Gestern haben wir von einer bevorstehenden Maskenpflicht für das Homeoffice berichtet. Glücklicherweise ist eine solche vorerst nicht geplant. Vielmehr haben wir uns einen Aprilscherz erlaubt.*
Die Bundesländer Thüringen, Sachsen, Bayern und Saarland haben gestern eine erweiterte Maskenpflicht für Heimarbeitsplätze beschlossen. Sie gilt ab nächstem Montag, den 12. April 2021, und besteht bis mindestens 30. April dieses Jahres. Weitere Bundesländer haben angekündigt, das Tragen von Masken am heimischen Arbeitsplatz ebenfalls verpflichtend zu machen.
Die Maskenpflicht im Homeoffice folgt der Maskenpflicht in Kraftfahrzeugen. Begründet wurde die Maßnahme mit dem vergleichsweise hohen Ansteckungsrisiko in den eigenen vier Wänden. Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass die Ansteckungsgefahr im privaten Umfeld besonders hoch ist – viel höher als zum Beispiel in einem Büro.
Nur 9-to-5 und ab zwei Personen
Erforderlich ist in Thüringen, Sachsen, Bayern und dem Saarland ab übernächster Woche ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz. Empfohlen werden Masken, die die Gesichtszüge erkennen lassen und eine Identifikation ermöglichen, insbesondere solche, die dank durchsichtigen Plastikeingriffen den Mund sichtbar machen. Dies sei insbesondere für Videochats wichtig.
Als Ausnahmen wurden einheitlich definiert, dass der Mundschutz nur dann zu tragen ist, wenn sich noch mindestens eine weitere Person in der Wohnung aufhält, sowie generell nur arbeitstäglich von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Bei der zweitgenannten Einschränkung sollen sich Medienberichten zufolge die Gewerkschaften durchgesetzt haben. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von 60 Euro, bei wiederholter Missachtung von bis zu 3.000 Euro.
Der Beschluss wird bereits kontrovers diskutiert. Christian Lindner, FDP, sprach heute Morgen zum Beispiel von einem „massiven Eingriff in die Privatsphäre“. Karl Lauterbach, SPD, begrüßte die Entscheidung vor dem Hintergrund der wieder steigenden Inzidenzzahlen und den vermehrt auftretenden Virusmutationen. Markus Söder, CSU, kommentierte: „Nachdem die Osterruhe gekippt werden musste und wir beim Impfen nicht schnell genug vorankommen, sind wir nun gezwungen, solche Schritte zu gehen.“
*Bei dieser Meldung vom 1. April 2021 handelte es sich um einen Aprilscherz. Vor einem Jahr haben wir aufgrund der hereinbrechenden Pandemie auf einen solchen verzichtet. Mittlerweile erträgt man die Pandemie und die sie eindämmenden Maßnahmen aber vielleicht nur noch mit Humor. Wir hoffen, kein Unheil gestiftet zu haben. Unser Aprilscherz 2019 hatte ja hier und da für Bestürzung gesorgt.