Bereits im Jahr 2019 wurde im Rahmen eines EuGH-Urteils festgestellt, dass die Erfassung der Arbeitszeiten von Mitarbeitenden durchgeführt werden muss. Worauf sich Unternehmen in Deutschland bei der Arbeitszeiterfassung einstellen müssen, verrät Michael Gottlieb.
Seit April 2023 liegt dem Bundesarbeitsministerium ein Entwurf vor, sodass eine Einigung auf ein konkretes Gesetz zur Erfassung von Arbeitszeiten im Jahr 2024 als realistisch angesehen werden kann.
Pflicht zur Zeiterfassung: Das ändert sich 2024
Die korrekte Erfassung von Arbeitszeiten ist von großer Bedeutung, damit Mitarbeitende den ihnen zustehenden Lohn erhalten können. Daher hat sich auch der Gesetzgeber mit dieser Thematik beschäftigt und im Jahr 2024 könnte es für Unternehmen in Deutschland zur Pflicht werden, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. Die Bundesregierung setzt sich aktuell noch mit der Frage auseinander, auf welche Weise ein solches Gesetz umgesetzt werden kann, ohne dass es zu einer überbordenden Bürokratiehürde kommt, die hauptsächlich kleine Firmen belasten würde.
Mit den Ergebnissen der Überprüfung des Gesetzes seitens der Bundesregierung ist allerdings erst im zweiten Quartal des Jahres zu rechnen, sodass die Verabschiedung aller Voraussicht nach erst gegen Ende 2024 kommt. Grund für die Verzögerungen sind Streitigkeiten der Parteien, da sich diese bezüglich bestimmter Inhalte uneinig sind. Dazu zählt unter anderem die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, die im aktuellen Gesetzesentwurf enthalten ist.
Da eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung bereits im aktuellen Gesetzentwurf integriert ist, sollten sich Unternehmen darauf einstellen, dass die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden zukünftig auf elektronischem Wege erfasst werden. Das gilt auch, obwohl der Entwurf in der gegenwärtigen Form noch gekippt werden kann. Grund hierfür ist, dass digitale Prozesse in der Regel deutlich effizienter sind. So entstehen auch bei entsprechenden Änderungen am aktuellen Gesetz durch die Implementierung eines elektronischen Systems zur Arbeitszeiterfassung unter anderem die folgenden Vorteile:
- Geringerer Zeitaufwand
- Hohe Transparenz
- Umfassende Analysemöglichkeiten
Die Integration eines elektronischen Systems ermöglicht Unternehmen eine bessere Analyse der Daten, welche zu einer effizienteren Verwaltung von Überstunden genutzt werden kann – unterstützt von KI bei diesem Prozess.
Die Auswirkungen des BAG-Urteils
Bereits im Jahr 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zwar verlauten lassen, dass es eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gibt, allerdings ist noch keine Umsetzung in nationales Recht in Deutschland erfolgt. Jedoch kam es am 13. September 2022 zu einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), welches entschied, dass in Deutschland bereits eine Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeiten gilt. Das bedeutet, dass Unternehmen, die diese Thematik vernachlässigen, mit unangenehmen rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, zu denen unter anderem Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro gehören.
Das Urteil legt zwar fest, dass eine Verpflichtung zur Implementierung sowie zur Nutzung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung besteht, die genaue Art und Weise der Umsetzung obliegt allerdings dem Arbeitgeber. Dies könnte sich im Jahr 2024 durch die Verabschiedung des neuen Gesetzes ändern, sodass Betriebe zu einer elektronischen Arbeitszeiterfassung verpflichtet werden. Unternehmen sollten dies unbedingt berücksichtigen, wenn es um die Integration eines neuen Systems zur Erfassung von Arbeitszeiten geht.
Das ändert sich für Mitarbeitende
Im aktuellen Gesetzentwurf steht, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, für die Aufzeichnung von Start und Ende der täglichen Arbeitszeit zu sorgen, wobei auch die Dauer festgehalten werden muss. Das bedeutet konkret, der Arbeitgeber hat hierfür ein Tool bereitzustellen, welches von den Beschäftigten verwendet werden kann. Für die Mitarbeitenden eines Unternehmens kommt es somit zu keinen gravierenden Änderungen, da sich der Arbeitgeber diesbezüglich in der Verantwortung befindet. Angestellte müssen sich allerdings unter Umständen mit der Nutzung eines neuen Systems zur Erfassung von Arbeitszeiten auseinandersetzen, wenn es hier zu Änderungen seitens des Arbeitgebers kommt.
Aktuell werden die Arbeitszeiten in einigen Branchen noch per Zettel festgehalten, was mit dem neuen Gesetz, welches aller Voraussicht nach eine Pflicht zur elektronischen Erfassung enthalten wird, nicht mehr möglich ist. In diesem Fall dürfte es bei einigen Unternehmen zu entsprechenden Umstellungen des Systems kommen, sodass sich Mitarbeitenden darauf einstellen sollten, dass sie ihre Arbeitszeiten künftig auf elektronischem Wege erfassen.