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Die Rückkehr der Home-Worker jetzt vorbereiten

Mitt­ler­wei­le ist abseh­bar, dass das Büro schritt­wei­se wie­der zum Arbeits­mit­tel­punkt wird – jedoch nur unter vor­ge­ge­be­nen Abstands- und Hygie­ne­re­geln. Der Indus­trie­ver­band Büro und Arbeits­welt e. V. (IBA) gibt Emp­feh­lun­gen für die Büro­ar­beit in der Corona-Krise.

Für den Infektionsschutz im Büro müssen Arbeitsplätze sowie Wegeflächen ausreichend hoch abgeschirmt werden. Bild: Preform

Für den Infek­ti­ons­schutz im Büro müs­sen Arbeits­plät­ze sowie Wege­flä­chen aus­rei­chend hoch abge­schirmt wer­den. Bild: Preform

Bei der Rück­kehr an den Büro­ar­beits­platz hei­ßen die wich­tigs­ten Regeln wei­ter­hin Abstand und Hygie­ne. Hier geben die genann­ten Arbeits­schutz­stan­dards des Arbeits­mi­nis­te­ri­ums den Rah­men vor. Unter ande­rem soll ein Abstand von min­des­tens 1,5 m ein­ge­hal­ten wer­den. Außer­dem sei die Arbeit so zu orga­ni­sie­ren, dass Mehr­fach­be­le­gun­gen von Räu­men ver­mie­den wer­den kön­nen bzw. aus­rei­chen­de Schutz­ab­stän­de gege­ben sind.

Gera­de in Grup­pen- oder Groß­raum­bü­ros stellt sich die­se Anfor­de­rung gleich­wohl als schwie­rig umsetz­bar dar. Denn vie­le Büro­räu­me kön­nen nicht bis zu ihrer vol­len Kapa­zi­tät besetzt wer­den, ohne dass es zu Unter­schrei­tun­gen der nöti­gen Schutz­ab­stän­de kommt. Daher kann es erfor­der­lich sein, Teams in zwei Grup­pen zu unter­tei­len, wel­che die begrenz­te Büro­flä­che zu unter­schied­li­chen Zei­ten nut­zen, wäh­rend die jeweils ande­re Grup­pe im Home-Office arbei­tet. Auch müs­sen seit­li­che Abgren­zun­gen zwi­schen Arbeits­plät­zen und Durch­gangs- sowie Ver­kehrs­we­gen gewähr­leis­tet sein.

Maßnahmen erforderlich, um Sicherheit an den Arbeitsplätzen zu erhöhen

Auch die Anord­nung der ein­zel­nen Arbeits­plät­ze soll­te hin­sicht­lich des erfor­der­li­chen Min­dest­ab­stands von 1,5 m opti­miert wer­den. Dabei ist das Arbeits­stät­ten­recht in Deutsch­land, wel­ches Flä­chen pro Per­son, Arbeits­platz­ma­ße und Abstän­de defi­niert, schon eine gute Ori­en­tie­rung, durch die in vie­len Büros bereits ein Groß­teil der Anfor­de­run­gen erfüllt wird. Wer bis­lang alle Optio­nen zur Flä­chen­ver­dich­tung aus­ge­nutzt hat, muss jetzt aller­dings eini­ge Anpas­sun­gen vornehmen:

  1. Die Min­dest­tie­fe für Schreib­ti­sche beträgt in Deutsch­land 80 cm. Wer­den zwei Tische direkt gegen­über von­ein­an­der plat­ziert, ist also – je nach Kör­per­hal­tung – ein Min­dest­ab­stand von 1,5 m nicht durch­gän­gig gewähr­leis­tet. Sofern kei­ne Mög­lich­keit besteht, einen der bei­den Plät­ze frei­zu­hal­ten, soll­te eine zusätz­li­che Abschir­mung ange­bracht wer­den. Die­se soll­te die Mund- und Nasen­par­tie deut­lich überragen.
  2. Falls Sitz-Steh-Arbeits­ti­sche genutzt wer­den, müs­sen die Abschir­mun­gen so ange­bracht wer­den, dass sie sich zusam­men mit der Tisch­flä­che nach oben oder unten bewe­gen. Wo dies nicht mög­lich ist, soll­ten sich gegen­über­lie­gen­de Arbeits­plät­ze stets in der­sel­ben Posi­ti­on befin­den. Dies ver­hin­dert eine mög­li­che Viren­ver­brei­tung von ste­hen­den auf sit­zen­de Personen.
  3. Der Stan­dard-Arbeits­platz hat eine Brei­te von min­des­tens 1,6 m. Das Arbeits­stät­ten­recht lässt aller­dings Aus­nah­men zu. So kann an in Rei­he auf­ge­stell­ten Tischen die Arbeits­platz­brei­te auf 1,2 m ver­rin­gert wer­den. In die­sem Fall müs­sen die Abstän­de zwi­schen den ein­zel­nen Ele­men­ten ver­grö­ßert oder zusätz­li­che Abschir­mun­gen instal­liert werden.
  4. Seit­li­che Abschir­mun­gen der Arbeits­plät­ze zu angren­zen­den Wege­flä­chen soll­ten geprüft wer­den. Um eine aus­rei­chen­de Abschir­mung auf Steh­hö­he zu gewähr­leis­ten, kön­nen vor­han­de­ne Stell­wän­de mit trans­pa­ren­ten Auf­sät­zen aus Glas oder Kunst­stoff ergänzt wer­den. Die­se und ande­re Maß­nah­men brin­gen auch nach der Coro­na-Kri­se Vor­tei­le bei Schall­ab­schir­mung und Privatsphäre.
  5. Für häu­fig genutz­te Wege inner­halb grö­ße­rer Büro­ein­hei­ten soll­te mög­lichst eine Lauf­rich­tung fest­ge­legt und mar­kiert werden.

Bei der Umset­zung der Coro­na-spe­zi­fi­schen Arbeits­schutz­stan­dards soll­te eine lang­fris­ti­ge Aus­rich­tung im Fokus ste­hen, da die­se Schutz­maß­nah­men das Arbeits­le­ben wohl noch vie­le wei­te­re Mona­te beein­flus­sen wer­den. Um eine fach­ge­rech­te und lang­fris­ti­ge Umset­zung zu gewähr­leis­ten, kön­nen Unter­neh­men auch auf die Bera­tung von Büro­mö­bel­ex­per­ten wie den Qua­li­ty-Office-Fach­be­ra­tern zurückgreifen.

Ein­mal ins Büro zurück­ge­kehrt, stel­len vor allem die gemein­sam genutz­ten Räum­lich­kei­ten eine Her­aus­for­de­rung im Arbeits­all­tag dar. An Orten wie Auf­zü­gen, Küchen oder Bespre­chungs­räu­men emp­fiehlt das Arbeits­mi­nis­te­ri­um siche­re Schutz­ab­stän­de und War­te­flä­chen, die mit Kle­be­band mar­kiert sind. Ver­setz­te Arbeits- und Pau­sen­zei­ten sind außer­dem hilf­reich, um den Min­dest­ab­stand im Kon­takt zu den Kol­le­gen zu gewährleisten.

Desk-Sharing vermeiden, Arbeitsplätze regelmäßig desinfizieren

Non-ter­ri­to­ria­le Arbeits­wei­sen, wel­che kei­ne fes­te Zuord­nung von Arbeits­plät­zen vor­se­hen, erwei­sen sich unter den aktu­el­len Umstän­den eben­falls als pro­ble­ma­tisch. Um einer Anste­ckungs­ge­fahr durch geteil­te Büro­aus­stat­tung ent­ge­gen­zu­wir­ken, soll­ten Unter­neh­men auf non-ter­ri­to­ria­les Arbei­ten und Desk-Sha­ring in den nächs­ten Wochen ver­zich­ten und ihren Mit­ar­bei­tern fes­te Arbeits­plät­ze zuwei­sen. Wo dies nicht mög­lich ist, müs­sen die Arbeits­flä­chen regel­mä­ßig mit geeig­ne­ten Mit­teln des­in­fi­ziert wer­den. Tas­ta­tur und Maus soll­ten jeweils nur von einer Per­son genutzt wer­den und ggf. von einem Rech­ner zum ande­ren umziehen.

Die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen bedeu­ten aber nicht, dass die New-Work-Trends der moder­nen Arbeits­welt wie­der durch Ein­zel­bü­ros und sta­ti­sche Arbeits­wei­sen abge­löst wer­den. „Dass sich die Anfor­de­run­gen an den Büro­ar­beits­platz stän­dig dyna­misch ver­än­dern, ist schon län­ger der Fall – und zumin­dest das kommt den Unter­neh­men in der Coro­na-Kri­se bei allen sons­ti­gen nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen zugu­te. Beson­ders das fle­xi­ble Arbei­ten, auch aus dem Home-Office, wird in Zukunft wei­ter an Bedeu­tung gewin­nen“, betont Hen­drik Hund, Vor­sit­zen­der des IBA. Umso wich­ti­ger sei es für Arbeit­ge­ber wei­ter­hin, das Büro zu einem iden­ti­täts­stif­ten­den Ort zu machen, der auch im Rah­men der aktu­el­len Gege­ben­hei­ten die Gemein­schaft stärkt sowie Krea­ti­vi­tät und Kom­mu­ni­ka­ti­on fördert.

Hygiene- und Verhaltensregeln den Mitarbeitern erläutern

Die gemein­sa­me Nut­zung der Büro­flä­chen führt außer­dem zu erwei­ter­ten hygie­ni­schen Anfor­de­run­gen, denn an die­ser Stel­le ist das Risi­ko einer Schmier­in­fek­ti­on hoch. Daher ist es wich­tig, mit den Mit­ar­bei­tern vor der Rück­kehr ins Büro eini­ge Hygie­ne- und Ver­hal­tens­re­geln zu bespre­chen. Das Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um gibt Hin­wei­se, wel­che Maß­nah­men am Büro­ar­beits­platz sinn­voll sind. Die­se soll­ten nicht nur am Inter­na­tio­na­len Tag der Hän­de­hy­gie­ne ein­ge­hal­ten werden:

  • Befol­gen der Hus­ten- und Nie­sen-Eti­ket­te (in die Armbeuge).
  • Regel­mä­ßi­ge und gründ­li­che Handhygiene.
  • Regel­mä­ßi­ge Rei­ni­gung und Des­in­fek­ti­on von gemein­sam genutz­ten Flä­chen, zum Bei­spiel Schrank- oder Tür­grif­fe, Küchen­uten­si­li­en und Knöp­fe an Kopie­rer oder Kaf­fee­ma­schi­ne, sowie des per­sön­li­chen Arbeitsplatzes.
  • Anstre­ben eines mög­lichst papier­lo­sen Arbeits­plat­zes, da Doku­men­te häu­fig durch meh­re­re Hän­de wan­dern – sau­ber und auf­ge­räumt, bie­tet der Schreib­tisch Viren und Bak­te­ri­en kaum Lebensraum.
  • Regel­mä­ßi­ges Lüf­ten, um die Zahl der Krank­heits­er­re­ger in geschlos­se­nen Räu­men zu verringern.

Für die Koor­di­na­ti­on die­ser Maß­nah­men ist idea­ler­wei­se der Arbeits­schutz­aus­schuss des Unter­neh­mens zustän­dig, andern­falls bie­tet sich die Ein­rich­tung eines Koor­di­na­ti­ons- oder Kri­sen­stabs an.

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