Zeitersparnis, Flexibilität und eine gute Work-Life-Balance: Home-Office liegt im Trend. Welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind, wenn Mitarbeiter zu Hause arbeiten, verrät der Jurist Markus Mingers.
Im Zeitalter der Digitalisierung sowie angesichts einer flexiblen Generation und einem größer werdenden Fachkräftemangel gilt es, Arbeit agil zu organisieren und interessant zu gestalten. Aufgrund dessen wird das Home-Office immer beliebter. Zwar bietet die Arbeit daheim einige Vorteile, Arbeitnehmer haben aber auch ein paar rechtliche Aspekte zu beachten.
Weder Recht noch Pflicht: Nichts gegen den Willen
Prinzipiell besitzt der Arbeitgeber ein sogenanntes Direktions- bzw. Weisungsrecht. Dies ermöglicht die genaue Bestimmung der Tätigkeiten, da im Arbeitsvertrag lediglich Art und Umfang der Arbeit beschrieben sind. Anwendbar auf die private Wohnung des Arbeitnehmers ist das Direktionsrecht jedoch nicht. Daher ist die Forderung, die eigenen vier Wände zur Verfügung zu stellen, unzulässig. Gleiches gilt übrigens für den Arbeitnehmer. Die Organisation des Unternehmens gehört zu dessen Freiheit, weshalb der Mitarbeiter keine Möglichkeit hat, Home-Office gegen den Willen des Arbeitgebers durchzusetzen.
Kontrolle durch den Chef: Prüfung der Arbeitsumgebung
Auch für das Home-Office gelten Regeln. So muss der Arbeitsplatz beispielsweise den Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen. Daher darf der Arbeitgeber den Ort, an dem der Mitarbeiter zu arbeiten plant, auf die Größe, Beleuchtung, Möbel und Arbeitsutensilien kontrollieren. Dies darf allerdings nicht ohne Ankündigung geschehen. Für einen solchen Hausbesuch braucht der Vorgesetzte ein Zutrittsrecht von allen in der Wohnung lebenden Personen. Ein Blick in Bade- oder Schlafzimmer ist untersagt. Außerdem unzulässig ist eine dauerhafte Kontrolle, insbesondere vor Ort. Gegen Telefonate in einem angemessenen Rahmen gibt es hingegen keine Einwände. Übrigens: Benötigte Büroartikel bekommen Arbeitnehmer von Seiten des Arbeitgebers gestellt. Darunter fallen Laptops und weitere Utensilien, die unerlässlich sind.
Den Umgang mit vertraulichen Daten neu organisieren
Persönliche Daten des Unternehmens oder der Kollegen dürfen keinesfalls offen in der Wohnung herumliegen, sodass andere Personen diese einsehen können. Derartige hochvertrauliche Daten müssen in einem abschließbaren Raum inklusive verschlossenem Schrank aufbewahrt werden. Andernfalls verstößt der Arbeitnehmer gegen den Datenschutz.
Auch bei einer Einigung auf Home-Office besteht für den Arbeitgeber die sogenannte Dokumentationspflicht in Bezug auf die Arbeitszeit. Dadurch wird sichergestellt, dass der Mitarbeiter lediglich im gesetzlichen Rahmen arbeitet und die Stunden-Obergrenze und Ruhezeiten einhält. Daher verlangen Vorgesetzte in gewissen Abständen meist eine Auflistung der geleisteten Stunden.
Markus Mingers,
Rechtsanwalt, Inhaber, Mingers Rechtsanwälte.
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