuhls ist schon mit einer recht einfachen und nicht wirklich dynamischen Wippmechanik oder einer neigbaren Rückenlehne bei unbeweglicher Sitzfläche erreicht. Mindestens eine Synchronmechanik, bei der sich Sitz- und Rückenlehne meist etwa im Verhältnis 3:1 bewegen, sollte es schon sein. Noch besser ein wirklich dynamischer Bürostuhl, der seitliche Bewegungen des Beckens oder sogar solche um 360° zulässt. Das erhält und fördert die Gesundheit und macht produktiver. Mehr zum dynamischen Sitzen und eine Übersicht über besonders bewegende Bürostühle findet sich bei der Aktion „Bewegung im Büro“. Hilfreich bei der Suche nach einem geeigneten Bürostuhl ist außerdem erneut das Prüfzeichen Quality Office.
Der ergonomische Bildschirm: Das sagen die Vorschriften
Der Bildschirm muss über eine reflexionsarme Oberfläche verfügen, betont die Arbeitsstättenverordnung im Abschnitt 6.3.1. Und weiter: Das auf ihm dargestellte Bild muss flimmerfrei sein und darf keine Verzerrungen aufweisen. Helligkeit und Kontrast müssen vom Nutzer einfach eingestellt werden können (Abschnitt 6.2.2). Die DGUV Information 215-410 überführt diese Vorschriften unter Punkt 7.2.1 erneut in konkrete Werte: Mindestens 100 cd/m2 sollte die Helligkeit betragen, der Kontrast zwischen Zeichen und Zeichenuntergrund innerhalb eines Zeichens sowie zwischen Zeichen und Zeichenzwischenraum sollte mindestens bei 4:1 liegen. Der Nutzer muss den Bildschirm frei und leicht drehen sowie neigen können. Eine Mindestgröße des Monitors ergibt sich aus den Vorschriften und Normen nicht, lediglich eine Empfehlung in der DGUV Information 215-410. Unter Punkt 7.2.1 empfiehlt sie für Büroanwendungen mindestens einen 19 Zoll großen Röhrenmonitor oder einen 17 Zoll großen Flachbildschirm.
Der ergonomische Bildschirm: Das sagt die Erfahrung
Auch wenn sie immer noch in der aktuellen DGUV Information 215-410 auftauchen: Röhrenmonitore sind eine Technik aus dem letzten Jahrtausend. Ein mindestens 24 Zoll großer Flachbildschirm sollte es schon sein, 27 Zoll sind noch besser. Und wer einmal den Luxus hatte, mit zwei oder mehr Bildschirmen zu arbeiten, möchte darauf nicht mehr verzichten. Bequem lassen sich dann einzelne Programmfenster anordnen, ohne dass sie zu klein werden. Damit der Abstand zwischen den Bildschirmen nicht stört, sollten Modelle mit sehr dünnem Rahmen gewählt werden. Davon gibt es gerade immer mehr. Bei der Auflösung sollte es mindestens HD (1.920 x 1.080 Pixel) sein. Denn wer möchte bei der Büroarbeit schon Pixeltreppen statt runder Bögen an den Buchstaben sehen?
Dass die geforderte Flimmerfreiheit seit dem Ende des Röhrenmonitors automatisch gegeben ist, ist übrigens eine Mär. Auch Flachbildschirme können flimmern, da sich ihre Hintergrundbeleuchtung in einer festen Frequenz an- und ausschaltet. Meist zu schnell, um vom Auge wahrgenommen zu werden. Gerade beim Herunterdimmen kann das Flackern allerdings wahrnehmbar und für die Augen anstrengend werden. Das lässt sich verhindern, indem die An-aus-Frequenz erhöht wird, oder – noch besser – ein konstanter Lichtstrom erzeugt wird. Immer mehr Büromonitore leisten das, was Bezeichnungen wie „Flicker Free“ oder „Flicker Safe“ erkennen lassen.
Eine weitere Problematik bei Flachbildschirmen ist das blaue Licht, das ihre LED-Hintergrundbeleuchtung emittiert. Es gilt als für das Auge ähnlich schädlich wie UV-Strahlen und kann zudem den Schlaf-Wach-Rhythmus des Menschen stören. Monitore mit Features wie „Bluelight Reducer“, „Low Blue Light“ etc. tragen dem Rechnung, indem sie diesen Bereich des Lichtspektrums vermeiden. Wer keinen solchen Monitor hat, kann bei Windows 10 (seit dem Creators Update vom April 2017) selbst einen „Nachtmodus“ genannten Blaulichtfilter zuschalten.
Ein Tipp noch für alle Brillenträger: Speziell für die Büroarbeit gibt es Bildschirmarbeitsplatzbrillen. Deren Gläser sind in drei Sehzonen aufgeteilt. Neben dem Fernbereich (ab 3 m) und dem Nahbereich (bis 0,5 m) decken sie in der Mitte den Zwischenbereich von 0,5 bis 1 Meter ab – also genau die Distanz, in der sich Tastatur und Bildschirm befinden.
Die ergonomische Tastatur: Das sagen die Vorschriften
Um die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (Abschnitt 6.3.2) zu erfüllen, muss die Tastatur eine vom Bildschirm getrennte Einheiten und neigbar sein (damit scheidet die Laptoptastatur für die Büroarbeit aus). Ihre Oberfläche muss reflexionsarm sein, Form und Anschlag ihrer Tasten müssen den Arbeitsaufgaben entsprechen. Die Beschriftung der Tasten muss sich vom Untergrund deutlich abheben und gut lesbar sein. Daher sollten die Tasten hell, die Beschriftung dunkel sein. Die Schrifthöhe der Zeichen sollte laut Punkt 7.2.2 der DGUV Information 215-410 mindestens 2,9, besser 3,2 mm betragen. Im nicht höhenverstellten Zustand sollte sie eine Neigung zwischen 0° und 12° aufweisen. Ihre mittlere Tastenreihe sollte dann maximal 3 cm höher als die Schreibtischoberfläche sein. Mit ausgeklappten Tastaturfüßen darf der Neigungswinkel höchstens 15° betragen.
Die ergonomische Tastatur: Das sagt die Erfahrung
Welche Tastatur einem persönlich liegt, ist absolute Gewöhnungssache. Das merkt jeder, wenn er mal mit einer anderen als der gewohnten schreibt und sich plötzlich ständig vertippt. Viele schrecken daher vor einer gebogenen, in zwei Hälften unterteilten besonders ergonomischen Tastatur zurück. Einen Versuch ist sie aber allemal wert – und hat man sich erst einmal auf sie eingestellt, kann man sich oft keine andere mehr vorstellen (siehe oben – Gewöhnungssache). Anders als in den Richtlinien definiert, sind solche ergonomischen Tastaturen übrigens meist nicht zum Nutzer hin-, sondern von ihm weggeneigt. Das entspricht eher der natürlichen Stellung des Handgelenks. Genauso wie die Biegung der Tastatur in der Mitte und ihre leichte Wölbung. Und ob die Tasten dann hell oder – wie bei den meisten neueren Tastaturen – dunkel sind, ist dem versierten Zehnfingertipper, der ohnehin nur auf den Bildschirm schaut, letztlich egal.
Für Profitipper, die ein besonders präzises Schreibgefühl möchten und dafür einen höheren Preis in Kauf nehmen, lohnt sich ein Blick auf mechanische Tastaturen. Bei ihnen befindet sich unter jeder Taste eine kleine Metallfeder. Je nach persönlicher Vorliebe sind unterschiedliche Schalter (Switches) mit unterschiedlichem Druckwiderstand und unterschiedlichem Hub erhältlich. Weitere Vorteile der mechanischen Tastaturen: Bei ihnen lassen sich mehrere Tasten gleichzeitig bedienen, und ihre Lebensdauer ist deutlich länger als bei herkömmlichen Tastaturen.
Die ergonomische Beleuchtung: Das sagen die Vorschriften
Büroarbeitsplätze müssen ausreichend Tageslicht erhalten – blenden darf es jedoch nicht und zu Reflexionen auf den Bildschirmen führen auch nicht. Das legt die Arbeitsstättenverordnung fest (Abschnitte 3.4.1 und 6.1.8). Die DGUV Information 215-410 empfiehlt im Punkt 7.4.2 deshalb, die Bildschirme mit einer zur Hauptfensterfront parallelen Blickrichtung anzuordnen. Sprich: Der Büroarbeiter soll Fenster seitlich von sich haben, nicht im Rücken und auch nicht im Blickfeld. Zusätzlich sollen Sonnenschutzvorrichtungen (Jalousien oder Rollos) störenden Lichteinfall verhindern.
Darüber hinaus müssen die Arbeitsplätze mit einer angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein (Arbeitsstättenverordnung, Abschnitt 3.4.5), die der Art der Sehaufgabe angemessen ist. Für Büros bedeutet das: Sie muss eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux am Arbeitsplatz garantieren, im übrigen Raum mindestens 300 Lux. Diese Werte nennen die DGUV Informationen 215-410 (Punkt 7.4.2) und 215-442 (Punkt 4.2.3) sowie die ASR A3.4 (Punkt 5.2.6). Die Leuchten müssen entblendet sein und einen Farbwiedergabeindex von Ra = 80 oder besser aufweisen.
Die ergonomische Beleuchtung: Das sagt die Erfahrung
An einem hellen Sonnentag werden im Freien 100.000 Lux erreicht, an einem bedeckten Wintertag immer noch 3.500 Lux. Im Vergleich dazu wirken die geforderten 500 Lux am Arbeitsplatz doch recht mickrig. Daher: Let the sun shine in your office! Steht der Schreibtisch in der Nähe eines Fensters, profitiert man am meisten vom natürlichen Licht und auch von dessen Dynamik (Sonnenaufgang, Zenitstand, Untergang, vorbeiziehende Wolken etc.). Am besten wird der Schreibtisch so eingerichtet, dass alle Arbeiten ohne Computer auf der Fläche, die sich näher am Fenster befindet, erledigt werden können. Der Monitor hingegen (Stichwort Blendung und Reflexion) sollte auf der anderen Schreibtischseite stehen.
Bei der künstlichen Beleuchtung ist eine Mischung aus Direkt- und Indirektlicht am angenehmsten. Weil so auch die Decke aufgehellt wird, vermeidet man den Eindruck, in einer dunklen Höhle zu sitzen. Ganz wichtig: Jeder sollte an seinem Schreibtisch sein Licht individuell einstellen können. Der persönliche Lichtbedarf ist sehr unterschiedlich, außerdem nimmt er mit dem Alter zu, da sich die Augenlinse trübt. Bei modernen Büroleuchten kann nicht nur die Helligkeit, sondern (LED sei Dank) auch die Lichtfarbe verändert werden, von anregendem Kaltweiß (über 5.000 K) bis zu gemütlicherem Warmweiß (unter 3.300 K). Praktisch sind außerdem Präsenzmelder, die die Leuchte automatisch anschalten, sobald man sich dem Schreibtisch nähert, und wieder aus, wenn man ihn verlässt.
Eine noch recht junge Entwicklung im Bereich Bürobeleuchtung ist biodynamisches Licht, oft Human Centric Lighting (HCL) genannt. Mit Sensoren ausgestattet und vernetzt simulieren die Leuchten im Büro dann die Veränderung des natürlichen Lichts im Tagesverlauf. Das soll den circadianen Rhythmus des Menschen unterstützen, ihn vormittags aktivieren, zum Feierabend entspannen und so insgesamt seine Wach-Schlaf-Phasen verbessern.
Die ergonomische Büroakustik: Das sagen die Vorschriften
Am Arbeitsplatz ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es möglich ist. So will es die Arbeitsstättenverordnung im Abschnitt 3.7. Im Büro gilt daher gemäß DGUV Informationen 215-410 (Punkt 7.4.3) und 215-443 (Punkt 2): Bei Tätigkeiten, die Konzentration erfordern (schöpferisches Denken, Entscheidungsfindung, wissenschaftliche Tätigkeit), darf höchstens ein Beurteilungspegel von 55 dB(A) auftreten. Bis zu 70 dB(A) sind zulässig bei Tätigkeiten mit mittlerer Komplexität (etwa Daten- und Texterfassung).
Die ergonomische Büroakustik: Das sagt die Erfahrung
Sobald andere Beschäftigte häufig sprechen, ist der Beurteilungspegel von 55 dB(A) nur schwer einzuhalten (siehe DGUV Informationen 215-443, Punkt 2.1): Ein Mensch spricht ohne Anstrengung ungefähr mit einem Schalldruckpegel von 63 dB(A). Und noch schlimmer: Gerade Gesprochenes lenkt bei der Arbeit besonders ab. Der Mensch versucht nämlich unbewusst, die Informationen aus den Gesprächen zu verstehen, und fokussiert sich so auf das Gehörte. Die Konzentration auf die Arbeit ist dahin. Das erklärt auch, warum akustische Optimierungen im Büro häufig nach hinten losgehen. Zwar gelingt es ihnen, den Geräuschpegel im Büro insgesamt zu senken. Nur: Dadurch werden plötzlich Telefonate und Gespräche über viel größere Distanzen hinweg noch hörbar.
Letztlich hilft (speziell bei offenen Bürolandschaften) nur eine profunde Akustikplanung, in der das Zusammenspiel von Akustikdecken und -wänden, von Boden und Möbeln eingeht. Übrigens: Wir selbst verursachen nicht nur Lärm, sondern reduzieren ihn auch. Der menschliche Körper absorbiert in etwa so viel Schallenergie wie 0,5 m2 hoch absorbierenden Materials.
Das ergonomische Büroklima: Das sagen die Vorschriften
Um die Anforderungen der DGUV Information 215-410 (Punkt 7.4.4) zu erfüllen, muss die Luft in Büros mindestens 20 °C warm sein und soll 26 °C nicht überschreiten. Wenn es draußen über 26 °C warm ist und geeignete Sonnenschutzmaßnahmen getroffen wurden, darf die Temperatur im Büro höher sein. Es sollen dann aber zusätzliche Vorkehrungen ergriffen werden, etwa effektive Steuerung der Lüftung, Arbeitszeitverlagerung, Bereitstellung von Getränken. Ab 30 °C im Büro müssen diese Maßnahmen ergriffen werden, ab 35 °C Raumtemperatur darf dort nicht mehr gearbeitet werden. Ausschlaggebend ist jeweils das Messergebnis in 60 cm Höhe. Die relative Luftfeuchtigkeit im Büro soll maximal bei 50 Prozent liegen, die Luftgeschwindigkeit höchstens 0,15 m/s betragen.
Das ergonomische Büroklima: Das sagt die Erfahrung
Anders als in Nordamerika oder Asien sind hierzulande die meisten mit dem Klima im Büro zufriedener, wenn sie sich nicht durch eine zentrale Klimaanlage fremdbestimmt fühlen, sondern einfach das Fenster öffnen können. Nur: Selbst dann ist und bleibt die richtige Temperatur am Arbeitsplatz ein ewiges Streitthema. Neuere Forschungen haben mittlerweile sogar gezeigt, dass es biologische Gründe dafür gibt, dass Frauen oft schon frieren, während es für Männer gerade richtig ist. Abhilfe schaffen könnte da die passende Kleidung – wenn die Kleidung von Frauen tendenziell nicht sogar weniger wärmend wäre als jene von Männern. Dann hilft im Winter nur noch der Griff zu speziellen Heizmatten und Heizteppichen fürs Büro, die man direkt an seinen Arbeitsplatz legen kann. Bei großer Hitze im Sommer verschaffen Ventilatoren (mit und ohne Rotorflügel) Linderung.
Die ergonomische Zusatzausstattung: Das sagen die Vorschriften
„Auf Wunsch der Beschäftigten hat der Arbeitgeber eine Fußstütze und einen Manuskripthalter zur Verfügung zu stellen, wenn eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung auf andere Art und Weise nicht erreicht werden kann.“ So steht es im Abschnitt 6.1.7 der Arbeitsstättenverordnung. Für den Manuskripthalter empfiehlt die DGUV Information 215-410 unter Punkt 7.3.3, dass seine Größe den üblicherweise verwendeten Vorlagen entspricht, er standsicher ist und über eine Papierklemme und ein Zeilenlineal verfügt. Außerdem sollte seine Neigung zwischen 15° und 75° verstellt werden können.
Zur Fußstützte führt Punkt 7.3.4 der DGUV Information 215-410 aus, dass ihre Höhe und Neigung unabhängig voneinander verstellbar sein müssen. Für die Füße muss mindestens eine Fläche von 45 mal 35 cm (Breite mal Tiefe) vorhanden sein.
Die ergonomische Zusatzausstattung: Das sagt die Erfahrung
Ein Manuskripthalter kann die Arbeit erleichtern, wenn viel mit Papiervorlagen gearbeitet wird, aus denen abgeschrieben wird oder die im ständigen Wechsel mit dem Monitor konsultiert werden müssen. Dann profitiert der Büroarbeiter davon, nicht ständig seinen Kopf drehen und zur Seite schauen zu müssen. Sein Nacken wird es ihm danken. Fußstützen bieten sich vor allem bei nicht höhenein- bzw. höhenverstellbaren Schreibtischen an. Kleinere Personen vermeiden mit ihnen, dass ihre Füße frei in der Luft pendeln, wenn sie die Höhe ihres Bürostuhls korrekt auf die Höhe des Schreibtisches eingestellt haben.