Ob im Büro oder anderswo: Sicherheitskennzeichen sind allgegenwärtig. Doch sie sind mehr als nur eine gesetzliche Vorgabe. Robert Rey von Aufkleber.org erklärt, warum eine klare Beschilderung und regelmäßige Schulungen für die Sicherheit aller unverzichtbar sind.

Ein leuchtendes Fluchtwegschild im Bürogebäude zeigt den Weg zum Notausgang. Abbildung: Prot Tachapanit, Depositphotos
In modernen Bürogebäuden spielen Sicherheitskennzeichen eine zentrale Rolle. Sie begegnen uns fast unbemerkt im Alltag – über Türen, an Geräten, in Fluren. Doch im Ernstfall können sie Leben retten. Ihre Funktion reicht dabei weit über die reine Pflichterfüllung hinaus: Sie dienen dem Schutz aller Mitarbeitenden und sorgen für Orientierung in kritischen Momenten.
Warum sind Sicherheitskennzeichen Pflicht?
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu treffen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3a der Arbeitsstättenverordnung, die zeigt, dass technische oder organisatorische Maßnahmen allein nicht ausreichen. Dazu zählen auch sichtbare und verständliche Hinweise in Form von Sicherheitskennzeichen.
Die rechtliche Grundlage bilden die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die Technische Regel ASR A1.3. Darüber hinaus konkretisieren ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge), ASR A3.4/7 (Sicherheitsbeleuchtung) und ASR A4.3 (Erste-Hilfe-Einrichtungen) weitere Anforderungen. Es wird genau geregelt, welche Zeichen in welchen Situationen erforderlich sind – etwa Fluchtwegkennzeichnungen, Verbotszeichen oder Hinweise auf Erste-Hilfe-Einrichtungen. Die grafische Gestaltung der Piktogramme richtet sich nach DIN EN ISO 7010. Symbole älterer Normen dürfen nur in den von den ASR zugelassenen Fällen weiterverwendet werden.
Diese Normierung gewährleistet, dass Sicherheitszeichen in allen Betrieben nach einem einheitlichen System verwendet werden. Dadurch können sie auch unter Stress oder in Gefahrensituationen schnell verstanden und richtig interpretiert werden – unabhängig von Sprache oder Vorwissen.
Schutz durch visuelle Kommunikation
Im Büro erscheinen viele Risiken auf den ersten Blick harmlos: Stolperfallen, Brandquellen, defekte elektrische Geräte. Doch selbst in scheinbar ungefährlichen Umgebungen kann es zu Unfällen kommen – etwa durch eine blockierte Fluchttür oder fehlende Hinweise auf Feuerlöscher.
Sicherheitskennzeichen tragen dazu bei, solche Gefahren sichtbar zu machen. Sie warnen, informieren und lenken Verhaltensweisen – beispielsweise durch:
- Warnzeichen, zum Beispiel vor elektrischer Spannung
- Verbotsschilder, zum Beispiel „Offenes Feuer verboten“
- Gebotszeichen, zum Beispiel „Schutzbrille tragen“ im Technikraum
- Rettungszeichen, zum Beispiel Fluchtwege oder Notausgänge
- Brandschutzzeichen, zum Beispiel für Feuerlöscher oder Brandmelder
Alle diese Zeichen sind bewusst schlicht gestaltet und folgen festen Farbcodes – zum Beispiel Grün für Rettung, Rot für Brandbekämpfung –, um ihre Botschaft auf einen Blick verständlich zu machen.
Orientierung im Notfall
Im Ernstfall – etwa bei Feuer, Stromausfall oder Evakuierung – zählt jede Sekunde. Menschen reagieren in Stresssituationen oft panisch oder irrational. Klar erkennbare Sicherheitskennzeichen können hier die nötige Orientierung bieten, um das Gebäude schnell und sicher zu verlassen oder lebensrettende Einrichtungen zu finden.
Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang:
- Flucht- und Rettungswegkennzeichnungen, die dauerhaft beleuchtet oder selbstleuchtend sind.
- Hinweise zu Sammelplätzen, um nach einer Evakuierung die Vollständigkeit der Gruppe zu überprüfen.
- Brandmelde- und Löschgerätekennzeichnungen, damit Mitarbeitende im Notfall sofort reagieren können.
Diese Zeichen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben – ihre regelmäßige Sichtkontrolle, gute Platzierung und Pflege sind essenziell, damit sie im Ernstfall wirken können. Die Prüfungen der Sicherheitskennzeichen müssen nach § 4 der Arbeitsstättenverordnung und der DGUV Vorschrift 1 dokumentiert werden.
Sicherheitsbewusstsein fördern
Sicherheitskennzeichen erfüllen ihren Zweck nur dann voll, wenn sie wahrgenommen und verstanden werden. Deshalb müssen Unternehmen regelmäßig Schulungen oder kurze Sicherheitsunterweisungen durchführen, um Mitarbeitende auf die Bedeutung und den richtigen Umgang mit den Zeichen aufmerksam zu machen. Diese Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 verpflichtend und mindestens jährlich (sowie bei wesentlichen Änderungen) zu wiederholen und zu dokumentieren.
Auch eine Sicherheitsbegehung oder ein gemeinsamer Check der Fluchtwege kann das Bewusstsein im Team schärfen. Ein gut sichtbares Sicherheitszeichen kann der erste Schritt sein – doch erst das Verstehen und richtige Verhalten im Ernstfall machen den Unterschied.
Sicherheitskennzeichen im Büro sind weit mehr als formale Pflicht. Sie sind ein wirksames Mittel zum Schutz der Beschäftigten und sorgen für klare Orientierung in Ausnahmesituationen. Ihre konsequente Umsetzung und Pflege zeigt, dass ein Unternehmen Verantwortung übernimmt – für die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden seiner Mitarbeitenden. Wer sie ernst nimmt, investiert nicht nur in Regelkonformität, sondern in gelebte Fürsorge.