Die Corona-Krise hat das Arbeiten im Home-Office schnell etablieren können. Das haben die vergangenen Monate gezeigt. Doch gleichzeitig ergeben sich daraus wichtige Fragen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Industrieverband Büro und Arbeitswelt (IBA) gibt Antworten.
Zu den wichtigsten Fragen, für die in der nächsten Zeit Antworten gefunden werden müssen, zählen unter anderem: Welche neuen Ansprüche ergeben sich an die Ausstattung zu Hause? Wie wird die Arbeitszeit auf Büro und Home-Office aufgeteilt? Und welche neuen Verantwortungen kommen auf den Arbeitgeber zu?
Ausschließlich Home-Office auch künftig nicht die Regel
„Das Home-Office in Vollzeit wird auch zukünftig die Ausnahme bleiben. Dennoch werden viele dort einen größeren Teil ihrer Arbeitszeit verbringen als vor Corona – mit mehr Flexibilität und im Wechsel mit Tagen im Büro“, sagt Hendrik Hund, Vorsitzender des Industrieverbands Büro und Arbeitswelt (IBA) e. V. Welche Vorteile, aber auch welchen Optimierungsbedarf die Arbeitnehmer im Home-Office sehen, zeigt unter anderem eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Forsa im Auftrag des IBA wenige Wochen nach Beginn des Lockdowns. Dabei wurden insgesamt 1.000 abhängig Beschäftigte zwischen 18 und 65 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland befragt. Gefragt wurde, wie sie die Heimarbeit im Vergleich zur Büroarbeit bewerten und welche Verbesserungspotenziale sie sehen. Zwei Trends wurden deutlich: Besonders geschätzt wird die Ruhe im Vergleich zum Büro, die Ausstattung des heimischen Arbeitsplatzes dagegen wird häufig negativ bewertet.
Arbeitgeber in der Verantwortung
„Längerfristig ist produktive Arbeit in den eigenen vier Wänden nur möglich, wenn aus den während der Pandemie für einen längeren Zeitraum geduldeten behelfsmäßigen Arbeitsplätzen echte Home-Offices werden“, so IBA-Vorsitzender Hendrik Hund. „Es wird deshalb notwendig sein, über die Ausstattungen der heimischen Arbeitsplätze gründlicher nachzudenken als bisher. Die Verantwortung dafür liegt bei den Unternehmen.“ Die rechtlichen Grundlagen dafür existieren bereits. So verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Arbeitgeber zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter.
Anforderungen identisch für Heim- und Büroarbeitsplatz
Diese Verpflichtung besteht auch für mobiles Arbeiten im Home-Office. Konkrete Vorgaben für die Einrichtung von Telearbeitsplätzen benennt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemeint sind solche Heimarbeitsplätze, die von Arbeitnehmern regelmäßig und auf Basis einer Vereinbarung, die beispielsweise Angaben zu Arbeitszeiten und -dauer enthält, genutzt werden. An diese werden grundsätzlich die gleichen Anforderungen gestellt wie an die Arbeitsplätze im Büro. So sollte ein Schreibtisch eine Fläche von mindestens 160 x 80 cm haben. Wenn wenig Arbeitsmaterial benötigt wird, ist jedoch auch eine Tischbreite von 120 cm akzeptabel. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber einen ergonomischen Bürostuhl und die notwendige Technik zur Verfügung stellen. Beim Einsatz von Laptops umfasst diese auch die Bereitstellung separater Eingabegeräte (Maus und Tastatur). In ihrer vor Kurzem erschienen Informationsschrift mit dem Titel Arbeiten im Homeoffice empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) darüber hinaus, für längeres Arbeiten im Home-Office zusätzlich einen separaten Bildschirm einzusetzen.
Forsa: Die Realität sieht anders aus
Einem Großteil der Befragten (40 Prozent) fehlt am heimischen Arbeitsplatz die technische und 36 Prozent die ergonomische Ausstattung im Vergleich zum Büro. Dass diese Anforderungen unter Corona-Bedingungen nur selten einzuhalten waren, unterstreichen die Erkenntnisse aus der Forsa-Umfrage. So gab ein Drittel der Beschäftigen (36 Prozent) an, die ergonomische Ausstattung des Büroarbeitsplatzes zu vermissen. Besonders die Position des Computerdisplays und fehlende Möglichkeiten, im Stehen zu arbeiten, werden von 53 Prozent der Befragten als Mängel bewertet. Auch die Ergonomie der heimischen Sitzmöbel wird von knapp der Hälfte (48 Prozent) der im Home-Office Arbeitenden als weniger gut als im Büro eingestuft.
Ein weiteres Ergebnis der Forsa-Umfrage: Ein Drittel der Arbeitnehmer hatte während des Lockdowns keine Möglichkeit, in ihrer Wohnung einen dauerhaften Arbeitsplatz einzurichten. Spätestens hier müssen die Arbeitgeber im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung genau prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Arbeit im Home-Office verstetigen zu können oder ob sie überhaupt dauerhaft möglich ist. Dort wo die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes gegeben sind, empfiehlt Hendrik Hund, die große Bandbreite des Einrichtungsangebots zu nutzen. „Die häuslichen Arbeitsplätze müssen nicht genau so aussehen wie die im Unternehmen. Es gibt viele Produkte mit wohnlichem Charakter, die trotzdem alle Anforderungen an einen professionellen Arbeitsplatz erfüllen.“
Besser einrichten mit dem IBA Office Planer
Mit dem Online-Tool IBA OfficePlaner ermöglicht der Verband Arbeitgebern seit kurzem, auch ohne Fachkenntnisse Arbeitsplätze norm- und bedarfsgerecht sowie optisch ansprechend zu planen. Der IBA hat den OfficePlaner auf die Gestaltung von Home-Offices ausgeweitet und unterstützt damit auch die Entwicklung hin zu einer flexibleren Arbeitswelt. Der Onlineservice wird bei Bedarf durch die Beratung qualifizierter Fachplaner ergänzt.
„Es muss noch einiges dafür getan werden, dass die notdürftig eingerichteten Arbeitsplätze in den heimischen vier Wänden zu dauerhaft nutzbaren Büros werden. Die Büroeinrichtungsbranche kann mit Beratung und Produkten in wohnlichem Design unterstützen“, ergänzt Hendrik Hund zum Angebot des IBA und seiner Mitglieder.