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Das Präventionsgesetz (PrävG) - ein Kommentar von Bruno Zwingmann (Basi)

Der Deut­sche Bun­des­tag hat am 18. Juni 2015 das Gesetz zur Stär­kung der Gesund­heits­för­de­rung und der Prä­ven­ti­on, genannt Prä­ven­ti­ons­ge­setz (PrävG), verabschiedet. 

Bru­no Zwing­mann, Geschäfts­füh­rer, Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft für Sicher­heit und Gesund­heit bei der Arbeit (Basi). www.basi.de

Das Gesetz soll Prä­ven­ti­on und Gesund­heits­för­de­rung ins­be­son­de­re da stär­ken, wo die Men­schen leben, ler­nen und arbei­ten. Ein Fokus liegt auf der bes­se­ren Früh­erken­nung von Krank­hei­ten und der enge­ren Zusam­men­ar­beit von betrieb­li­cher Gesund­heits­för­de­rung (BGF) und Arbeitsschutz.

Die ent­spre­chen­den Leis­tun­gen der Kran­ken­kas­sen wer­den durch das Gesetz mehr als ver­dop­pelt: von 3,09 Euro auf 7 Euro jähr­lich pro Ver­si­cher­tem ab 2016. Der Min­dest­wert für Leis­tun­gen der Gesund­heits­för­de­rung in den „Lebens­wel­ten“ und bei der BGF soll jeweils zwei Euro je Ver­si­cher­ten betra­gen, was jeweils rund 150 Mio. Euro jähr­lich ausmacht.

Natio­na­le Kooperation

Mit dem Gesetz wer­den die Grund­la­gen für eine ver­bind­li­che und ziel­ori­en­tier­te Koope­ra­ti­on auf Bun­des-, Lan­des- und kom­mu­na­ler Ebe­ne geschaf­fen. Zen­tra­les Gre­mi­um ist die Natio­na­le Prä­ven­ti­ons­kon­fe­renz (NPK), der die Gesetz­li­che Kran­ken-, Ren­ten-, Unfall- und Pfle­ge-Ver­si­che­rung mit Stimm­recht ange­hö­ren. Die NPK erar­bei­tet eine Natio­na­le Prä­ven­ti­ons­stra­te­gie und über­grei­fen­de Rah­men­emp­feh­lun­gen für Zie­le, Hand­lungs­fel­der und Ziel­grup­pen. Ein Prä­ven­ti­ons­fo­rum der wich­ti­gen Orga­ni­sa­tio­nen und Ver­bän­de berät die NPK.

Prä­ven­ti­on und Arbeit

Das Prä­ven­ti­ons­ge­setz hat ins­be­son­de­re für die Arbeits­welt gro­ße Bedeu­tung. Zum einen stärkt es die BGF. Die Kran­ken­kas­sen för­dern den Auf­bau bzw. stär­ken gesund­heits­för­der­li­che betrieb­li­che Struk­tu­ren. In bewuss­ter Par­al­le­le zur Beur­tei­lung von Arbeits­be­din­gun­gen nach dem Arbeits­schutz­ge­setz erhe­ben sie unter Betei­li­gung der Ver­si­cher­ten und der betrieb­lich Ver­ant­wort­li­chen sowie der Betriebs­ärz­te und der Fach­kräf­te für Arbeits­si­cher­heit die gesund­heit­li­che Situa­ti­on, Risi­ken und Poten­zia­le, ent­wi­ckeln Vor­schlä­ge zur Ver­bes­se­rung der gesund­heit­li­chen Situa­ti­on sowie zur Stär­kung der gesund­heit­li­chen Res­sour­cen und unter­stüt­zen deren Umsetzung.

Zum ande­ren stärkt es die Prä­ven­ti­on. BGF und Arbeits­schutz wer­den durch­gän­gig im Sin­ne eines Unter­stüt­zungs- und Ergän­zungs­ver­hält­nis­ses ver­knüpft. Die Kran­ken­kas­sen unter­stüt­zen die Trä­ger der Gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung bei der Prä­ven­ti­on arbeits­be­ding­ter Gesund­heits­ge­fah­ren und infor­mie­ren sie über ihre Erkennt­nis­se von Zusam­men­hän­gen zwi­schen Erkran­kun­gen und Arbeit. Sie sol­len zukünf­tig auch auf spe­zi­fi­sche arbeits­be­ding­te Gesund­heits­ri­si­ken aus­ge­rich­te­te Maß­nah­men zur BGF erbringen.

Klei­ne und mitt­le­re Unternehmen

Die Kran­ken­kas­sen sol­len dar­auf hin­wir­ken, dass KMUs mehr für die Gesund­heit ihrer Beschäf­tig­ten tun. Dem dient unter ande­rem, dass Betriebs­ärz­te und Fach­kräf­te für Arbeits­si­cher­heit an der Aus­füh­rung der Kran­ken­kas­sen­leis­tun­gen betei­ligt wer­den. Die Kran­ken­kas­sen bil­den gemein­sa­me regio­na­le Koor­di­nie­rungs­stel­len zur Bera­tung und Unter­stüt­zung der Unter­neh­men. Um die regio­na­le Netz­werk­bil­dung zu för­dern, koope­rie­ren sie dar­über hin­aus mit ört­li­chen Unternehmensorganisationen.

Beson­ders belas­te­te Gruppen

Für Ver­si­cher­te mit beson­de­ren beruf­li­chen oder fami­liä­ren Belas­tun­gen – etwa Beschäf­tig­te in Schicht­ar­beit und pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge – wird ein Zuschuss zu Vor­sor­ge­leis­tun­gen gewährt, damit neben wohn­ort­na­hen mehr­wö­chi­gen Ange­bo­ten künf­tig auch wohn­ort­fer­ne Ange­bo­te bes­ser wahr­ge­nom­men wer­den können.

Chan­cen für die Büroarbeitswelt

Die neu­en Rege­lun­gen gel­ten auch für die Büro­ar­beit und die 18 Mil­lio­nen Büro­be­schäf­tig­ten. Vor allem in Büro-KMUs sind jetzt Maß­nah­men und über­grei­fen­de Pro­jek­te der Kran­ken­kas­sen in Koope­ra­ti­on mit den Akteu­ren des Arbeits­schut­zes mög­lich. Schlüs­sel­part­ner im Arbeits­schutz ist die Ver­wal­tungs-BG, auf die etwa die Hälf­te aller Büro­be­schäf­tig­ten ent­fällt. Auch die über­be­trieb­li­chen Dienst­leis­ter in der Arbeits­schutz­be­ra­tung wie der BAD sind hier direkt ange­spro­chen. Die Kran­ken­kas­sen knüp­fen an die betrieb­li­chen Arbeits­schutz­struk­tu­ren an, kön­nen dar­über hin­aus aber auch neue auf­bau­en, so zum Bei­spiel für die Arbeit in ande­ren Lebens­wel­ten, von Home-Office über Mobi­le Office bis hin zum Crowdworking.

 

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