Stand: 2.1.2020
Werbung
- „Auftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PRIMA VIER Nehring Verlag GmbH ist der Vertrag über die Veröffentlichung von Werbung (Inserate, Beilagen, Advertorials, Banner etc.) in Print- und Onlinemedien des PRIMA VIER Nehring Verlags zum Zwecke der Verbreitung. Für die Abwicklung eines Auftrages sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Anwendung, wenn der Verlag im Einzelfall nicht widerspricht.
- Für die Aufnahme von Werbung an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, der Verlag hat eine bestimmte Platzierung schriftlich bestätigt.
- Werbung, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als solche erkennbar ist, wird mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
- Der Verlag behält sich vor, Werbung – auch rechtsverbindlich bestätigte Aufträge – abzulehnen (Rücktritt), die gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen, wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder technischen Form den einheitlichen Grundsätzen des Verlages widersprechen oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben wurden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend.
- Für die rechtzeitige Lieferung der entsprechenden Unterlagen in einwandfreier Qualität ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für die betreffenden Medien übliche Qualität im Rahmen der durch die Unterlagen gegebenen Möglichkeiten.
- Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Veröffentlichung der Werbung Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Werbung beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Werbung zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Entgeltes beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
- Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Korrekturabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.
- Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort nach Erfüllung der Leistung übersandt. Die Rechnung ist sofort zahlbar ohne Abzug, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Skonti werden nicht gewährt. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen und Mahngebühren geltend zu machen. Verzugszinsen werden mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
- Die Kündigungsfrist für sich verlängernde Werbeverträge (zum Beispiel – aber nicht ausschließlich – Adresseinträge, Partnerschaften, Rahmenverträge) ist dem jeweiligen Auftrag zu entnehmen. Kündigungen für solche Kooperationsvereinbarungen werden frühestens 3 Monate nach Auftragserteilung, bei Adresseinträgen frühestens 3 Monate nach erstmaligem Erscheinungstermin laut Auftrag angenommen.
- Eine kostenlose Stornierung des Werbeauftrags ist bei Printwerbung bis 7 Tage nach Auftragsbestätigung, jedoch nicht nach dem jeweiligem Meldeschluss möglich. Bei Onlinewerbung ist eine kostenlose Stornierung des Werbeauftrags bis 7 Tage nach Auftragsbestätigung, jedoch nicht später als 14 Tage vor Veröffentlichungstermin möglich. Bei nachträglicher Stornierung oder Nichtlieferung der notwendigen Unterlagen wird der Rechnungsbetrag zu 100 Prozent fällig. Paketangebote (mit mindestens 6 Positionen) können bis 14 Tage nach Auftragsbestätigung kostenlos storniert werden, jedoch nicht nach dem jeweiligen Meldeschluss der Einzelpositionen. Anschließend werden 25 Prozent des Rechnungsbetrages fällig, nach 4 Wochen 100 Prozent des Betrages.
- Der Verlag liefert für Printwerbung einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
- Kosten für die Anfertigung bestellter Unterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. So weit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
- Alle Auftragsarbeiten beinhalten eine Korrekturphase. Darüber hinausgehende Aufwände werden berechnet.
- Mehraufwand bei Redaktion und Gestaltung wird mit einem Stundensatz von
80 €, bei Satzkorrekturen mit 55 € berechnet. - Weiter werden alle externen Kosten wie Kurierfahrten, Farbausdrucke, Lizenzrechte (Fotos, Schriften) etc. berechnet.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
- Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Aufträge durch eine Agentur werden in deren Namen und auf deren Rechnung angenommen.
- Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages gelten sinngemäß auch für die Aufträge über Beikleber, Beihefter, Postkarten, Advertorials, Newsletter, Banner und andere Sonderwerbeformen.
- Eine Änderung der Anzeigen-Preisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge.
- Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Werbung daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheint stornierte Werbung, so stehen dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.
- Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (zum Beispiel Arbeitskämpfe, Beschlagnahme und dergleichen) hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Werbung, wenn die Aufträge mit 80 Prozent der garantierten Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach Tausender-Seitenpreis gemäß der garantierten Auflage zu bezahlen.
- Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
- Vor Drucklegung werden ausnahmslos keine Maschinenandrucke versandt.
- Die Übersendung von mehr als 2 Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen und schließen spätere Reklamationen aus. Der Verlag muss sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vorbehalten.
- Der Verlag behält sich vor, in Ausnahmefällen Werbung mit Gutscheinen auch Rücken an Rücken zu platzieren.
- Für unverlangt eingesendete Unterlagen und Produkte wird von Verlagsseite keine Garantie übernommen. Sie gehen in Besitz des Verlages über.
- Gewinnspielpreise werden in der Regel vom Verlag an die Gewinner versendet. So wird eine pünktliche und korrekte Zustellung gesichert. Die Weitergabe der Adresse eines Gewinners ist nur mit dessen Einverständnis möglich.
- Zu Beginn einer neuen Geschäftsverbindung behält sich der Verlag vor, Vorauszahlungen bis zum Anzeigenmeldeschlusstermin zu verlangen.
- Werbung, die sich in Bild, Text oder Aufmachung auf eines der Verlagsobjekte bezieht, bedarf der Genehmigung durch den Verlag.
- Farbausschluss kann nicht zugesagt werden.
- Bei fernmündlich erteilten Aufträgen oder Korrekturen sind Ansprüche gegen den Verlag wegen unrichtiger Wiedergabe ausgeschlossen.
I. Alle Rechte vorbehalten: Die Verbreitung und Vervielfältigung von Veröffentlichungen des PRIMA VIER Nehring Verlages sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge entsprechen nicht in jedem Fall der Meinung der Redaktion.
II. Für unverlangt eingesandte Inhalte und Abbildungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Der Einsender trägt allein die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und der zur Verfügung gestellten Bildunterlagen. Der Einsender hat die Pflicht, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus einer Veröffentlichung gegen den Verlag erwachsen können. Der Verlag ist nicht verpflichtet, unverlangt eingesandte Inhalte und Abbildungen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.