Die kürzlich veröffentlichte technische Spezifikation DIN/TS 67506 „Entkeimung von Raumluft mit UV-Strahlung – UV-C-Sekundärluftgeräte“ soll den effektiven und sicheren Einsatz von UV-C-Luftreinigern unterstützen. Erarbeitet wurde sie vom DIN-Normenausschusses Lichttechnik.
Da Coronaviren hauptsächlich über virushaltige Partikel (Aerosole) übertragen werden, die von infizierten Personen vor allem beim Husten und Niesen sowie beim Atmen und Sprechen freigesetzt werden, ist insbesondere in geschlossenen Räumen die Reduktion der Virenlast von großer Bedeutung. Ergänzend zur erforderlichen regelmäßigen Lüftung von Innenräumen bieten kompakte UV-C-Sekundärluftgeräte, wie Raumklimageräte oder mobile Luftreiniger, eine wirkungsvolle technologische Möglichkeit im Kampf gegen Bakterien und Viren in der Raumluft.
Technische Spezifikation zur Anwendung von UV-C-Luftreinigern
Richtig angewandt, sind UV-C-Luftreiniger in der Lage, in kurzer Zeit Keime effektiv zu eliminieren und die Raumhygiene zu verbessern. Ein interdisziplinärer Arbeitskreis im Arbeitsausschuss NA 058-00-07 AA „Optische Strahlung“ des DIN-Normenausschusses Lichttechnik (FNL) hat daher eine technische Spezifikation zur Konzeption, Prüfung und Anwendung von UV-C-Luftentkeimern erarbeitet. Sie behandelt ausschließlich UV-C-Sekundärluftgeräte geschlossener Bauart mit aktiver Ventilation.
Mit der technischen Spezifikation DIN/TS 67506 „Entkeimung von Raumluft mit UV-Strahlung – UV-C-Sekundärluftgeräte“ wird es Geräteherstellern ermöglicht, die Wirksamkeit und Sicherheit ihrer Geräte nachzuweisen und Planern und Entscheidern Kriterien zur Auswahl und zum Einsatz von UV-C-Luftreinigern zur Verfügung zu stellen.
Die drei Hauptaspekte der technischen Spezifikation sind:
- die Wirksamkeit der Inaktivierung von Bakterien und Viren bei einmaliger Passage durch die Bestrahlungskammer im Gerät,
- die Wirkung der Geräte im Raum bei unterschiedlichen Anwendungen und verschiedenen Raumgrößen,
- die Sicherheit und der Schutz vor UV-Strahlung.
Inaktivierung von Bakterien und Viren
Ein zentrales Maß für die Inaktivierung von Mikroorganismen ist die UV-Dosis (Fluenz), die bei einmaliger Passage durch einen UVC-Luftentkeimer auf die belasteten Aerosole wirkt. Für verschiedene Arten von Mikroorganismen werden zur Inaktivierung unterschiedlich hohe Dosen benötigt.
Bei einer UV-C-Dosis von etwa 70 J/m2 werden 99 Prozent aller üblicherweise per Luft übertragenen Bakterien und Viren inaktiviert. Derart ausgelegte Geräte können in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens eingesetzt werden. Betrachtet man nur das Coronavirus, so zeigen aktuelle Studien, dass bereits eine Dosis von 25 J/m2 ausreicht, um 99 Prozent dieses Virus zu inaktivieren.
Wirkung in Innenräumen
Durch die Umwälzung der Raumluft und mehrfacher Durchströmung durch den UV-C-Luftentkeimer kann die Belastung der Raumluft durch Mikroorganismen deutlich reduziert werden. Die sogenannte HADR (Hygienic Air Delivery Rate) gibt an, wieviel Kubikmeter entkeimter Luft pro Stunde das Gerät produziert. Bei bekannter Raumgröße und ungeachtet der geometrischen Form und Ausstattung des Raumes lässt sich hieraus die theoretische Anzahl der Luftwechsel für das Gerät berechnen, die für eine erwünschte Keimreduzierung erreicht wird. Die HADR ist an die „Clean Air Delivery Rate“ (CADR) von Geräten mit Filtern angelehnt und lässt sich mit biodosimetrischen Methoden in definierten Messräumen ermitteln.
Schutz vor UV-Strahlung
Die UV-C-Strahlungsquellen in solchen Luftreinigungsgeräten sind geschlossen verbaut. Trotzdem kann noch ein geringer Anteil an UV-C-Strahlung austreten, den es zu minimieren gilt, um geltende Grenzwerte einzuhalten. Diese für die Produktsicherheit geltenden Grenzwerte beziehen sich auf gesunde erwachsene Personen.
Geräte, die in der Nähe von UV-schutzbedürftigen Personen zum Einsatz kommen, sollten im zugänglichen Bereich – alle Stellen bis 1,8 m über dem Boden – keine messbare UV-Strahlung im Spektralbereich von 200 bis 300 nm emittieren. Basierend auf dem jetzigen Stand der Messtechnik liegt „keine messbare UV-Strahlung“ vor, wenn bei der Typenprüfung an keiner zugänglichen Stelle in einem Abstand von 20 cm die ungewichtete UV-Bestrahlungsstärke von 200 µW/m2 im UV-Spektralbereich von 200 nm bis 300 nm überschritten wird.
UV-C-Luftentkeimer, die nach diesen Empfehlungen entsprechend konzipiert, geprüft und eingesetzt werden, leisten einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie sowie zur Verbesserung der Hygiene der Raumluft. Die technische Spezifikation DIN/TS 67506 schlägt entsprechend viele technische Einzelheiten und Methoden vor.