Am 1. April haben wir an dieser Stelle über angeblich publik gewordene Punkte aus dem Koalitionsvertrag berichtet, die sich mit der Büroarbeit beschäftigen. Es handelte sich um einen Aprilscherz. Uns ist nichts Derartiges bekannt. Zum Teil leider.

Gut gemeint, schlecht gemacht. OFFICE ROXX findet die neuen Regelungen für die Büroarbeit realitätsfern. Abbildung: Deutscher Bundestag/Tobias Koch
So sinnvoll wir eine Gebrauchtmöbelquote nach niederländischem Vorbild oder eine Höchstdauer für die Cube-Nutzung auch finden, diese Punkte haben wir uns ausgedacht. Ziel war es, einmal zum Nachdenken über aktuelle Entwicklungen anzuregen. Vieles war auch gar nicht weit hergeholt. Und ja: Ein bisschen Spaß sollte es auch machen in diesen ernsten Zeiten. Wie schon bei unseren Scherzen 2019 und 2021 hoffen wir, kein Unheil gestiftet zu haben. Vielen Dank für das Feedback auf den verschiedensten Kommunikationskanälen. Hier das Ganze noch einmal zum Nachlesen.
Büroarbeit im Koalitionsvertrag
Endlich. Eine Bundesregierung schenkt der Arbeit in Büro & Co. Aufmerksamkeit. Dass man das noch erleben darf. Aber doch nicht so. Angesichts bekannt gewordener Punkte aus dem Koalitionsvertrag schlägt die OFFICE-ROXX-Redaktion die Hände über dem Kopf zusammen.
Erst kürzlich lasen wir, dass das März-Update von Windows auf einigen PCs den Microsoft Copilot deinstalliert. Da der KI-Begleiter nicht nur Freunde habe, fühle sich der Fehler für manche User wie ein Feature an, hieß es. Was wie ein vorgezogener Aprilscherz klang, hat sich tatsächlich zugetragen. Das Problem ist mittlerweile gelöst.
Inzwischen finden Formulierungen aus dem nächsten Koalitionsvertrag den Weg in die Öffentlichkeit. Hier wirkt auch manches wie ein Aprilscherz. Nach übereinstimmenden Pressemeldungen soll ein Bündel von Maßnahmen bereits unter CDU/CSU und SPD abgestimmt worden sein und nun Eingang in die gemeinsame Vereinbarung finden. Dazu gehören diese Punkte.
Öffentliche Verwaltung: Homeoffice nur mit Sondergenehmigung
Ab 1. Januar 2026 ist Heimarbeit in öffentlichen Verwaltungen nur noch mit Ausnahmegenehmigung möglich. Am 1. August 2025 beginnt eine Übergangsfrist, in der gewährte Homeoffice-Tage schrittweise abgebaut werden sollen. Zur Erinnerung: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) forderte über Jahre ein Homeoffice-Gesetz, das jedem bei Interesse erlaubt hätte, zu Hause zu arbeiten. Eine aktuelle Parallele besteht zur Trump-Regierung, die ihren Staatsbediensteten kürzlich das Homeoffice strich.
Öffentliche Beschaffung: 40 Prozent Gebrauchtmöbel
Ab 1. April 2026 dürfen Bund, Länder und Kommunen in Deutschland Büromöbel nur noch zu 60 Prozent als Neuware beschaffen. 40 Prozent – gemessen an der Stückzahl – muss dann aus Gebrauchtmöbeln bestehen. Diese können neu aufgearbeitet sein, es muss jedoch ein Nachweis darüber erbracht werden, dass diese Möbel schon einmal in Nutzung waren. Hier wolle man sich zum Beispiel am niederländischen Modell orientieren.
KI-Schulungen verpflichtend
Ab 1. Februar 2026 werden KI-Schulungen verpflichtend. Am 2. Februar 2025 trat die neue EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) in Kraft. Seitdem müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass Mitarbeitende, die mit KI arbeiten, über das notwendige Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten verfügen. Die EU-Verordnung schreibt vor, dass Unternehmen ihre Mitarbeitenden in KI-Kompetenz schulen müssen. Konkrete Vorgaben zur Gestaltung dieser Schulungen gibt es jedoch nicht. Das soll nun geändert werden. Dazu wird ein Zertifikat-Standard für Weiterbilder erarbeitet. Diese können das Zertifikat dann gegen Bezahlung vergeben.
Strafe für längere monitorlose Notebookarbeit
Gefordert wird es schon seit Längerem. „Bildschirmarbeit nur mit dem Notebook als Arbeitsmittel arbeitstäglich maximal zwei Stunden!“, sagt zum Beispiel Prof. Dr. Martin Schmauder, Arbeitswissenschaftler an der Technischen Universität Dresden. Die Koalition möchte Arbeitgeber, aber auch Betreiber von Coworking-Spaces, dazu verpflichten, ab 1. Januar 2026 Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitenden bzw. Mitgliedern zu treffen, in denen diese versichern, nur maximal zwei Stunden am Stück Notebookarbeit ohne externen Monitor zu leisten. Externe Kontrollen seien möglich. Bei wiederholter Zuwiderhandlung auch Strafen: für Mitarbeitende und Member bis zu 250 Euro, für Arbeitgeber und Anbieter von flexiblen Arbeitsflächen bis zu 5.000 Euro. Ausdrücklich ausgenommen seien Fahrten in Bus oder Bahn.
Höchstdauer für Cube-Nutzung
2019 wurde in Deutschland die letzte gelbe Telefonzelle abgebaut. Seitdem erfreuen sich Phone-Boxes aber einer Renaissance. In Großraumbüros schießen solche Cubes wie Pilze aus dem Boden. Auch auf der Büroeinrichtungsmesse Orgatec im Oktober 2024 waren sie ein dominierendes Thema. Mittlerweile werden Office-Worker genötigt, viele Stunden am Tag in diesen geschlossenen, nur ein bis zwei Quadratmeter großen Räumen zu arbeiten. Um mit ihrem Telefonat oder Videocall niemanden zu stören, um keine Betriebsgeheimnisse zu offenbaren oder schlicht, weil kein anderer Platz frei ist. Das haben nun offenbar auch die Parteien der kommenden Regierung erkannt. Sie möchten Pausenzeiten von mindestens 15 Minuten nach 45 Minuten Cubezeit einführen und diese auf maximal 120 Minuten am Tag begrenzen.
Aus Sicht von OFFICE ROXX sind diese Vorhaben – so sehr wir manches grundsätzlich begrüßen – realitätsfern. Wir fragen uns ganz im Ernst: Was kommt als Nächstes? Der Verbrenner kehrt zurück, vielleicht auch die Atomkraft. Müssen dann auch wieder E-Mails ausgedruckt werden? Brauchen wir demnächst wieder ein Fax? – Langweilige Bürowelt? Von wegen. Auf dem Planet Office bleibt es offenbar amüsant.