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KEINE Maskenpflicht im Homeoffice

Ges­tern haben wir von einer bevor­ste­hen­den Mas­ken­pflicht für das Home­of­fice berich­tet. Glück­li­cher­wei­se ist eine sol­che vor­erst nicht geplant. Viel­mehr haben wir uns einen April­scherz erlaubt.*

Ab 12. April gilt in mehreren Bundesländern eine erweiterte Maskenpflicht im Homeoffice. Abbildung: Maxime/Unsplash

Ab 12. April gilt in meh­re­ren Bun­des­län­dern eine erwei­ter­te Mas­ken­pflicht im Home­of­fice. Abbil­dung: Maxime/Unsplash

Die Bun­des­län­der Thü­rin­gen, Sach­sen, Bay­ern und Saar­land haben ges­tern eine erwei­ter­te Mas­ken­pflicht für Heim­ar­beits­plät­ze beschlos­sen. Sie gilt ab nächs­tem Mon­tag, den 12. April 2021, und besteht bis min­des­tens 30. April die­ses Jah­res. Wei­te­re Bun­des­län­der haben ange­kün­digt, das Tra­gen von Mas­ken am hei­mi­schen Arbeits­platz eben­falls ver­pflich­tend zu machen.

Die Mas­ken­pflicht im Home­of­fice folgt der Mas­ken­pflicht in Kraft­fahr­zeu­gen. Begrün­det wur­de die Maß­nah­me mit dem ver­gleichs­wei­se hohen Anste­ckungs­ri­si­ko in den eige­nen vier Wän­den. Zahl­rei­che Stu­di­en haben gezeigt, dass die Anste­ckungs­ge­fahr im pri­va­ten Umfeld beson­ders hoch ist – viel höher als zum Bei­spiel in einem Büro.

Nur 9-to-5 und ab zwei Personen

Erfor­der­lich ist in Thü­rin­gen, Sach­sen, Bay­ern und dem Saar­land ab über­nächs­ter Woche ein medi­zi­ni­scher Mund-Nasen-Schutz. Emp­foh­len wer­den Mas­ken, die die Gesichts­zü­ge erken­nen las­sen und eine Iden­ti­fi­ka­ti­on ermög­li­chen, ins­be­son­de­re sol­che, die dank durch­sich­ti­gen Plas­tik­ein­grif­fen den Mund sicht­bar machen. Dies sei ins­be­son­de­re für Video­chats wichtig.

Als Aus­nah­men wur­den ein­heit­lich defi­niert, dass der Mund­schutz nur dann zu tra­gen ist, wenn sich noch min­des­tens eine wei­te­re Per­son in der Woh­nung auf­hält, sowie gene­rell nur arbeits­täg­lich von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Bei der zweit­ge­nann­ten Ein­schrän­kung sol­len sich Medi­en­be­rich­ten zufol­ge die Gewerk­schaf­ten durch­ge­setzt haben. Bei Ver­stö­ßen dro­hen Buß­gel­der in Höhe von 60 Euro, bei wie­der­hol­ter Miss­ach­tung von bis zu 3.000 Euro.

Der Beschluss wird bereits kon­tro­vers dis­ku­tiert. Chris­ti­an Lind­ner, FDP, sprach heu­te Mor­gen zum Bei­spiel von einem „mas­si­ven Ein­griff in die Pri­vat­sphä­re“. Karl Lau­ter­bach, SPD, begrüß­te die Ent­schei­dung vor dem Hin­ter­grund der wie­der stei­gen­den Inzi­denz­zah­len und den ver­mehrt auf­tre­ten­den Virus­mu­ta­tio­nen. Mar­kus Söder, CSU, kom­men­tier­te: „Nach­dem die Oster­ru­he gekippt wer­den muss­te und wir beim Imp­fen nicht schnell genug vor­an­kom­men, sind wir nun gezwun­gen, sol­che Schrit­te zu gehen.“

*Bei die­ser Mel­dung vom 1. April 2021 han­del­te es sich um einen April­scherz. Vor einem Jahr haben wir auf­grund der her­ein­bre­chen­den Pan­de­mie auf einen sol­chen ver­zich­tet. Mitt­ler­wei­le erträgt man die Pan­de­mie und die sie ein­däm­men­den Maß­nah­men aber viel­leicht nur noch mit Humor. Wir hof­fen, kein Unheil gestif­tet zu haben. Unser April­scherz 2019 hat­te ja hier und da für Bestür­zung gesorgt.

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