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Duden direkt, Teil 4: Zweifelsfälle

In unse­rer Rei­he mit Tipps und Rege­lun­gen aus aktu­el­len Duden-Wer­ken zei­gen wir Ihnen die­ses Mal, wie Sie eini­ge sprach­li­che Stol­per­fal­len erfolg­reich umge­hen können.

„Duden. Das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle“

Die Lösung wei­te­rer sprach­li­cher Pro­blem­fäl­le fin­den Sie in „Duden. Das Wör­ter­buch der sprach­li­chen Zwei­fels­fäl­le“, Duden­ver­lag, 1.064 S., 24,99 €.

AG: 1. Dekli­na­ti­on: Der Plu­ral von AG lau­tet die AGs, nicht die AGen.
2. AG in Fir­men­be­zeich­nun­gen: Tritt AG in Fir­men­na­men auf, ist die Abkür­zung Bestand­teil des Namens und wird nicht durch ein Kom­ma abge­trennt: Baden­werk AG, Ver­ei­nig­te Stahl­wer­ke AG. Genus und Nume­rus der Fir­men­be­zeich­nung rich­ten sich meis­tens nicht nach dem Namens­be­stand­teil AG, son­dern nach dem Zweit­glied des Fir­men­na­mens: An das Euro-Kre­dit­in­sti­tut AG  (nicht: An die Euro-Kre­dit­in­sti­tut AG). An die Ver­ei­nig­ten Stahl­wer­ke AG  (nicht: An die Ver­ei­nig­te Stahl­wer­ke AG). Dage­gen heißt es Bilanz der Deut­schen Milch­hof AG, weil hier AG das Zweit­glied des Fir­men­na­mens bil­det. Aller­dings soll­te man in die­sen Fäl­len die Abkür­zung bes­ser aus­schrei­ben: die Pro­duk­ti­on der Dich­tungs­ring-Akti­en­ge­sell­schaft.

Bescheid: Das Sub­stan­tiv Bescheid wird immer groß­ge­schrie­ben, auch in Ver­bin­dun­gen wie Bescheid erhal­ten, geben, sagen, tun, wis­sen: Hast du schon Bescheid erhal­ten? Bit­te sage mir gleich Bescheid usw.

Kom­ma­set­zung bei einer­seits – and[e]rerseits
1. Die zwei­glied­ri­ge neben­ord­nen­de Kon­junk­ti­on ver­bin­det gleich­ran­gi­ge Sät­ze oder Satz­tei­le. Vor and[e]rerseits steht immer ein Komma: 1. Die Wör­ter einer­seits und and[e]rerseits kön­nen in den Ablauf ihrer Teil­sät­ze ein­be­zo­gen sein:
Einer­seits woll­te sie sich nicht bin­den, ande­rer­seits lag ihr an einem schnel­len Abschluss der Verhandlungen. Sie woll­te sich einer­seits nicht bin­den, hat­te aber ande­rer­seits gro­ßes Inter­es­se an einem schnel­len Abschluss der Verhandlungen.
2. Das Wort einer­seits kann feh­len. Vor and[e]rerseits steht auch dann ein Komma: 2. Das Wort and[e]rerseits ist in den Ablauf des zwei­ten Sat­zes einbezogen:
Er ist sicher sehr flei­ßig, ande­rer­seits kann man nicht sagen, dass er sich überarbeitet. Er ist sicher sehr flei­ßig. Man kann ande­rer­seits aber nicht sagen, dass er sich überarbeitet.

Getrennt- oder Zusam­men­schrei­bung von Mal: Getrennt schreibt man, wenn Mal auf irgend­ei­ne Wei­se (beson­ders durch die Fle­xi­on der bei­ste­hen­den Wör­ter) als Sub­stan­tiv erkenn­bar ist: bei­de Mal[e], jedes Mal, das eine Mal, die­se zwei Mal[e], ein ers­tes Mal, ein jedes Mal, kein ein­zi­ges Mal, die­ses Mal, […] ein oder das ande­re Mal, […] beim ers­ten, zwei­ten, x-ten, sound­so­viel­ten, letz­ten Mal[e]; mit einem Mal[e]; […] eini­ge Hun­dert Mal[e], vie­le Tau­send Mal[e], […] ein gutes Hun­dert Mal[e], zu ver­schie­de­nen, zu wie­der­hol­ten Malen, ein für alle Mal[e], mit einem Mal[e]. Zusam­men schreibt man dann, wenn Mal mit einem sei­ner bei­ste­hen­den Wör­ter zu einem Adverb ver­schmol­zen ist. Die ursprüng­li­che Wort­art, die Wort­form oder die Bedeu­tung der ein­zel­nen Bestand­tei­le ist dann nicht mehr erkenn­bar und das neue Wort wird klein­ge­schrie­ben: ein ander­mal, (aber: ein and[e]res Mal), ein paar­mal (aber: ein paar Male, die­se paar Mal[e]), dies­mal, drei­mal, ein­mal, auf ein­mal, hun­dert­mal, kein­mal, manch­mal, soviel­mal, [wie]vielmal, viel­tau­send­mal, x-mal, zwei­mal. Sind jedoch bei­de Wör­ter betont, so kann auch hier getrennt geschrie­ben wer­den: ein paar Mal; er hat sie ein paar Mal betro­gen; zwei Mal; sie hat ihn zwei Mal ver­setzt; wir haben drei Mal gewon­nen; so viel Mal; dar­über haben wir schon so viel Mal gespro­chen.

die über Sieb­zig­jäh­ri­gen: Die­se Fügung wird weder zusam­men­ge­schrie­ben noch mit Bin­de­strich ver­se­hen, also nicht: die Über­sieb­zig­jäh­ri­gen oder die Über-Sieb­zig­jäh­ri­gen, son­dern: die über Sieb­zig­jäh­ri­gen (auch: 70-Jäh­ri­gen), Krank­hei­ten der über Sieb­zig­jäh­ri­gen (auch: 70-Jäh­ri­gen). Hier wird über als Adverb, wie z. B. fast, bereits, gebraucht: die fast Sieb­zig­jäh­ri­gen. Die bereits Sieb­zig­jäh­ri­gen wur­den zu einer Fei­er eingeladen.

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