Bei der Beschaffung sind Bundesbehörden, Länder oder Kommunen angehalten, nachhaltige Aspekte zu beachten. Ilse Beneke vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern erklärt, welche Vorgaben das Vergaberecht macht und wie sie in der Praxis eingehalten werden können.
Öffentliche Auftraggeber können ihre Beschaffungen als Hebel nutzen, um bestimmte gesellschaftliche Ziele zu erreichen. Da ist es sinnvoll, wenn nachhaltige Aspekte in die Überlegungen mit einfließen, also neben der Wirtschaftlichkeit auch ökologische und soziale Aspekte Beachtung finden. Denn wenn mit Steuergeldern Büromöbel, Technik oder Uniformen eingekauft werden, kommen hohe Summen zusammen: Nach Schätzungen werden circa 350 Milliarden Euro pro Jahr investiert.
Vorgaben des Vergaberechts
Die nachhaltigste Beschaffung ist im Prinzip die Nicht-Beschaffung. Wenn nichts eingekauft werden muss, werden keine Ressourcen verbraucht. Grundsätzlich geht es uns als Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) aber darum, bei geplanten Anschaffungen für eine verstärkte Einbettung von nachhaltigen Kriterien im öffentlichen Einkauf zu sorgen. Um die Vergabestellen von Bund, Ländern und Kommunen kompetent beraten zu können und das Thema inhaltlich weiter zu vermitteln, arbeitet die KNB aber auch mit Nichtregierungsorganisationen und Wirtschaftsverbänden zusammen.
Der größte Unterschied zum privaten Einkauf ist das Vergaberecht. Es wurde für EU-weite Vergaben 2016 novelliert und ist seit dem 18. April 2016 in Kraft. Aus Sicht der KNB wurden darin die strategischen Ziele bei der Beschaffung deutlich gestärkt: Im zentralen Gesetzesabschnitt für Vergaben steht unter der Überschrift Grundsätze klar und deutlich, dass soziale und umweltbezogene sowie Aspekte der Qualität und Innovation nach Maßgabe des Gesetzes berücksichtigt werden (§ 97 Abs. 3, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Die Auswirkungen
Nun können in jedem Stadium des öffentlichen Einkaufs Nachhaltigkeitskriterien beachtet werden: Unternehmensbezogen kann zum Beispiel ein Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) verlangt werden, das Umweltmanagement-System der EU. Bei Auftragsausführungsbestimmungen können produktgruppenbezogen verschiedene ökologische und soziale Kriterien festgelegt werden. Und: Öffentliche Auftraggeber können nun unter bestimmten Bedingungen die Vorlage von Gütezeichen verlangen, die als Beleg für die in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmale gelten (§ 34 Vergabeverordnung (VgV)).
Beratungsangebot der KNB für nachhaltige Beschaffung
Es ist für Vergabestellen nicht immer einfach zu wissen, was für die Nachhaltigkeit möglich ist, gerade vor dem Hintergrund der rechtlichen Entwicklungen. Die KNB bietet deshalb für Beschaffer und Entscheider Beratungen, Schulungen und Vorträge an, sodass die Möglichkeiten in Bezug auf die Nachhaltigkeit voll ausgeschöpft werden können. Zielgruppe sind Bund, Länder und Kommunen. Auf der Website stellt die KNB rechtliche Grundlagen zur nachhaltigen Beschaffung, Praxisbeispiele und Leitfäden für einzelne Produktgruppen zur Verfügung. Zum Beispiel werden auf dem Produktblatt „Büroeinrichtung“ auch Ökolabel und Gütezeichen aufgeführt, mit denen Hersteller ihre Produkte zertifizieren lassen können.
Ilse Beneke, |