Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention, genannt Präventionsgesetz (PrävG), verabschiedet.
Das Gesetz soll Prävention und Gesundheitsförderung insbesondere da stärken, wo die Menschen leben, lernen und arbeiten. Ein Fokus liegt auf der besseren Früherkennung von Krankheiten und der engeren Zusammenarbeit von betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) und Arbeitsschutz.
Die entsprechenden Leistungen der Krankenkassen werden durch das Gesetz mehr als verdoppelt: von 3,09 Euro auf 7 Euro jährlich pro Versichertem ab 2016. Der Mindestwert für Leistungen der Gesundheitsförderung in den „Lebenswelten“ und bei der BGF soll jeweils zwei Euro je Versicherten betragen, was jeweils rund 150 Mio. Euro jährlich ausmacht.
Nationale Kooperation
Mit dem Gesetz werden die Grundlagen für eine verbindliche und zielorientierte Kooperation auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene geschaffen. Zentrales Gremium ist die Nationale Präventionskonferenz (NPK), der die Gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflege-Versicherung mit Stimmrecht angehören. Die NPK erarbeitet eine Nationale Präventionsstrategie und übergreifende Rahmenempfehlungen für Ziele, Handlungsfelder und Zielgruppen. Ein Präventionsforum der wichtigen Organisationen und Verbände berät die NPK.
Prävention und Arbeit
Das Präventionsgesetz hat insbesondere für die Arbeitswelt große Bedeutung. Zum einen stärkt es die BGF. Die Krankenkassen fördern den Aufbau bzw. stärken gesundheitsförderliche betriebliche Strukturen. In bewusster Parallele zur Beurteilung von Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitsschutzgesetz erheben sie unter Beteiligung der Versicherten und der betrieblich Verantwortlichen sowie der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit die gesundheitliche Situation, Risiken und Potenziale, entwickeln Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und unterstützen deren Umsetzung.
Zum anderen stärkt es die Prävention. BGF und Arbeitsschutz werden durchgängig im Sinne eines Unterstützungs- und Ergänzungsverhältnisses verknüpft. Die Krankenkassen unterstützen die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung bei der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und informieren sie über ihre Erkenntnisse von Zusammenhängen zwischen Erkrankungen und Arbeit. Sie sollen zukünftig auch auf spezifische arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken ausgerichtete Maßnahmen zur BGF erbringen.
Kleine und mittlere Unternehmen
Die Krankenkassen sollen darauf hinwirken, dass KMUs mehr für die Gesundheit ihrer Beschäftigten tun. Dem dient unter anderem, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit an der Ausführung der Krankenkassenleistungen beteiligt werden. Die Krankenkassen bilden gemeinsame regionale Koordinierungsstellen zur Beratung und Unterstützung der Unternehmen. Um die regionale Netzwerkbildung zu fördern, kooperieren sie darüber hinaus mit örtlichen Unternehmensorganisationen.
Besonders belastete Gruppen
Für Versicherte mit besonderen beruflichen oder familiären Belastungen – etwa Beschäftigte in Schichtarbeit und pflegende Angehörige – wird ein Zuschuss zu Vorsorgeleistungen gewährt, damit neben wohnortnahen mehrwöchigen Angeboten künftig auch wohnortferne Angebote besser wahrgenommen werden können.
Chancen für die Büroarbeitswelt
Die neuen Regelungen gelten auch für die Büroarbeit und die 18 Millionen Bürobeschäftigten. Vor allem in Büro-KMUs sind jetzt Maßnahmen und übergreifende Projekte der Krankenkassen in Kooperation mit den Akteuren des Arbeitsschutzes möglich. Schlüsselpartner im Arbeitsschutz ist die Verwaltungs-BG, auf die etwa die Hälfte aller Bürobeschäftigten entfällt. Auch die überbetrieblichen Dienstleister in der Arbeitsschutzberatung wie der BAD sind hier direkt angesprochen. Die Krankenkassen knüpfen an die betrieblichen Arbeitsschutzstrukturen an, können darüber hinaus aber auch neue aufbauen, so zum Beispiel für die Arbeit in anderen Lebenswelten, von Home-Office über Mobile Office bis hin zum Crowdworking.