Das Nutzen flexibler Büromietmodelle wie Coworking-Spaces hat viele Vorteile. Man muss sich zum Beispiel nicht um einen Strom- oder Internetvertrag kümmern. Aber was ist mit dem Rundfunkbeitrag? Fällt der nicht auch unabhängig an? Unser Coworking-Experte Christoph Fahle weiß Näheres.

Christoph Fahle hat in über 17 Jahren mehr als 100.000 Unternehmen beim Umstieg auf Flex-Spaces begleitet. Seit 2022 ist der einstige Co-Founder und CEO der Coworking-Kette betahaus, die sich aus dem ersten größeren Coworking-Space in Deutschland heraus entwickelt hat, Co-Founder und CEO von One Coworking, dem führenden Coworking & Flex Space Marketplace in Deutschland. Abbildung: Sara Herrlander
Wer in Deutschland ein Unternehmen betreibt, steht irgend wann vor der Frage: Muss ich eigentlich Rundfunkbeiträge (umgangssprachlich GEZ-Gebühren) für mein Büro zahlen – und gilt das auch, wenn ich in einem Coworking-Space arbeite? Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass jedes angemeldete Unternehmen in jedem Fall zahlungspflichtig ist. Doch ein aktueller Erfahrungsbericht zeigt: Es gibt Ausnahmen, insbesondere für Coworking-Modelle.
Konkret passierte Folgendes: Ein Coworker, dessen Firmenadresse seit Jahren in einem Coworking-Space gemeldet ist, erhielt Post vom Beitragsservice. Er sollte Rundfunkbeiträge für sein Unternehmen zahlen. In einem Telefonat mit dem Beitragsservice stellte sich jedoch heraus, dass diese Gebühren nur fällig werden, wenn die genutzten Räume dauerhaft gemietet sind, nicht aber bei nur tageweiser Nutzung. Ein simples Gespräch – und der Fall war erledigt.
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Beitragsservice sehr wohl zwischen verschiedenen Coworking- und Flex-Office-Modellen unterscheidet. Wer feste Büros, abgeschlossene Bereiche oder fixe Schreibtische dauerhaft anmietet, muss sich in aller Regel selbst um die Anmeldung und Zahlung des Beitrags kümmern. Bei flexiblen Modellen, wo man nur tage- oder stundenweise einen Platz oder Raum nutzt, kann die Kostenpflicht hingegen entfallen. Allerdings ist das vielen Sachbearbeitern nicht immer sofort klar – ein zweiter Anruf und die Bitte, das Anliegen mit der Fachabteilung zu klären, können sich lohnen.
Ähnlich wie bei der Auswahl des richtigen Coworking- oder Flex-Space-Anbieters kommt es also stark auf die individuellen Bedingungen an. Grundsätzlich gilt: Wer eine Betriebsstätte mit dauerhaft genutzten Arbeitsplätzen betreibt oder mietet, ist in der Regel rundfunkbeitragspflichtig. Wer jedoch in einem Space bucht, der auf zeit- oder projektbasierte Mitgliedschaften setzt, könnte unter die Ausnahmeregelung fallen.
Unternehmen, die in Coworking-Spaces vor allem flexible Tarife wie Hot Desks oder tageweise Buchungen nutzen, profitieren häufig davon, dass die Betreiber diese Art der temporären Nutzung pauschal regeln. Der Coworker wird hier eher als Teil der „Mitarbeiterschaft“ des Spaces betrachtet, sodass der Betreiber selbst (wenn überhaupt) die Gebühr an den Beitragsservice abführt. In der Praxis bedeutet das: Unternehmen oder Selbstständige mit ausschließlich flexiblen Tarifen müssen keine eigenen Betriebsstätten anmelden und folglich auch keinen Rundfunkbeitrag entrichten.
Ganz anders sieht es aus, wenn ein Unternehmen ein festes Büro oder feste Schreibtische in einem Coworking-Space dauerhaft anmietet. Laut Beitragsservice kann dies einer eigenen Betriebsstätte gleichkommen. Die Rundfunkgebühr basiert in diesem Fall auf der Anzahl der Mitarbeitenden und wird direkt vom Unternehmen getragen – unabhängig davon, dass sich die Büroflächen in einem Coworking-Space befinden.
In der Praxis existieren oft hybride Modelle: Ein Team hat etwa ein kleines abgeschlossenes Büro für einige Mitarbeitende, während andere nur temporär im Open Space arbeiten. Bei solchen Mischformen lohnt sich ein genauer Blick in die Verträge sowie eine Rücksprache mit dem Betreiber und dem Beitragsservice. Besonders, wenn einzelne Teammitglieder lediglich tageweise kommen, kann der Beitrag anders ausfallen als bei komplett festen Strukturen.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Kommunikation mit den zuständigen Sachbearbeitern. Nicht alle sind mit den verschiedenen Coworking-Modellen vertraut. Ein Insidertipp: bei Unklarheiten auf die tageweise Raum- oder Schreibtischmiete verweisen und gegebenenfalls auf eine Rücksprache mit der Fachabteilung bestehen. So lassen sich Missverständnisse oft schnell aus der Welt räumen.
Fazit: Coworking-Spaces punkten nicht nur mit Flexibilität, Community-Vorteilen und modernem Arbeitsumfeld, sondern können auch beim Thema Rundfunkgebühren Entlastung bringen. Besonders bei nicht dauerhaft genutzten Arbeitsplätzen entfällt oft eine eigene Beitragspflicht. Wer hingegen ein festes Büro oder einen permanenten Schreibtisch anmietet, sollte sich auf den regulären Rundfunkbeitrag einstellen.