Heute startet die Fußballweltmeisterschaft. Wie zu jeder WM stellt sich die Frage, wie man Job und Fußballleidenschaft in diesen vier Wochen unter einen Hut bekommt. Was in puncto WM-Fieber und Arbeit erlaubt ist und was man besser lassen sollte, erklärt Paul-Alexander Thies vom Onlinebuchhaltungsexperten Billomat.
Darf ich bei der Arbeit die WM verfolgen?
Ob man die WM-Spiele online verfolgen kann, hängt zunächst davon ab, ob der Arbeitgeber die private Nutzung des Firmenrechners ausdrücklich erlaubt hat. Grundsätzlich gilt: Einfach nebenbei online einen Livestream anschauen, geht nicht. Viele Tätigkeiten können nicht mehr korrekt ausgeführt werden, während nebenbei Müller, Hummels und Co. um den WM-Pokal kämpfen. Ohne ausdrückliche Genehmigung sollte man lieber auf andere Kanäle zurückgreifen. Schnell mal zwischendurch den Live-Ticker checken, ist beispielsweise kein Problem. Wenn man seine Arbeit trotzdem fehlerfrei und konzentriert verrichten kann, ist auch das Radio eine tolle Alternative, um auf dem Laufenden zu bleiben. Natürlich muss man hier darauf achten, dass man seine Kollegen mit seinem Enthusiasmus nicht stört. Auch bei direktem Kundenkontakt ist natürlich Vorsicht geboten.
Ist ein Bier zwischendurch erlaubt?
Überraschenderweise gilt in Deutschland kein generelles Alkoholverbot am Arbeitsplatz. Aber: Die Arbeitsleistung darf unter keinen Umständen leiden. Besonders wichtig für abendliche Matches: Das gilt auch für Restalkohol. Gleichzeitig setzen bestimmte Berufe voraus, dass man nüchtern bleibt, beispielsweise wenn man gefährliche Maschinen bedient. Außerdem kann der Arbeitgeber in Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung ein absolutes Alkoholverbot aussprechen. Es gilt also: besser bis zum Abpfiff im Job warten und auch die schönsten Siege nicht maßlos feiern, wenn es morgens wieder zur Arbeit geht. Frühster Anpfiff für Deutschland ist jedoch ohnehin um 16 Uhr, was für die meisten bedeuten dürfte, dass sie sich zu Hause getrost ein Siegerbier gönnen dürfen.
Kann ich meinen Arbeitsplatz in Schwarz-Rot-Gold schmücken?
Deutschlandflagge, Fußballgirlande und schwarz-rot-goldene Stuhlhusse – der echte Fan möchte natürlich auch auf der Arbeit nicht auf WM-Stimmung verzichten. Allerdings stimmt man sich in diesem Fall besser erstmal mit dem Chef ab. Grundsätzlich hat man nämlich kein Recht dazu, seinen Arbeitsplatz zu schmücken, und kann unter Umständen sogar gegen Brandschutzbestimmungen verstoßen.
Darf ich mein Deutschlandtrikot am Arbeitsplatz tragen?
Wenn schon keine schwarz-rot-goldfarbene Deko, dann aber wenigstens ein Deutschlandtrikot! So einfach ist das jedoch leider nicht. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber Sicherheits- oder Dienstkleidung beziehungsweise einen bestimmten Kleidungsstil vorgeben. Gerade im Kontakt mit Kunden sollte man deshalb nicht einfach ohne Rücksprache im Trikot auftauchen. Generell lohnt das Gespräch, vielleicht lässt sich für die Zeit der WM ja eine Lockerung des Dresscodes vereinbaren, sodass der Mannschaftsliebe nichts mehr im Wege steht.
Kann ich WM-Urlaub nehmen?
Wer keine Spielminute verpassen will, kann sich natürlich auch Urlaub nehmen. Im besten Fall wird der freie Tag frühzeitig beantragt. Doch was, wenn Deutschland dann doch nicht ins Finale einzieht und man sich den Montag nach dem Finalspiel ganz umsonst freigenommen hat? Natürlich können Fans auch ohne deutsche Beteiligung einen feucht-fröhlichen Finalabend planen, ohne am nächsten Tag im Büro erscheinen zu müssen. Für alle, die ihren Urlaubstag aber nur opfern wollen, wenn Jogis Jungs auch um den Pokal spielen, gilt: Der Arbeitgeber hat die Urlaubswünsche seiner Angestellten zu berücksichtigen und eine Frist, bis wann Urlaub beantragt werden muss, gibt es nicht. Prinzipiell können Angestellte also zunächst den WM-Verlauf beobachten und dann entscheiden, ob sie einen Urlaubstag investieren. Allerdings kann es bei einer allzu kurzfristigen Beantragung passieren, dass der Chef den Urlaub nicht genehmigt. Wenn dringende betriebliche Belange vorliegen, etwa wenn alle gleichzeitig Urlaub nehmen wollen oder ein wichtiges Großprojekt ansteht, ist er hierzu berechtigt. Ist der Urlaub aber erst einmal gewährt, darf der Chef in der Regel niemanden zurückrufen, und das leidenschaftliche Anfeuern kann sorgenfrei beginnen.
Muss ich nach Feierabend für den Chef erreichbar sein?
Immer mehr Arbeitnehmer sind heute über Diensthandys in ihrer Freizeit für den Arbeitgeber erreichbar. Grundsätzlich ist es aber so, dass man dem Chef nach Feierabend nicht zur Verfügung stehen muss, weder per Mail noch telefonisch. Ausnahmen bilden Berufe mit Rufbereitschaft, beispielsweise Ärzte oder Feuerwehrleute. Diese Bereitschaften sind allerdings in den Arbeits- und Tarifverträgen ganz genau festgelegt. Wer hier während der Abendmatches nicht gestört werden will, sollte dies frühzeitig für die Dienstplanung vermerken. Alle anderen brauchen sich keine Sorgen zu machen, nach Feierabend von Grill und Fernseher weggeholt zu werden.
Darf ich früher nach Hause gehen, um den Anstoß nicht zu verpassen?
Das letzte Gruppenspiel der deutschen Fußballnationalmannschaft gegen Südkorea startet am Mittwoch, den 27. Juni, um 16 Uhr. Wer pünktlich zum Anpfiff auf dem Sofa sitzen will, muss möglicherweise früher Feierabend machen. Natürlich darf man nicht einfach so früher gehen, aber falls es der betriebliche Ablauf zulässt, ist es durchaus möglich, früher anzufangen, Überstunden abzubauen oder Schichten mit weniger fußballbegeisterten Kollegen zu tauschen. Auch hier einfach vorher kurz mit dem Chef Rücksprache halten.
Darf ich mit meinen Kollegen ein Tippspiel starten?
Tippspiele vor Beginn der Arbeitszeit, während der Mittagspause oder nach Feierabend sind kein Problem. Während der Arbeit ist die Diskussion von Wetteinsätzen und Fußballergebnissen dann problematisch, wenn die eigentliche Arbeit nicht mehr sorgfältig und zügig erledigt wird. Wird das Tippspiel online initiiert, muss das Team zudem darauf achten, ob der Arbeitgeber die private IT-Nutzung erlaubt hat.
Fazit
In puncto Fußball und Job gibt es viele Regelungen zu beachten. Generell gilt jedoch: Vieles lässt sich ganz einfach im persönlichen Gespräch mit dem Vorgesetzten klären. Im besten Fall wird der Chef vor dem Anpfiff zur WM ins Boot geholt, um etwaige Dekovorschläge und andere Regelungen mit ihm abzusprechen. Ist er selbst fußballbegeistert, lässt sich vielleicht sogar ein gemeinsames Public Viewing in der Firma organisieren. Am besten eignet sich dafür das Gruppenspiel gegen Südkorea am Mittwochnachmittag oder ein Achtelfinalspiel, das für die Deutschen entweder montags oder dienstags ab 16 Uhr stattfindet. Steuerlich ist das Zusammenschauen unbedenklich, egal ob die Spielzeit auf die Arbeitszeit angerechnet wird oder nicht. Auch Getränke und kleinere Snacks, wie Chips und Co., bereiten bei der Steuer keine Probleme. Vielmehr stärkt das gemeinsame Anfeuern und Feiern den Teamzusammenhalt.
Paul-Alexander Thies,
Geschäftsführer. |