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Sicherheitskennzeichen im Büro: Orientierung schaffen, Risiken minimieren

Ob im Büro oder anders­wo: Sicher­heits­kenn­zei­chen sind all­ge­gen­wär­tig. Doch sie sind mehr als nur eine gesetz­li­che Vor­ga­be. Robert Rey von Aufkleber.org erklärt, war­um eine kla­re Beschil­de­rung und regel­mä­ßi­ge Schu­lun­gen für die Sicher­heit aller unver­zicht­bar sind.

Ein leuchtendes Fluchtwegschild im Bürogebäude zeigt den Weg zum Notausgang. Abbildung: Prot Tachapanit, Depositphotos

Ein leuch­ten­des Flucht­weg­schild im Büro­ge­bäu­de zeigt den Weg zum Not­aus­gang. Abbil­dung: Prot Tacha­pa­nit, Depositphotos

In moder­nen Büro­ge­bäu­den spie­len Sicher­heits­kenn­zei­chen eine zen­tra­le Rol­le. Sie begeg­nen uns fast unbe­merkt im All­tag – über Türen, an Gerä­ten, in Flu­ren. Doch im Ernst­fall kön­nen sie Leben ret­ten. Ihre Funk­ti­on reicht dabei weit über die rei­ne Pflicht­er­fül­lung hin­aus: Sie die­nen dem Schutz aller Mit­ar­bei­ten­den und sor­gen für Ori­en­tie­rung in kri­ti­schen Momenten.

Warum sind Sicherheitskennzeichen Pflicht?

Arbeit­ge­ber sind gesetz­lich ver­pflich­tet, geeig­ne­te Maß­nah­men zur Sicher­heit und Gesund­heit ihrer Beschäf­tig­ten zu tref­fen. Die­se Ver­pflich­tung ergibt sich aus einer Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung nach § 3a der Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung, die zeigt, dass tech­ni­sche oder orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men allein nicht aus­rei­chen. Dazu zäh­len auch sicht­ba­re und ver­ständ­li­che Hin­wei­se in Form von Sicherheitskennzeichen.

Die recht­li­che Grund­la­ge bil­den die Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung (Arb­StättV) sowie die Tech­ni­sche Regel ASR A1.3. Dar­über hin­aus kon­kre­ti­sie­ren ASR A2.3 (Flucht­we­ge und Not­aus­gän­ge), ASR A3.4/7 (Sicher­heits­be­leuch­tung) und ASR A4.3 (Ers­te-Hil­fe-Ein­rich­tun­gen) wei­te­re Anfor­de­run­gen. Es wird genau gere­gelt, wel­che Zei­chen in wel­chen Situa­tio­nen erfor­der­lich sind – etwa Flucht­weg­kenn­zeich­nun­gen, Ver­bots­zei­chen oder Hin­wei­se auf Ers­te-Hil­fe-Ein­rich­tun­gen. Die gra­fi­sche Gestal­tung der Pik­to­gram­me rich­tet sich nach DIN EN ISO 7010. Sym­bo­le älte­rer Nor­men dür­fen nur in den von den ASR zuge­las­se­nen Fäl­len wei­ter­ver­wen­det werden.

Die­se Nor­mie­rung gewähr­leis­tet, dass Sicher­heits­zei­chen in allen Betrie­ben nach einem ein­heit­li­chen Sys­tem ver­wen­det wer­den. Dadurch kön­nen sie auch unter Stress oder in Gefah­ren­si­tua­tio­nen schnell ver­stan­den und rich­tig inter­pre­tiert wer­den – unab­hän­gig von Spra­che oder Vorwissen.

Schutz durch visuelle Kommunikation

Im Büro erschei­nen vie­le Risi­ken auf den ers­ten Blick harm­los: Stol­per­fal­len, Brand­quel­len, defek­te elek­tri­sche Gerä­te. Doch selbst in schein­bar unge­fähr­li­chen Umge­bun­gen kann es zu Unfäl­len kom­men – etwa durch eine blo­ckier­te Flucht­tür oder feh­len­de Hin­wei­se auf Feuerlöscher.

Sicher­heits­kenn­zei­chen tra­gen dazu bei, sol­che Gefah­ren sicht­bar zu machen. Sie war­nen, infor­mie­ren und len­ken Ver­hal­tens­wei­sen – bei­spiels­wei­se durch:

  • Warn­zei­chen, zum Bei­spiel vor elek­tri­scher Spannung
  • Ver­bots­schil­der, zum Bei­spiel „Offe­nes Feu­er verboten“
  • Gebots­zei­chen, zum Bei­spiel „Schutz­bril­le tra­gen“ im Technikraum
  • Ret­tungs­zei­chen, zum Bei­spiel Flucht­we­ge oder Notausgänge
  • Brand­schutz­zei­chen, zum Bei­spiel für Feu­er­lö­scher oder Brandmelder

Alle die­se Zei­chen sind bewusst schlicht gestal­tet und fol­gen fes­ten Farb­codes – zum Bei­spiel Grün für Ret­tung, Rot für Brand­be­kämp­fung –, um ihre Bot­schaft auf einen Blick ver­ständ­lich zu machen.

Orientierung im Notfall

Im Ernst­fall – etwa bei Feu­er, Strom­aus­fall oder Eva­ku­ie­rung – zählt jede Sekun­de. Men­schen reagie­ren in Stress­si­tua­tio­nen oft panisch oder irra­tio­nal. Klar erkenn­ba­re Sicher­heits­kenn­zei­chen kön­nen hier die nöti­ge Ori­en­tie­rung bie­ten, um das Gebäu­de schnell und sicher zu ver­las­sen oder lebens­ret­ten­de Ein­rich­tun­gen zu finden.

Beson­ders wich­tig sind in die­sem Zusammenhang:

  • Flucht- und Ret­tungs­weg­kenn­zeich­nun­gen, die dau­er­haft beleuch­tet oder selbst­leuch­tend sind.
  • Hin­wei­se zu Sam­mel­plät­zen, um nach einer Eva­ku­ie­rung die Voll­stän­dig­keit der Grup­pe zu überprüfen.
  • Brand­mel­de- und Lösch­ge­rä­te­kenn­zeich­nun­gen, damit Mit­ar­bei­ten­de im Not­fall sofort reagie­ren können.

Die­se Zei­chen sind nicht nur gesetz­lich vor­ge­schrie­ben – ihre regel­mä­ßi­ge Sicht­kon­trol­le, gute Plat­zie­rung und Pfle­ge sind essen­zi­ell, damit sie im Ernst­fall wir­ken kön­nen. Die Prü­fun­gen der Sicher­heits­kenn­zei­chen müs­sen nach § 4 der Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung und der DGUV Vor­schrift 1 doku­men­tiert werden.

Sicherheitsbewusstsein fördern

Sicher­heits­kenn­zei­chen erfül­len ihren Zweck nur dann voll, wenn sie wahr­ge­nom­men und ver­stan­den wer­den. Des­halb müs­sen Unter­neh­men regel­mä­ßig Schu­lun­gen oder kur­ze Sicher­heits­un­ter­wei­sun­gen durch­füh­ren, um Mit­ar­bei­ten­de auf die Bedeu­tung und den rich­ti­gen Umgang mit den Zei­chen auf­merk­sam zu machen. Die­se Unter­wei­sun­gen sind nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vor­schrift 1 ver­pflich­tend und min­des­tens jähr­lich (sowie bei wesent­li­chen Ände­run­gen) zu wie­der­ho­len und zu dokumentieren.

Auch eine Sicher­heits­be­ge­hung oder ein gemein­sa­mer Check der Flucht­we­ge kann das Bewusst­sein im Team schär­fen. Ein gut sicht­ba­res Sicher­heits­zei­chen kann der ers­te Schritt sein – doch erst das Ver­ste­hen und rich­ti­ge Ver­hal­ten im Ernst­fall machen den Unterschied.

Sicher­heits­kenn­zei­chen im Büro sind weit mehr als for­ma­le Pflicht. Sie sind ein wirk­sa­mes Mit­tel zum Schutz der Beschäf­tig­ten und sor­gen für kla­re Ori­en­tie­rung in Aus­nah­me­si­tua­tio­nen. Ihre kon­se­quen­te Umset­zung und Pfle­ge zeigt, dass ein Unter­neh­men Ver­ant­wor­tung über­nimmt – für die Sicher­heit, Gesund­heit und das Wohl­be­fin­den sei­ner Mit­ar­bei­ten­den. Wer sie ernst nimmt, inves­tiert nicht nur in Regel­kon­for­mi­tät, son­dern in geleb­te Fürsorge.

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