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Mit UV-C-Licht Viren und Bakterien in der Raumluft eliminieren

by Team-PBK Februar 7, 2022 No Comments

Die kürz­lich ver­öf­fent­lich­te tech­ni­sche Spe­zi­fi­ka­ti­on DIN/TS 67506 „Ent­kei­mung von Raum­luft mit UV-Strah­lung – UV-C-Sekun­där­luft­ge­rä­te“ soll den effek­ti­ven und siche­ren Ein­satz von UV-C-Luft­rei­ni­gern unter­stüt­zen. Erar­bei­tet wur­de sie vom DIN-Nor­men­aus­schus­ses Lichttechnik.

Zur Inaktivierung verschiedener Arten von Mikroorganismen werden unterschiedlich hohe UV-C-Licht-Dosen benötigt. Abbildung: Max Vakhtbovych, Pexels
Zur Inak­ti­vie­rung ver­schie­de­ner Arten von Mikro­or­ga­nis­men wer­den unter­schied­lich hohe UV-C-Licht-Dosen benö­tigt. Abbil­dung: Max Vakht­bo­vych, Pexels

Da Coro­na­vi­ren haupt­säch­lich über virus­hal­ti­ge Par­ti­kel (Aero­so­le) über­tra­gen wer­den, die von infi­zier­ten Per­so­nen vor allem beim Hus­ten und Nie­sen sowie beim Atmen und Spre­chen frei­ge­setzt wer­den, ist ins­be­son­de­re in geschlos­se­nen Räu­men die Reduk­ti­on der Viren­last von gro­ßer Bedeu­tung. Ergän­zend zur erfor­der­li­chen regel­mä­ßi­gen Lüf­tung von Innen­räu­men bie­ten kom­pak­te UV-C-Sekun­där­luft­ge­rä­te, wie Raum­kli­ma­ge­rä­te oder mobi­le Luft­rei­ni­ger, eine wir­kungs­vol­le tech­no­lo­gi­sche Mög­lich­keit im Kampf gegen Bak­te­ri­en und Viren in der Raumluft.

Technische Spezifikation zur Anwendung von UV-C-Luftreinigern

Rich­tig ange­wandt, sind UV-C-Luft­rei­ni­ger in der Lage, in kur­zer Zeit Kei­me effek­tiv zu eli­mi­nie­ren und die Raum­hy­gie­ne zu ver­bes­sern. Ein inter­dis­zi­pli­nä­rer Arbeits­kreis im Arbeits­aus­schuss NA 058-00-07 AA „Opti­sche Strah­lung“ des DIN-Nor­men­aus­schus­ses Licht­tech­nik (FNL) hat daher eine tech­ni­sche Spe­zi­fi­ka­ti­on zur Kon­zep­ti­on, Prü­fung und Anwen­dung von UV-C-Luft­ent­kei­mern erar­bei­tet. Sie behan­delt aus­schließ­lich UV-C-Sekun­där­luft­ge­rä­te geschlos­se­ner Bau­art mit akti­ver Ventilation.

Mit der tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­ti­on DIN/TS 67506 „Ent­kei­mung von Raum­luft mit UV-Strah­lung – UV-C-Sekun­där­luft­ge­rä­te“ wird es Gerä­te­her­stel­lern ermög­licht, die Wirk­sam­keit und Sicher­heit ihrer Gerä­te nach­zu­wei­sen und Pla­nern und Ent­schei­dern Kri­te­ri­en zur Aus­wahl und zum Ein­satz von UV-C-Luft­rei­ni­gern zur Ver­fü­gung zu stellen.

Die drei Haupt­aspek­te der tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­ti­on sind:

  • die Wirk­sam­keit der Inak­ti­vie­rung von Bak­te­ri­en und Viren bei ein­ma­li­ger Pas­sa­ge durch die Bestrah­lungs­kam­mer im Gerät,
  • die Wir­kung der Gerä­te im Raum bei unter­schied­li­chen Anwen­dun­gen und ver­schie­de­nen Raumgrößen,
  • die Sicher­heit und der Schutz vor UV-Strahlung.

Inaktivierung von Bakterien und Viren

Ein zen­tra­les Maß für die Inak­ti­vie­rung von Mikro­or­ga­nis­men ist die UV-Dosis (Flu­enz), die bei ein­ma­li­ger Pas­sa­ge durch einen UVC-Luft­ent­kei­mer auf die belas­te­ten Aero­so­le wirkt. Für ver­schie­de­ne Arten von Mikro­or­ga­nis­men wer­den zur Inak­ti­vie­rung unter­schied­lich hohe Dosen benötigt.

Bei einer UV-C-Dosis von etwa 70 J/m2 wer­den 99 Pro­zent aller übli­cher­wei­se per Luft über­tra­ge­nen Bak­te­ri­en und Viren inak­ti­viert. Der­art aus­ge­leg­te Gerä­te kön­nen in vie­len Berei­chen des öffent­li­chen Lebens ein­ge­setzt wer­den. Betrach­tet man nur das Coro­na­vi­rus, so zei­gen aktu­el­le Stu­di­en, dass bereits eine Dosis von 25 J/m2 aus­reicht, um 99 Pro­zent die­ses Virus zu inaktivieren.

Wirkung in Innenräumen

Durch die Umwäl­zung der Raum­luft und mehr­fa­cher Durch­strö­mung durch den UV-C-Luft­ent­kei­mer kann die Belas­tung der Raum­luft durch Mikro­or­ga­nis­men deut­lich redu­ziert wer­den. Die soge­nann­te HADR (Hygie­nic Air Deli­very Rate) gibt an, wie­viel Kubik­me­ter ent­keim­ter Luft pro Stun­de das Gerät pro­du­ziert. Bei bekann­ter Raum­grö­ße und unge­ach­tet der geo­me­tri­schen Form und Aus­stat­tung des Rau­mes lässt sich hier­aus die theo­re­ti­sche Anzahl der Luft­wech­sel für das Gerät berech­nen, die für eine erwünsch­te Keim­re­du­zie­rung erreicht wird. Die HADR ist an die „Clean Air Deli­very Rate“ (CADR) von Gerä­ten mit Fil­tern ange­lehnt und lässt sich mit bio­dosi­me­tri­schen Metho­den in defi­nier­ten Mess­räu­men ermitteln.

Schutz vor UV-Strahlung

Die UV-C-Strah­lungs­quel­len in sol­chen Luft­rei­ni­gungs­ge­rä­ten sind geschlos­sen ver­baut. Trotz­dem kann noch ein gerin­ger Anteil an UV-C-Strah­lung aus­tre­ten, den es zu mini­mie­ren gilt, um gel­ten­de Grenz­wer­te ein­zu­hal­ten. Die­se für die Pro­dukt­si­cher­heit gel­ten­den Grenz­wer­te bezie­hen sich auf gesun­de erwach­se­ne Personen.

Gerä­te, die in der Nähe von UV-schutz­be­dürf­ti­gen Per­so­nen zum Ein­satz kom­men, soll­ten im zugäng­li­chen Bereich – alle Stel­len bis 1,8 m über dem Boden – kei­ne mess­ba­re UV-Strah­lung im Spek­tral­be­reich von 200 bis 300 nm emit­tie­ren. Basie­rend auf dem jet­zi­gen Stand der Mess­tech­nik liegt „kei­ne mess­ba­re UV-Strah­lung“ vor, wenn bei der Typen­prü­fung an kei­ner zugäng­li­chen Stel­le in einem Abstand von 20 cm die unge­wich­te­te UV-Bestrah­lungs­stär­ke von 200 µW/m2 im UV-Spek­tral­be­reich von 200 nm bis 300 nm über­schrit­ten wird.

UV-C-Luft­ent­kei­mer, die nach die­sen Emp­feh­lun­gen ent­spre­chend kon­zi­piert, geprüft und ein­ge­setzt wer­den, leis­ten einen wich­ti­gen Bei­trag zur Bekämp­fung der Pan­de­mie sowie zur Ver­bes­se­rung der Hygie­ne der Raum­luft. Die tech­ni­sche Spe­zi­fi­ka­ti­on DIN/TS 67506 schlägt ent­spre­chend vie­le tech­ni­sche Ein­zel­hei­ten und Metho­den vor.

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