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Ausgestaubt: Sind Laserdrucker gefährlich?

Hin und wie­der geis­tern gesund­heits­be­droh­li­che Sze­na­ri­en durch die Büro­ar­beits­welt. Immer wie­der geht es auch um eine von Laser­dru­ckern aus­ge­hen­de Gefahr. Kön­nen Laser­dru­cker krank machen? Ger­rit Krä­mer mit dem Ver­such, etwas Licht in die­se stau­bi­ge Ange­le­gen­heit zu bringen.

Keine Gefahr: Die Emissionsbelastung bei Laserdruckern ist wesentlich geringer als gedacht. Abbildung: Pexels

Kei­ne Gefahr: Die Emis­si­ons­be­las­tung bei Laser­dru­ckern ist wesent­lich gerin­ger als gedacht. Abbil­dung: Pexels

Zuletzt war viel von krebs­er­re­gen­den Stof­fen im Büro zu lesen, als Ende 2018 das mitt­ler­wei­le ver­bo­te­ne Flamm­schutz­mit­tel Dec­aB­DE in chi­ne­si­schen New­built-Kar­tu­schen nach­ge­wie­sen wur­de. Dabei ging es jedoch nicht um den beim Dru­cken ent­ste­hen­den Staub, son­dern um das im Plas­tik der Kar­tu­sche ver­wen­de­te Flamm­schutz­mit­tel. Bei Erhit­zung wäh­rend des Druck­vor­gangs kann es gif­ti­ge Dämp­fe absondern.

Im Grunde keine Gefahr: Experten geben Entwarnung

Aber auch in den Emis­sio­nen von Laser­dru­cken mit „sau­be­ren“ Toner­kar­tu­schen sind in gerin­gen Men­gen Stof­fe wie Ben­zol nach­ge­wie­sen wor­den, die poten­zi­ell zu Kopf­schmer­zen, Rei­zun­gen der Schleim- und Bin­de­häu­te, Hus­ten und sogar Asth­ma füh­ren kön­nen. Aller­dings kom­men sie laut Exper­ten nicht in besorg­nis­er­re­gen­den Men­gen vor. Ähn­lich ver­hält es sich mit fol­gen­den Aspekten.

Die Dosis macht das Gift, und Besonnenheit hilft

Beim Anschal­ten bzw. Auf­wär­men und beim Dru­cken selbst emit­tie­ren Laser­dru­cker flüch­ti­ge orga­ni­sche Ver­bin­dun­gen (VOC). In dem 2013 ver­öf­fent­lich­ten Leit­fa­den „Emis­sio­nen aus Laser­dru­ckern und Kopie­rern“, her­aus­ge­ge­ben vom Insti­tut für Arbeits­schutz (IFA) der Deut­schen Gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung (DGUV), lag die gemes­se­ne Kon­zen­tra­ti­on der VOCs deut­lich unter den gel­ten­den Arbeits­platz­grenz­wer­ten. Auch der Aus­stoß von Ozon wur­de in der glei­chen Publi­ka­ti­on als nicht mehr rele­vant beschrieben.

Die „BGI 820/D­GUV-Infor­ma­ti­on 215-421 – Laser­dru­cker“ emp­fiehlt, Laser­dru­cker so auf­zu­stel­len, dass der Abluft­strom nicht direkt zum Arbeits­platz weist. Spe­zi­el­le Belüf­tungs­maß­nah­men sei­en beim Gebrauch von Laser­dru­ckern in Büros aber nicht erfor­der­lich. Eine Stu­die der Uni­kli­nik Frei­burg konn­te 2010 zwar zei­gen, dass Dru­ckera­b­luft die Zell­tei­lung poten­zi­ell nega­tiv beein­flus­sen kann. Ein Beleg für eine krebs­aus­lö­sen­de Wir­kung sei das aber nicht, teil­ten die Wis­sen­schaft­ler mit.

Gefähr­lich kön­nen Papier­staus im Dru­cker wer­den. Durch ruck­ar­ti­ges Her­aus­rei­ßen kann sich der Toner­staub vom Papier lösen und ein­ge­at­met wer­den. Wer jedoch beson­nen han­delt, ist auch hier kei­nes­wegs gefähr­det. Schließ­lich soll die Staub­emis­si­on bei Laser­dru­ckern fast aus­schließ­lich aus (nicht-gif­ti­gem) Papier­staub bestehen.

Entwarnung vom Bundesinstitut für Risikobewertung

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Umwelt, Natur­schutz und nuklea­re Sicher­heit (BMU) hat sich, nach­dem Anfang 2000 ers­te Beschwer­den aus dem arbeits­me­di­zi­ni­schen Bereich auf­ka­men, immer wie­der mit der The­ma­tik beschäf­tigt und ver­schie­de­ne Unter­su­chun­gen finan­ziert. Im Zuge des­sen stell­te das Bun­des­in­sti­tut für Risi­ko­be­wer­tung (BfR) 2008 fest, dass kei­ne gesund­heit­li­che Gefähr­dung durch Toner­staub bekannt sei. Die­se Bewer­tung gilt nach wie vor. Die Bun­des­an­stalt für Arbeits­schutz und Arbeits­me­di­zin (BAuA) teilt die­se Ein­schät­zung noch heu­te. Die deut­sche Innen­raum­hy­gie­ne-Kom­mis­si­on hat sich zum letz­ten Mal 2017 mit der The­ma­tik befasst. Das Urteil: Laser­dru­cker sind eine von vie­len Quel­len für Innen­raum­luft­be­las­tun­gen. Sie stel­len kei­ne spe­zi­fi­sche Gesund­heits­ge­fahr dar.

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