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Homeoffice-Regeln: Deutschland und Schweiz im Vergleich

Die Arbeits­welt in der DACH-Regi­on hat sich in den letz­ten Jah­ren grund­le­gend gewan­delt. Was als not­ge­drun­ge­ne Reak­ti­on auf glo­ba­le Kri­sen begann, hat sich bis ins Jahr 2026 zu einem fes­ten Bestand­teil der Unter­neh­mens­kul­tur entwickelt.

Einen einheitlichen „DACH-Standard“ für New Work und Homeoffice gibt es nicht. Abbildung: Goodluz, Depositphotos

Einen ein­heit­li­chen „DACH-Stan­dard“ für New Work und Home­of­fice gibt es nicht. Abbil­dung: Good­luz, Depositphotos

Wäh­rend das Ziel, eine fle­xi­ble und pro­duk­ti­ve Arbeits­um­ge­bung, in Deutsch­land und der Schweiz iden­tisch ist, unter­schei­den sich die Wege dort­hin beträcht­lich. Für Ent­schei­dungs­trä­ger, Archi­tek­ten und Büro­ma­na­ger ist es ent­schei­dend zu ver­ste­hen, wie unter­schied­lich die recht­li­chen und kul­tu­rel­len Rah­men­be­din­gun­gen in die­sen bei­den Nach­bar­län­dern aus­ge­stal­tet sind.

In Deutsch­land domi­niert oft der Wunsch nach detail­lier­ter Regu­lie­rung und Rechts­si­cher­heit, wäh­rend in der Schweiz tra­di­tio­nell auf libe­ra­le Ver­ein­ba­run­gen und Eigen­ver­ant­wor­tung gesetzt wird. Die­se Diver­genz beein­flusst nicht nur die Gestal­tung von Arbeits­ver­trä­gen, son­dern hat direk­te Aus­wir­kun­gen auf die IT-Infra­struk­tur, die Büro­flä­chen­pla­nung und die täg­li­che Füh­rungs­pra­xis. Wer grenz­über­schrei­tend tätig ist oder Teams in bei­den Län­dern lei­tet, muss die­se Nuan­cen ken­nen, um Com­pli­ance-Risi­ken zu ver­mei­den und gleich­zei­tig als attrak­ti­ver Arbeit­ge­ber aufzutreten.

Gesetzliche Grundlagen für mobiles Arbeiten

Der wohl mar­kan­tes­te Unter­schied zwi­schen den bei­den Län­dern liegt in der gesetz­li­chen Ver­an­ke­rung des Home­of­fice. In Deutsch­land wird die Debat­te stark von arbeits­recht­li­chen Schutz­me­cha­nis­men geprägt. The­men wie die Arbeits­zeit­er­fas­sung, der Unfall­ver­si­che­rungs­schutz im hei­mi­schen Arbeits­zim­mer und die steu­er­li­che Absetz­bar­keit der Home­of­fice-Pau­scha­le sind bis ins Detail geregelt.

Der deut­sche Gesetz­ge­ber hat ver­sucht, das mobi­le Arbei­ten in das bestehen­de Kor­sett des Arbeits­schut­zes zu inte­grie­ren, was für Arbeit­ge­ber oft einen erhöh­ten büro­kra­ti­schen Auf­wand bedeu­tet. Den­noch hat sich die Quo­te auf einem hohen Niveau ein­ge­pen­delt, da Arbeit­neh­mer die­se Fle­xi­bi­li­tät aktiv ein­for­dern. In Deutsch­land arbei­te­ten im Febru­ar 2025 rund 24,5 Pro­zent der Beschäf­tig­ten zumin­dest teil­wei­se im Homeoffice.

In der Schweiz hin­ge­gen ist die Situa­ti­on weni­ger zen­tra­lis­tisch gere­gelt. Es exis­tiert kein gesetz­li­cher Anspruch auf Home­of­fice, und die Aus­ge­stal­tung obliegt weit­ge­hend den indi­vi­du­el­len Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer oder Gesamt­ar­beits­ver­trä­gen. Das Schwei­zer Arbeits­ge­setz ist libe­ra­ler, setzt jedoch eben­falls Gren­zen bei der Arbeits­zeit und dem Gesund­heits­schutz, die auch im Home­of­fice gelten.

Schwei­zer Unter­neh­men set­zen stär­ker auf eine Ver­trau­ens­kul­tur, bei der das Resul­tat im Vor­der­grund steht und weni­ger die blo­ße Anwe­sen­heit oder die minu­tiö­se Erfas­sung der Arbeits­zeit, wenn­gleich auch hier die Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten zuneh­men. Die­se Fle­xi­bi­li­tät spie­gelt sich auch im Rekru­tie­rungs­markt wider, wo hybri­de Model­le längst zum Stan­dard-Reper­toire gehö­ren, um Talen­te zu gewinnen.

Richtlinien für die private Mediennutzung am Arbeitsplatz

Ein oft unter­schätz­ter Aspekt der hybri­den Arbeit ist die Ver­schmel­zung von Berufs- und Pri­vat­le­ben, die auch die Nut­zung der IT-Infra­struk­tur betrifft. Im Home­of­fice nut­zen Mit­ar­bei­ten­de Fir­men­lap­tops häu­fi­ger für kur­ze pri­va­te Erle­di­gun­gen oder Pau­sen­un­ter­hal­tung als im Großraumbüro.

Unter­neh­men müs­sen daher kla­re Richt­li­ni­en defi­nie­ren, wel­che Web­sei­ten und Diens­te über das Fir­men­netz­werk oder VPN auf­ge­ru­fen wer­den dür­fen. Dies betrifft nicht nur Band­brei­ten-inten­si­ves Strea­ming, son­dern auch den Zugriff auf inter­na­tio­na­le Platt­for­men, die unter­schied­li­chen regu­la­to­ri­schen Bestim­mun­gen unterliegen.

Gera­de in den Pau­sen suchen Mit­ar­bei­ten­de häu­fig nach digi­ta­ler Ablen­kung, was Fra­gen zur Netz­werk­si­cher­heit auf­wirft. Bei­spiels­wei­se könn­ten Remo­te-Mit­ar­bei­ten­de in einer Pau­se Online-Spie­le­platt­for­men nut­zen, die im Schwei­zer Aus­land lizen­ziert sind, um abzu­schal­ten. So kön­nen sie nicht nur schnell eine Run­de Spiel­au­to­ma­ten oder Poker spie­len, son­dern ein VPN stellt auch sicher, dass die Fir­men­fire­wall den Zugriff nicht blockiert.

Arbeit­ge­ber in bei­den Län­dern tun gut dar­an, hier Trans­pa­renz zu schaf­fen: Was ist gedul­det, was ist tech­nisch unter­bun­den und wo lie­gen die Risi­ken für die IT-Infra­struk­tur? Eine kla­re Poli­cy schützt hier bei­de Sei­ten vor Miss­ver­ständ­nis­sen und arbeits­recht­li­chen Konsequenzen.

Herausforderungen bei IT-Sicherheit und Zugriffskontrollen

Mit der Eta­blie­rung hybri­der Arbeits­mo­del­le haben sich die Anfor­de­run­gen an die IT-Sicher­heit mas­siv ver­scho­ben. In bei­den Län­dern ste­hen IT-Abtei­lun­gen vor der Her­aus­for­de­rung, Unter­neh­mens­da­ten außer­halb der geschütz­ten Büro-Fire­wall zu sichern. In Deutsch­land spielt hier­bei die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) eine domi­nan­te Rol­le. Die tech­ni­sche Aus­stat­tung muss sicher­stel­len, dass Drit­te im häus­li­chen Umfeld kei­nen Ein­blick in sen­si­ble Daten erhal­ten. Dies führt oft zu stren­gen Vor­ga­ben bezüg­lich der Nut­zung von VPN-Tun­neln und der Tren­nung von pri­va­ter und beruf­li­cher Hardware.

In der Schweiz, die mit dem neu­en Daten­schutz­ge­setz (nDSG) nach­ge­zo­gen hat, ist das Bewusst­sein für Cyber-Risi­ken eben­falls geschärft, doch die Umset­zung erfolgt oft prag­ma­ti­scher. Ein gro­ßes The­ma ist hier­bei „Bring Your Own Device“ (BYOD). Wäh­rend dies Fle­xi­bi­li­tät ver­spricht, öff­net es Sicher­heits­lü­cken, wenn pri­va­te Gerä­te nicht aus­rei­chend gegen Mal­wa­re geschützt sind.

Die IT-Secu­ri­ty muss daher weg von der rei­nen Peri­me­ter­si­cher­heit hin zu einem „Zero Trust“-Ansatz, bei dem jeder Zugriff, egal ob aus dem Büro in Zürich oder dem Home­of­fice in Ber­lin, authen­ti­fi­ziert wer­den muss. Die Balan­ce zwi­schen Benut­zer­freund­lich­keit und strik­ter Sicher­heit ist hier­bei der ent­schei­den­de Fak­tor für die Akzep­tanz bei den Mitarbeitenden.

Fazit zur grenzüberschreitenden New-Work-Kultur

Der Ver­gleich zwi­schen Deutsch­land und der Schweiz zeigt, dass es kei­nen ein­heit­li­chen „DACH-Stan­dard“ für New Work gibt. Wäh­rend Deutsch­land den Rah­men durch Geset­ze und Ver­ord­nun­gen fest­legt, setzt die Schweiz auf markt­ge­trie­be­ne Lösun­gen und indi­vi­du­el­le Absprachen.

Bei­de Ansät­ze haben ihre Berech­ti­gung und füh­ren zu ähn­li­chen Ergeb­nis­sen: einer Arbeits­welt, die fle­xi­bler und digi­ta­ler ist als je zuvor. Die Akzep­tanz ist in bei­den Märk­ten unge­bro­chen hoch. In der Schweiz bie­ten rund 14 Pro­zent aller Stel­len­in­se­ra­te Home­of­fice oder hybri­de Model­le an, was ange­sichts der hohen tat­säch­li­chen Nut­zungs­quo­te unter­streicht, dass Fle­xi­bi­li­tät oft impli­zit vor­aus­ge­setzt wird.

Für die Zukunft bedeu­tet dies, dass Unter­neh­men ihre Büro­kon­zep­te wei­ter anpas­sen müs­sen. Das Büro wird zum Ort der Begeg­nung und des krea­ti­ven Aus­tauschs, wäh­rend kon­zen­trier­te Ein­zel­ar­beit oft zu Hau­se statt­fin­det. Erfolg­rei­che Füh­rungs­kräf­te wer­den jene sein, die die recht­li­chen Unter­schie­de ken­nen, aber kul­tu­rell eine Brü­cke bau­en kön­nen, basie­rend auf Ver­trau­en, tech­ni­scher Sicher­heit und kla­rer Kom­mu­ni­ka­ti­on. Wer die­se Balan­ce meis­tert, wird im Wett­be­werb um die bes­ten Fach­kräf­te in der gesam­ten Regi­on die Nase vorn haben.

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