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Unternehmen im Ausland gründen: Das müssen Deutsche beachten

Die Vor­stel­lung klingt ver­lo­ckend: Irgend­wo in der Son­ne sit­zen, das Note­book auf dem Schoß, und das eige­ne Busi­ness läuft in einem Land mit nied­ri­ger Besteue­rung und wenig Büro­kra­tie. Doch was ist bei einer Unter­neh­mens­grün­dung im Aus­land zu beach­ten? Ein Bei­trag von Timm Schaff­ner.

Tatsächlich ist das Gründen im Ausland für deutsche Staatsbürger oft überraschend einfach. Abbildung: Matheus de Souza, Unsplash

Tat­säch­lich ist das Grün­den im Aus­land für deut­sche Staats­bür­ger oft über­ra­schend ein­fach. Abbil­dung: Matheus de Sou­za, Unsplash

Bevor der gro­ße Traum vom inter­na­tio­na­len Unter­neh­mer­tum beginnt, war­tet ein Dschun­gel aus Rege­lun­gen, Steu­er­pa­ra­gra­phen und fei­nen Unter­schie­den zwi­schen „smart“ und „ille­gal“. Wer hier nicht genau hin­sieht, ver­liert nicht nur Geld, son­dern im schlimms­ten Fall auch die Kon­trol­le über das eige­ne Unternehmen.

In welchen Ländern deutsche Staatsbürger gründen dürfen

Tat­säch­lich ist das Grün­den im Aus­land für deut­sche Staats­bür­ger oft über­ra­schend ein­fach. Zumin­dest auf dem Papier. Inner­halb der EU ist es fast schon banal: Die Nie­der­las­sungs­frei­heit macht es mög­lich. Ob Est­land, Spa­ni­en oder Polen. Der Weg zur eige­nen Fir­ma ist in vie­len Fäl­len sogar digi­tal begeh­bar. Sogar eine e-Resi­den­cy, wie sie Est­land anbie­tet, reicht aus, um eine Fir­ma online zu regis­trie­ren. Ganz ohne phy­sisch dort zu wohnen.

Außer­halb Euro­pas sieht die Arbeits­welt etwas kom­pli­zier­ter aus. Zwar las­sen sich in vie­len Län­dern Fir­men auch ohne Wohn­sitz grün­den, doch nicht sel­ten ver­lan­gen die Behör­den zumin­dest eine ladungs­fä­hi­ge Adres­se oder sogar einen loka­len Reprä­sen­tan­ten. Mal ist es ein ver­pflich­ten­der Direk­tor vor Ort, mal eine Anlauf­stel­le für Steu­er- und Rechts­fra­gen. Ohne das pas­sen­de Set­up geht’s sel­ten wirk­lich los.

Kurz gesagt: Ein Wohn­sitz im Grün­dungs­land ist nicht zwin­gend not­wen­dig, aber oft hilf­reich. Oder schlicht erfor­der­lich, wenn es um das Ver­trau­en von Ban­ken, Kun­den und Behör­den geht.

Internationale Besonderheiten, branchenspezifische Hürden

Wer glaubt, dass die Grün­dung im Aus­land für alle Bran­chen gleich funk­tio­niert, unter­schätzt die Viel­falt inter­na­tio­na­ler Regu­lie­run­gen gewal­tig. Beson­ders dann, wenn es ums lie­be Geld, um Medi­zin oder um digi­ta­le Ange­bo­te geht.

Das wohl pla­ka­tivs­te Bei­spiel ist das Glücks­spiel. In Deutsch­land streng regu­liert, in Län­dern wie Mal­ta oder Cura­cao hin­ge­gen ver­gleichs­wei­se offen. Genau des­halb zieht es vie­le Anbie­ter dort­hin. Die dor­ti­gen Lizen­zen gel­ten als aus­län­disch regu­liert und sicher. Sie ermög­li­chen einen recht­lich ein­wand­frei­en Betrieb, selbst wenn deut­sche Behör­den das Geschäfts­mo­dell ableh­nen oder mit Auf­la­gen bele­gen würden.

Auch Finanz­dienst­leis­tun­gen, Nah­rungs­er­gän­zung oder digi­ta­les Coa­ching sto­ßen in jedem Land auf ande­re Vor­ga­ben. Was in Deutsch­land völ­lig legal ist, kann in Kana­da lizenz­pflich­tig sein oder in Aus­tra­li­en beson­de­re Zer­ti­fi­zie­run­gen erfor­dern. Hier ent­schei­det nicht nur das Pro­dukt, son­dern auch, wie es bewor­ben wird, wo Ser­ver ste­hen und über wel­che Platt­form ver­kauft wird. Für E-Com­mer­ce kann allein die loka­le Mehr­wert­steu­er schon zum Stol­per­stein wer­den, wenn sie igno­riert wird.

Die Steuerpflicht in Deutschland

Ein weit ver­brei­te­ter Irr­glau­be: Nur weil die Fir­ma irgend­wo im Aus­land sitzt, sind deut­sche Steu­er­re­geln plötz­lich irrele­vant. Die Rea­li­tät sieht anders aus, ziem­lich anders. Wer sei­nen Wohn­sitz in Deutsch­land hat, bleibt voll steu­er­pflich­tig. Und das betrifft nicht nur das pri­va­te Ein­kom­men, son­dern auch die Unter­neh­mens­ge­win­ne, die irgend­wo zwi­schen Bali und Beli­ze gene­riert wurden.

Ent­schei­dend ist hier der Ort der Geschäfts­lei­tung. Und der ist nicht etwa dort, wo das hüb­sche Büro bei Son­nen­un­ter­gang foto­gra­fiert wur­de, son­dern dort, wo die Ent­schei­dun­gen fal­len. Wer also täg­lich via Zoom vom Wohn­zim­mer in Köln aus bestimmt, was das Unter­neh­men tut, hat sei­ne Geschäfts­lei­tung in Deutsch­land. Egal, wo die Fir­ma im Han­dels­re­gis­ter steht. Fehlt der Nach­weis, dass im Aus­land wirk­lich ein funk­tio­nie­ren­der Betrieb läuft, kann das deut­sche Finanz­amt die Aus­lands­ge­sell­schaft kur­zer­hand als inlän­disch ein­stu­fen. Dann wird’s nicht nur steu­er­lich unge­müt­lich, son­dern schnell auch juris­tisch brenzlig.

Was sich von Deutschland deutlich unterscheidet

Wer schon mal ver­sucht hat, in Deutsch­land eine GmbH zu grün­den, weiß: Das dau­ert, kos­tet und macht kei­nen Spaß. Da locken Model­le wie die ame­ri­ka­ni­sche LLC, die bri­ti­sche Ltd oder die pol­ni­sche sp. z o.o. mit schnel­le­rem Tem­po, weni­ger Start­ka­pi­tal und weni­ger Papierkram.

Eine LLC in den USA kann inner­halb von 48 Stun­den ste­hen. Die bri­ti­sche Ltd kos­tet oft weni­ger als ein Mit­tel­klas­se-Ein­kauf im Super­markt. Und auch in ost­eu­ro­päi­schen Län­dern sind die Ein­stiegs­hür­den über­schau­bar. Zumin­dest, wenn man weiß, was man tut.

Was vie­le unter­schät­zen: Nicht über­all gibt es ein Han­dels­re­gis­ter wie in Deutsch­land. In man­chen Län­dern läuft das Gan­ze über das Finanz­amt oder spe­zi­el­le Behör­den. Auch die Anfor­de­run­gen an Ver­trä­ge, Über­set­zun­gen und Beur­kun­dun­gen kön­nen stark vari­ie­ren. Grün­dungs­agen­tu­ren hel­fen. Aber nicht alle sind seriös.

Schutz von Marke und Geschäftsidee sichern

Wer inter­na­tio­nal tätig wird, muss sei­ne Mar­ke auch inter­na­tio­nal den­ken. Eine Ein­tra­gung beim deut­schen Patent­amt reicht dann nicht mehr. Inner­halb der EU bie­tet die Uni­ons­mar­ke Schutz in allen Mit­glieds­staa­ten. Ein ech­ter Vor­teil für alle, die euro­pa­weit arbei­ten. Wer dar­über hin­aus will, lan­det beim Madri­der Sys­tem der WIPO. Damit lässt sich mit einem ein­zi­gen Antrag Mar­ken­schutz in meh­re­ren Län­dern sichern. Güns­ti­ger und schnel­ler als Einzeleintragungen.

Ohne die­sen Schutz besteht die Gefahr, dass sich Drit­te den Namen sichern, sei es aus Kal­kül oder schlicht schnel­le­rer Reak­ti­on. Gera­de in Län­dern mit nied­ri­gen Schutz­stan­dards kann das teu­er wer­den. Ent­we­der juris­tisch oder durch ver­lo­re­nes Bran­ding. Und: Mar­ken müs­sen genutzt wer­den. Wer sie nur „vor­sichts­hal­ber“ ein­tra­gen lässt, ohne sie aktiv ein­zu­set­zen, ris­kiert Löschungs­kla­gen. Früh­zei­tig han­deln lohnt sich – nicht erst, wenn das Pro­dukt durchstartet.

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