Im Rahmen ihrer Informationsreihe hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im Mai 2025 die DGUV-Information 215-550 veröffentlicht. Diese gibt praxisnahe Hinweise für Lüftungskonzepte zur Sicherstellung einer guten Raumluftqualität.

Die im Mai 2025 veröffentlichte DGUV-Information 215-550 ergänzt bestehende Veröffentlichungen wie die DGUV-Informationen 215-520 „Klima im Büro“, 215-540 „Klima in Industriehallen“ und 215-510 „Beurteilung des Raumklimas“. Während sich diese Publikationen vor allem mit Wärme- und Feuchtelasten befassen, stehen in der neuen Information die Stofflasten im Mittelpunkt. Diese richtet sich an Arbeitgeber, Fachplaner und Sicherheitsbeauftragte und bietet praxisnahe Handlungsempfehlungen zur Planung und Bewertung von Lüftungskonzepten.
Fokus auf Stofflasten
In der DGUV-Information wird beschrieben, welche Parameter zur Bewertung der Innenraumluftqualität herangezogen werden sollten und welche Schutzmaßnahmen helfen, eine dauerhaft gute Luftqualität zu gewährleisten. Unternehmen sind verpflichtet, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Die DGUV-Information erläutert, wie das Schutzziel der Arbeitsstättenverordnung erfüllt werden kann, demzufolge die Atemluft am Arbeitsplatz gesundheitlich zuträglich sein muss.
Was nicht betrachtet wird
Die Broschüre behandelt ausschließlich Anforderungen im Zusammenhang mit allgemeinen Luftqualitätsfaktoren. Spezifische Regelungen aus der Gefahrstoffverordnung, der Biostoffverordnung oder technische Prozessvorgaben sind nicht Gegenstand dieses Dokuments. Der Leitfaden „Lüftungskonzepte für eine gute Innenraumluftqualität – Ermitteln, beurteilen, sicherstellen“ kann auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung kostenfrei als PDF-Datei heruntergeladen werden.