In unserer Reihe mit Tipps und Regelungen aus aktuellen Duden-Werken zeigen wir Ihnen dieses Mal, wie Sie einige sprachliche Stolperfallen erfolgreich umgehen können.
AG: 1. Deklination: Der Plural von AG lautet die AGs, nicht die AGen.
2. AG in Firmenbezeichnungen: Tritt AG in Firmennamen auf, ist die Abkürzung Bestandteil des Namens und wird nicht durch ein Komma abgetrennt: Badenwerk AG, Vereinigte Stahlwerke AG. Genus und Numerus der Firmenbezeichnung richten sich meistens nicht nach dem Namensbestandteil AG, sondern nach dem Zweitglied des Firmennamens: An das Euro-Kreditinstitut AG (nicht: An die Euro-Kreditinstitut AG). An die Vereinigten Stahlwerke AG (nicht: An die Vereinigte Stahlwerke AG). Dagegen heißt es Bilanz der Deutschen Milchhof AG, weil hier AG das Zweitglied des Firmennamens bildet. Allerdings sollte man in diesen Fällen die Abkürzung besser ausschreiben: die Produktion der Dichtungsring-Aktiengesellschaft.
Bescheid: Das Substantiv Bescheid wird immer großgeschrieben, auch in Verbindungen wie Bescheid erhalten, geben, sagen, tun, wissen: Hast du schon Bescheid erhalten? Bitte sage mir gleich Bescheid usw.
Kommasetzung bei einerseits – and[e]rerseits | |
1. Die zweigliedrige nebenordnende Konjunktion verbindet gleichrangige Sätze oder Satzteile. Vor and[e]rerseits steht immer ein Komma: | 1. Die Wörter einerseits und and[e]rerseits können in den Ablauf ihrer Teilsätze einbezogen sein: |
Einerseits wollte sie sich nicht binden, andererseits lag ihr an einem schnellen Abschluss der Verhandlungen. | Sie wollte sich einerseits nicht binden, hatte aber andererseits großes Interesse an einem schnellen Abschluss der Verhandlungen. |
2. Das Wort einerseits kann fehlen. Vor and[e]rerseits steht auch dann ein Komma: | 2. Das Wort and[e]rerseits ist in den Ablauf des zweiten Satzes einbezogen: |
Er ist sicher sehr fleißig, andererseits kann man nicht sagen, dass er sich überarbeitet. | Er ist sicher sehr fleißig. Man kann andererseits aber nicht sagen, dass er sich überarbeitet. |
Getrennt- oder Zusammenschreibung von Mal: Getrennt schreibt man, wenn Mal auf irgendeine Weise (besonders durch die Flexion der beistehenden Wörter) als Substantiv erkennbar ist: beide Mal[e], jedes Mal, das eine Mal, diese zwei Mal[e], ein erstes Mal, ein jedes Mal, kein einziges Mal, dieses Mal, […] ein oder das andere Mal, […] beim ersten, zweiten, x-ten, soundsovielten, letzten Mal[e]; mit einem Mal[e]; […] einige Hundert Mal[e], viele Tausend Mal[e], […] ein gutes Hundert Mal[e], zu verschiedenen, zu wiederholten Malen, ein für alle Mal[e], mit einem Mal[e]. Zusammen schreibt man dann, wenn Mal mit einem seiner beistehenden Wörter zu einem Adverb verschmolzen ist. Die ursprüngliche Wortart, die Wortform oder die Bedeutung der einzelnen Bestandteile ist dann nicht mehr erkennbar und das neue Wort wird kleingeschrieben: ein andermal, (aber: ein and[e]res Mal), ein paarmal (aber: ein paar Male, diese paar Mal[e]), diesmal, dreimal, einmal, auf einmal, hundertmal, keinmal, manchmal, sovielmal, [wie]vielmal, vieltausendmal, x-mal, zweimal. Sind jedoch beide Wörter betont, so kann auch hier getrennt geschrieben werden: ein paar Mal; er hat sie ein paar Mal betrogen; zwei Mal; sie hat ihn zwei Mal versetzt; wir haben drei Mal gewonnen; so viel Mal; darüber haben wir schon so viel Mal gesprochen.
die über Siebzigjährigen: Diese Fügung wird weder zusammengeschrieben noch mit Bindestrich versehen, also nicht: die Übersiebzigjährigen oder die Über-Siebzigjährigen, sondern: die über Siebzigjährigen (auch: 70-Jährigen), Krankheiten der über Siebzigjährigen (auch: 70-Jährigen). Hier wird über als Adverb, wie z. B. fast, bereits, gebraucht: die fast Siebzigjährigen. Die bereits Siebzigjährigen wurden zu einer Feier eingeladen.