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Homeoffice: Wer zahlt Gas und Strom?

by Team-PBK Oktober 12, 2022 No Comments

Dür­fen Unter­neh­men ihre Mit­ar­bei­ten­den ins Home­of­fice schi­cken, um die eige­nen Ener­gie­kos­ten gering zu hal­ten? Ant­wor­ten auf die­se und wei­te­re Fra­gen geben die Arbeits­recht­ler der Kanz­lei Wit­tig Ünalp.

Die Raumtemperatur an Arbeitsplätzen muss „gesundheitlich zuträglich“ sein. Abbildung: ri, Pixabay
Die Raum­tem­pe­ra­tur an Arbeits­plät­zen muss „gesund­heit­lich zuträg­lich“ sein. Abbil­dung: ri, Pixabay

Das Gas wird knapp und die Poli­tik dis­ku­tiert, ob eine Home­of­fice-Pflicht ein­ge­führt wer­den darf, um Ener­gie ein­zu­spa­ren. Aber ist das recht­lich durch­setz­bar? „Grund­sätz­lich ist das mög­lich“, sagt Kars­ten Kahl­au, Rechts­an­walt in der Arbeits­rechts­kanz­lei Wit­tig Ünalp. „Die Covid-19-Pan­de­mie hat jüngst gezeigt, dass in Aus­nah­me­si­tua­tio­nen durch den Gesetz­ge­ber auch rela­tiv kurz­fris­tig eine Home­of­fice-Pflicht ein­ge­führt wer­den kann.“

Was beim Ener­gie­spa­ren am Arbeits­platz noch erlaubt ist, erläu­tern die Arbeits­recht­ler auf OFFICE-ROXX.DE.

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Begrünung Covid-19 Luftbefeuchtung Luftmessung Luftreinigung Lufttemperatur Lüftung
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