Im Urlaub wünschen sich die meisten sommerliche Temperaturen. Am Arbeitsplatz können diese jedoch schnell zur Belastung werden. Welche Schutzmaßnahmen müssen Unternehmen treffen und welche Rechte haben Beschäftigte? Experten der ARAG-Rechtsschutzversicherung geben eine fachkundige Einschätzung.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber in den heißen Monaten?
Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefahren schützen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 618). Dazu gehört neben dem Schutz vor übermäßiger Hitze und intensiver Sonneneinstrahlung beispielsweise auch das Bereitstellen von Wasser oder anderen geeigneten Getränken.
Gibt es Vorgaben für Büros?
Für Innenräume gibt es klare Vorgaben. So schreibt die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.5 beispielsweise vor, dass die Raumtemperatur möglichst 26 Grad Celsius nicht überschreiten soll. Arbeitgeber müssen dann Maßnahmen ergreifen, um die Belastung zu reduzieren. Dazu gehören etwa Jalousien oder Markisen, die direkte Sonneneinstrahlung verhindern, sowie Ventilatoren oder eine angepasste Nutzung von Geräten, die zusätzliche Wärme erzeugen. Allerdings sind diese Vorgaben keine starren Grenzwerte mit unmittelbarem Rechtsanspruch. Sie beschreiben vielmehr den Stand der Technik. Dennoch sind Arbeitgeber verpflichtet, aktiv zu werden, sobald gesundheitliche Risiken drohen.
Was gilt in puncto Hitze und Sonnenschutz im Homeoffice?
Auch im Homeoffice endet die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nicht vollständig, sie ist jedoch eingeschränkt. Denn er hat deutlich weniger Einfluss auf die konkreten Bedingungen vor Ort. Beschäftigte sind daher stärker in der Eigenverantwortung, wenn es um ausreichenden Sonnenschutz, Lüften oder geeignete Raumtemperaturen geht. Arbeitgeber sollten dennoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen. Beispielsweise durch Empfehlungen zur Arbeitsplatzgestaltung oder die Bereitstellung von Arbeitsmitteln wie Ventilatoren oder flexible Arbeitszeiten in den kühleren Morgen- oder Abendstunden. Treten gesundheitliche Probleme durch Hitze auf, raten die Experten den Beschäftigten, dies zu dokumentieren und das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um gemeinsam Abhilfe zu schaffen.
Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf „Hitzefrei“?
So verständlich der Wunsch nach „Hitzefrei“ auch ist – einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Auch zusätzliche Pausen oder verkürzte Arbeitszeiten sind nicht automatisch vorgeschrieben. Kommt es allerdings zu einer konkreten Gesundheitsgefährdung, kann es in einigen Fällen zulässig sein, die Arbeitsleistung vorübergehend zu verweigern. Arbeitnehmer müssen allerdings beweisen können, dass die Gesundheit aufgrund der Hitze wirklich gefährdet war, wenn der Arbeitgeber nachfragt. Können sie das nicht, müssen sie mit einer Abmahnung oder unter Umständen sogar mit einer Kündigung rechnen. Arbeitnehmer sollten daher frühzeitig das Gespräch mit dem Chef suchen und die Missstände möglichst dokumentieren.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber keine Schutzmaßnahmen umsetzt?
Beschäftigte sind berechtigt, ihrem Chef Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen (Paragraf 17, Arbeitsschutzgesetz). Dies gilt auch beim Thema Hitzeschutz. Ergreift der Arbeitgeber keine geeigneten Schutzmaßnahmen, können sich Arbeitnehmer an den Betriebsrat oder – falls vorhanden – an den Arbeitsschutzbeauftragten wenden. Auch eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ist möglich.
Ist eine Lockerung der Kleiderordnung bei Hitze möglich?
Wenn die Temperaturen steigen, wird auch die Kleidung zum Thema. Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber Vorgaben zur Kleidung machen, zum Beispiel aus Gründen der Sicherheit, Hygiene oder des Erscheinungsbildes bei Kundenkontakt. In bestimmten Berufen sind diese Vorschriften sogar zwingend: Ein Bauarbeiter muss auch bei Hitze einen Helm tragen und Küchenpersonal entsprechende Schutzkleidung. In anderen Bereichen kann der Arbeitgeber jedoch verpflichtet sein, seine Kleiderordnung anzupassen. So ist es angemessen bei hohen Temperaturen, auf Krawatten, langärmelige Hemden oder formelle Kleidung zu verzichten (Bundesarbeitsgericht, Az.: 1 ABR 59/15). Dies ist bei starker Hitze nicht nur sinnvoll, sondern gehört zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Was können Beschäftigte selbst tun?
Auch Arbeitnehmer haben durch kleine Maßnahmen die Möglichkeit, Hitzeperioden besser zu bewältigen. Der Rat der Experten: leichte atmungsaktive Kleidung aus Leinen oder Musselin tragen und ausreichend Flüssigkeit trinken. Auch kurze Abkühlungen, beispielsweise indem man sich einige Sekunden kaltes Wasser über die Handgelenke laufen lässt, können den Kreislauf stabilisieren. Wichtig ist zudem, Warnsignale des Körpers, wie Konzentrationsprobleme, Schwindel oder Kreislaufbeschwerden, ernst zu nehmen.
