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Inwerk: Starte das neue Jahr mit top ergonomischen Büromöbeln.

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Inwerk: Starte das neue Jahr mit top ergonomischen Büromöbeln. Sonderaktion vom 08.01.–28.01.2024.

Büroraum-Akustik normen?!

Die Raum­akus­tik spielt für die Pro­duk­ti­vi­tät am Arbeits­platz eine wich­ti­ge Rol­le. Doch sie wird sehr sub­jek­tiv emp­fun­den. Kann eine Norm hel­fen? Die­se Fra­ge erör­tert der Akus­tik-Exper­te Dr. Chris­ti­an Nocke.

Hin und wie­der stellt sich die Fra­ge, ob Raum­akus­tik einer Nor­mung zugäng­lich ist. Es ist gar zu lesen, dass angeb­lich neue Nor­men der Raum­akus­tik kaum noch zu ver­ste­hen sei­en oder auch bei Miss­ach­tung von ein­schlä­gi­gen Nor­men, Richt­li­ni­en und Regeln gro­ße Zufrie­den­heit der Men­schen in den betref­fen­den Räu­men herr­sche. Dazu ist zunächst zu klä­ren, was Nor­mung eigent­lich bedeu­tet, um dies anschlie­ßend am Bei­spiel der Raum­akus­tik in Büros zu beleuchten.

Nor­mung stellt im Ide­al­fall (nach DIN 820) eine durch die inter­es­sier­ten Krei­se im Kon­sens durch­ge­führ­te Ver­ein­heit­li­chung von mate­ri­el­len und imma­te­ri­el­len Gegen­stän­den zum Nut­zen der All­ge­mein­heit dar. Ein sehr all­ge­mei­ner und sicher­lich auch idea­li­sie­ren­der Ansatz, der nicht unbe­dingt bei allen Nor­mungs­vor­ha­ben, auch nicht im Bereich der Akus­tik und des Schall­schut­zes, direkt erkenn­bar ist. An kon­sen­su­el­ler Nor­mung kann sich gene­rell jeder betei­li­gen. Wer dies nicht tut, soll­te jedoch mit Kri­tik an ihr zurück­hal­tend sein.

Eine Her­aus­for­de­rung der Raum­akus­tik liegt dar­in, dass es hier immer um die sub­jek­ti­ve Wahr­neh­mung von ein­zel­nen Men­schen geht. Dies durch Nor­mung zu objek­ti­vie­ren und fest­zu­schrei­ben, kann in man­chen Berei­chen gelin­gen, in ande­ren Fel­dern von vorn­her­ein zum Schei­tern ver­ur­teilt sein. Seit 1968 besteht durch DIN 18041 „Hör­sam­keit in Räu­men“ ein brei­ter Kon­sens zu vie­len Räu­men des all­täg­li­chen Lebens. Räu­me für Musik, sakra­le Räu­me und vie­le ande­re Räu­me mit spe­zi­el­len Anfor­de­run­gen sind hier aus­ge­nom­men, da Kon­sens besteht, dass die­se Räu­me einer Nor­mung nicht oder nur schwer zugäng­lich sind.

Anders sieht dies bei Schul­räu­men, Bespre­chungs­räu­men, Kon­fe­renz­räu­men, aber auch Kan­ti­nen, Restau­rants, Foy­ers, Sport- und Schwimm­hal­len und wei­te­ren Räu­men des All­tags aus. Hier las­sen sich gemein­sam und im Kon­sens objek­ti­vier­ba­re Kenn­grö­ßen fin­den, die bei den meis­ten Men­schen auch sub­jek­tiv zu einer gro­ßen Zufrie­den­heit in den ent­spre­chen­den Räu­men füh­ren. Psy­cho­akus­ti­sche Expe­ri­men­te und all­ge­mei­ne Erfah­rung bestä­ti­gen die­sen Konsens.

Dies gilt seit min­des­tens zwei Jahr­zehn­ten auch für die Raum­akus­tik in Büros. Raum­akus­ti­sche Pla­nung der seit mehr als zehn Jah­ren ver­wen­de­ten Para­me­ter für Groß­raum­bü­ros der DIN EN ISO 3382-3 (final erschie­nen 2012; Ent­wurf bereits 2009) und ent­spre­chen­de Soft­ware­tools gehö­ren aller­dings in die Hän­de von Leu­ten, die über ent­spre­chen­de Erfah­rung und Qua­li­fi­ka­tio­nen ver­fü­gen. Es ist dar­an zu erin­nern, dass Raum­akus­tik ein Teil­ge­biet der Phy­sik ist, in der Anwen­dung ein Objekt der Inge­nieur­wis­sen­schaft. Somit sind Inge­nieu­re, sind Phy­si­ker für raum­akus­ti­sche The­men zu Rate zu ziehen.

Spä­tes­tens seit Ein­füh­rung der ASR A3.7 „Lärm“ hat die Raum­akus­tik auch eine recht­li­che Stär­kung im Bereich des Arbeits­schut­zes erfah­ren. Die ASR A3.7 kon­kre­ti­siert die Anfor­de­run­gen der Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung, die wie­der­um direkt aus dem Arbeits­schutz­ge­setzt abge­lei­tet ist. Auch wenn die nun wie­der ein­ge­führ­ten Anfor­de­run­gen an den Beur­tei­lungs­pe­gel von 55 dB oder 70 dB kri­tisch zu hin­ter­fra­gen sind, ent­hält die ASR A3.7 kla­re Vor­ga­ben zur raum­akus­ti­schen Gestal­tung von Arbeits­stät­ten wie Büros.

Eine Vor­ga­be zu den Para­me­tern für Groß­raum­bü­ros nach DIN EN ISO 3382-3 ist in der ASR A3.7 lei­der nicht ent­hal­ten. Die Beschrän­kung der ASR allein auf die Kenn­grö­ße Nach­hall­zeit ist umso erstaun­li­cher, als seit gerau­mer Zeit bekannt ist, dass die Nach­hall­zeit gera­de für Mehr­per­so­nen­bü­ros nicht die ent­schei­den­de Kenn­grö­ße ist. Die Nicht­be­ach­tung der Erkennt­nis­se der Lärm­wir­kungs­for­schung in der ASR ist bemer­kens­wert, da den­noch dar­auf hin­ge­wie­sen wird: „In der Regel besteht in Büro­räu­men der Bedarf einer guten Sprach­ver­ständ­lich­keit über gerin­ge Ent­fer­nun­gen, bei der ande­re, nicht betei­lig­te Per­so­nen nicht gestört wer­den.“ Hin­sicht­lich des Lärm­min­de­rungs­ge­bots des Arbeits­schutz­ge­set­zes steht in der ASR übri­gens auch: „Das Ein­spie­len von Hin­ter­grund­rau­schen als Mas­kie­rer für die Hin­ter­grund­spra­che soll ver­mie­den wer­den.“ Damit dürf­te das Poten­zi­al der Schall­mas­kie­rung gegen null konvergieren.

Raum­akus­tik ist plan­bar, auch in Büros. Wie bei der ther­mi­schen Behag­lich­keit wird nie für alle im Raum der idea­le Zustand erreicht wer­den, aber für eine gro­ße Mehr­heit der Men­schen. Daher lohnt es sich, Raum­akus­tik zu pla­nen, auch nach ein­schlä­gi­gen Nor­men. Denn nur so las­sen sich unlieb­sa­me Über­ra­schun­gen ver­mei­den oder bereits ent­stan­de­ne Pro­ble­me lösen.


Akus­tik­bü­ro Olden­burg ist Part­ner der Akustikaktion
Quiet plea­se!

 

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