Viele Angestellte arbeiten noch in den eigenen vier Wänden. Welche Aspekte bei der Arbeit im Home-Office zu beachten sind, erklärt Prof. Dr. Simon A. Fischer, Professor für Wirtschaftsrecht an der SRH Fernhochschule.
Nach dem oft sehr kurzfristigen Umzug von Rechner und Büroausstattung in die eigenen vier Wände sind in der Corona-Krise viele zum ersten Mal in einen Arbeitsalltag zu Hause gestartet. Dabei haben sich so manche Fragen gestellt, die noch immer nicht klar beantwortet wurden: Wann muss ich erreichbar sein? Gibt es eine Dokumentationspflicht? Und wie strikt muss die Arbeit vom Privaten getrennt werden?
Darf Home-Office vom Arbeitgeber angeordnet werden
Eigentlich darf der Arbeitgeber die Arbeit im Home-Office nicht anordnen. Allerdings haben das die Gerichte bisher nur für „normale“ Umstände entschieden und es vor allem damit begründet, dass der Arbeitnehmer den sozialen Kontakt zu seinen Kollegen verlieren könnte. Die derzeitige Situation ist allerdings anders zu bewerten, denn der direkte und persönliche Kontakt zwischen Kollegen sollte aktuell ohnehin nur dort stattfinden, wo er wirklich notwendig ist. Somit ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeber Home-Office anordnen darf.
Technik und Ergonomie bei der Arbeit zu Hause
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel zu stellen – dazu zählt auch der dienstliche Computer. Es gibt allerdings viele Mitarbeiter, die gern mit ihren eigenen Geräten arbeiten, da ihnen diese vertrauter sind. Dies ist zwar möglich, datenschutzrechtlich allerdings kritisch zu sehen. Verlangen kann es der Arbeitgeber nicht.
Auch zu Hause sollten, sobald ein Computer verwendet wird, die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen (ArbStättV, Anhang 6) eingehalten werden. So müssen die Bildschirme leicht dreh- und neigbar sein, und es muss eine vom Laptop getrennte Tastatur eingesetzt werden. Eine pragmatische Lösung wäre, die Mitarbeiter zu bitten, ihren Desktop-PC am Arbeitsplatz abzubauen und mit nach Hause zu nehmen.
Arbeitszeiten: Vertrauen und Kontrolle sind wichtig
Es gibt für Arbeitnehmer bisher keine gesetzliche Pflicht, die Arbeitszeit im Home-Office ab der ersten Minute zu dokumentieren. Allerdings ist es ratsam, dies selbst zu tun, da später Unklarheiten auftreten könnten. Zudem sollte man während der auch sonst üblichen Arbeitszeiten erreichbar sein. Denn der Arbeitnehmer unterliegt weiterhin dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Ist dieses nicht durchgängig möglich, weil zum Beispiel Kinder zu betreuen sind, sollte eine Absprache mit dem Arbeitgeber getroffen werden, zu welchen Zeiten man verlässlich erreichbar ist.
Die Wohnung darf vom Arbeitgeber ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers übrigens nicht betreten werden. Es wird sich jedoch nicht verhindern lassen, dass der Vorgesetzte sich hin und wieder telefonisch meldet und der Arbeitsstand einer Plausibilitätsprüfung unterzogen wird. Private Tätigkeiten sind während der Arbeitszeit tabu, denn Arbeitszeitbetrug ist ein Kündigungsgrund und sogar strafbar. Allerdings haben Arbeitnehmer auch zu Hause das Recht, Pausen einzulegen. Und derjenige, der flexible Arbeitszeiten hat, kann, falls das Aufhängen der Socken etwas länger dauert, die Zeit einfach hinten dranhängen.
Dr. Simon A. Fischer, |