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Gut geschützt vor Infektionen am Arbeitsplatz

by Team-PBK November 20, 2023 No Comments

Schnup­fen, Hus­ten, Hei­ser­keit: Im Herbst haben Infek­ti­ons­krank­hei­ten Hoch­sai­son. Was kön­nen Unter­neh­men tun, um ihre Mit­ar­bei­ten­den vor Erkran­kun­gen wie Grip­pe oder Coro­na bes­ser zu schüt­zen? Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung (DGUV) gibt Tipps.

Grundsätzlich sollten erkrankte Beschäftigte aber zu Hause bleiben, Abbildung: AndrewLozovyi, Depositphotos
Grund­sätz­lich soll­ten erkrank­te Beschäf­tig­te aber zu Hau­se blei­ben, Abbil­dung: Andrew­Lo­zo­vyi, Depositphotos

Wäh­rend der Coro­na­pan­de­mie haben sich eini­ge Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men bewährt. Sie wir­ken wei­ter­hin, unab­hän­gig davon, ob es sich um Coro­na-, Grip­pe- oder Erkäl­tungs­vi­ren handelt:

  • Auf gute Hän­de­hy­gie­ne hinweisen.
    Hän­de regel­mä­ßig und gründ­lich mit Sei­fe und Was­ser waschen sowie danach gut abtrocknen.
  • Arm­beu­ge statt Hand.
    In die Arm­beu­ge oder ein Taschen­tuch hus­ten und nie­sen, nicht in die Hand.
  • Arbeits­räu­me regel­mä­ßig lüften.
    Beson­ders effek­tiv ist die Stoß­lüf­tung über weit geöff­ne­te Fens­ter. Wenn das nicht mög­lich ist, unter­stüt­zen raum­luft­tech­ni­sche Anla­gen (RLT). Die vom Insti­tut für Arbeits­schutz der Deut­schen Gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung (IFA) und von der Unfall­kas­se Hes­sen ent­wi­ckel­te App „CO2-Timer“ ermit­telt für jeden fens­ter­be­lüf­te­ten Raum den rich­ti­gen Lüf­tungs­zeit­punkt und die opti­ma­le Lüftungsfrequenz.
  • Direk­te Kon­tak­te reduzieren.
    Am bes­ten digi­ta­le Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mög­lich­kei­ten für Bespre­chun­gen nut­zen. Ist das nicht mög­lich, schützt ein aus­rei­chen­der Abstand zu ande­ren Per­so­nen vor einer soge­nann­ten Tröpf­chen­in­fek­ti­on. Min­des­tens 1,50 Meter soll­ten es sein.
  • Gesichts- oder FFP2-Mas­ke tragen.
    Bei leich­ten Erkäl­tungs­sym­pto­men kann das Tra­gen von medi­zi­ni­schen Gesichts­mas­ken eine Anste­ckung ande­rer Per­so­nen ver­mei­den. Grund­sätz­lich soll­ten erkrank­te Beschäf­tig­te aber zu Hau­se blei­ben, damit sie ihre Kol­le­gen nicht anstecken.
  • Imp­fen lassen.
    Imp­fun­gen gegen Grip­pe und Covid-19 gehö­ren zu den wich­tigs­ten prä­ven­ti­ven Maß­nah­men, um sich vor einer Infek­ti­on oder einem schwe­ren Erkran­kungs­ver­lauf zu schüt­zen. Dies gilt ins­be­son­de­re für Per­so­nen mit Vor­er­kran­kun­gen oder bei Tätig­kei­ten mit einem erhöh­ten Infek­ti­ons­ri­si­ko, bezie­hungs­wei­se für bestimm­te Alters­grup­pen. Aktu­el­le Impf­emp­feh­lun­gen gibt es auf der Sei­te des Robert-Koch-Insti­tuts.

Die gesetz­li­chen Grund­la­gen der Coro­na­zeit wie die SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­ver­ord­nung, die bestimm­te Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men vor­ge­ge­ben hat, sind weg­ge­fal­len. Trotz­dem bleibt für Arbeit­ge­ber die Pflicht bestehen, Anste­ckungs­ri­si­ken im Arbeits­schutz zu mini­mie­ren. Anhalts­punk­te lie­fert das Arbeitsschutzgesetz.

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