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DGUV: Luftreiniger der „Marke Eigenbau“ sind keine Alternative

by Team-PBK Februar 8, 2021 No Comments

Stoß­lüf­ten bleibt in Pan­de­mie-Zei­ten das Mit­tel, um in Büro­räu­men die Luft ein­fach und effek­tiv aus­zu­tau­schen. Im Win­ter wird wegen den Minus­tem­pe­ra­tu­ren oft nach Lüf­tungs­al­ter­na­ti­ven gesucht. Die Deut­sche Gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung warnt vor selbst­ge­bau­ten Abluft­an­la­gen und UV-C-Luft­rei­ni­gern Mar­ke Eigenbau.

Um die Virenlast in Innenräumen zu verringern, ist effektives Lüften die erste Wahl. Abbildung: Duplex, Pixabay
Um die Viren­last in Innen­räu­men zu ver­rin­gern, ist effek­ti­ves Lüf­ten die ers­te Wahl. Abbil­dung: Duplex, Pixabay

Bei Anla­gen und Gerä­ten, die in Eigen­bau ent­stan­den sind, wer­den Fra­gen der Sicher­heit, der Hygie­ne und des Brand­schut­zes unzu­rei­chend beach­tet. „Selbst­ge­bau­te Abluft­an­la­gen, die etwa mit Mate­ri­al aus dem Bau­markt gefer­tigt wer­den, kön­nen das Lüf­ten nicht erset­zen“, sagt Dr. Simo­ne Peters, Lei­te­rin des Sach­ge­biets Innen­raum­kli­ma bei der Deut­schen Gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung (DGUV). „Sol­che Anla­gen füh­ren kei­ne Frisch­luft von außen in den Raum hin­ein. Frisch­luft­zu­fuhr ist für den Infek­ti­ons­schutz aber zentral.“

Sicherheit, Hygiene, Brandschutz

Vor­sicht ist auch bei selbst­ge­bau­ten UV-C-Luft­rei­ni­gern gebo­ten. UV-C Strah­len wer­den schon seit Län­ge­rem zur Des­in­fek­ti­on von Luft, Was­ser und Ober­flä­chen sowie zur Des­in­fek­ti­on von Lebens­mit­teln ein­ge­setzt. Wich­tig ist dabei aller­dings, dass kei­ne Per­so­nen der Strah­lung aus­ge­setzt wer­den, denn sie könn­ten von der UV-C-Strah­lung geschä­digt wer­den. Dar­auf weist das Bun­des­amt für Strah­len­schutz (BFS) hin. Dies kann durch Eigen­bau-Gerä­te nicht abge­si­chert werden

Die Fach­leu­te der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung sind der Auf­fas­sung, dass die­se Gerä­te und Anla­gen nicht aus­rei­chend wirk­sam sind, zum Teil sogar gefähr­dend sein kön­nen und wei­sen auf Pro­ble­me bei ihrem Gebrauch hin.

#1: Abluftanlagen

  • Der Abtrans­port der Aero­so­le in Rich­tung der Abzugs­hau­ben soll über den Luft­auf­trieb der Wär­me, die jede Per­son abgibt, erfol­gen. Aller­dings stört jede Luft­be­we­gung zum Bei­spiel durch sich bewe­gen­de Per­so­nen oder geöff­ne­te Türen und Fens­ter die­ses Funk­ti­ons­prin­zip. Dadurch gelan­gen die Aero­so­le nicht allein zu den Abzugs­hau­ben, son­dern ver­tei­len sich wie­der im Raum.
  • Die Luft­zu­fuhr erfolgt unge­rich­tet über Undich­tig­kei­ten im Raum, wie zum Bei­spiel durch Schlüs­sel­lö­cher oder Tür­schlit­ze. Dies bedeu­tet, dass dabei kei­ne fri­sche Außen­luft, son­dern even­tu­ell (viren-)belastete Luft aus ande­ren Räu­men und dem Flur zuge­führt wird. Es müss­te also wäh­rend des Betriebs der Abluft­an­la­ge ein Fens­ter geöff­net wer­den, um eine aus­rei­chen­de Zufuhr von Frisch­luft zu gewähr­leis­ten. Ohne die­se Frisch­luft­zu­fuhr von außen ent­spricht eine sol­che Anla­ge nicht den Emp­feh­lun­gen zu infek­ti­ons­schutz­ge­rech­tem Lüften.
  • Eine Abluft­an­la­ge muss als Lüf­tungs­an­la­ge unter ande­ren auch die Hygie­ne­be­stim­mung nach VDI 6022 erfül­len. Dies muss geprüft wer­den und beinhal­tet unter ande­rem eine regel­mä­ßi­ge War­tung und Reinigung.
  • Die Brand­schutz­be­stim­mun­gen sind zu beach­ten. Gege­be­nen­falls ist zu prü­fen, ob bei­spiels­wei­se die ein­ge­brach­ten Brand­las­ten über­schrit­ten werden.
  • Durch die Kon­struk­ti­on könn­te sich eine Wär­me­brü­cke ins­be­son­de­re am Fens­ter­durch­lass bil­den. Eine regel­mä­ßi­ge Kon­trol­le und Rei­ni­gung im Hin­blick auf Tau­was­ser­bil­dung und damit begüns­tig­tem Schim­mel­pilz­wachs­tum ist erforderlich.
  • Je nach ver­wen­de­ten Mate­ria­li­en kön­nen Schad­stof­fe in die Luft abge­ge­ben wer­den. Dadurch kann sich die Luft­qua­li­tät im Raum zusätz­lich verschlechtern.
  • Die Gefahr von Abstür­zen bei der Decken­mon­ta­ge ist zu beachten.

#2: UV-C-Luftreiniger

Selbst­ge­bau­te UV-C-Luft­rei­ni­ger kön­nen nicht als sicher­heits­tech­nisch unbe­denk­lich betrach­tet wer­den. Dafür müss­ten sie sach­ge­recht mit spe­zi­el­len Mess­ge­rä­ten geprüft werden:

  • Die elek­tri­sche und mecha­ni­sche Sicher­heit der Eigen­bau-Anla­gen muss geprüft werden.
  • Eine Wirk­sam­keits­prü­fung muss durch­ge­führt werden.
  • UV-Strah­lung stellt eine Gefähr­dung für anwe­sen­de Per­so­nen im Raum dar. Es muss daher sicher­ge­stellt sein, dass kei­ne UV-Strah­lung in den Raum aus­tritt und auf Per­so­nen trifft. Bei selbst­ge­bau­ten UV-C-Luft­rei­ni­gern, die nicht sach- und fach­kun­dig abge­nom­men und geprüft wor­den sind, kann eine sol­che Gefähr­dung nicht aus­ge­schlos­sen werden.
  • Kurz­wel­li­ge UV-C-Strah­lung kann zur Bil­dung von Ozon in der bestrahl­ten Luft füh­ren. Daher muss die Sicher­heit des Strah­lers gewähr­leis­tet sein. Es dür­fen kei­ne Gefahr­stof­fe erzeugt oder frei­ge­setzt werden.
  • Es wer­den mög­li­cher­wei­se Brand­las­ten (Kunst­stof­fe und Foli­en) in den Raum ein­ge­bracht. Die regu­lä­ren Brand­schutz­be­stim­mun­gen sind zu beachten.

Gene­rell gilt: Kei­ne Form der Lüf­tung und kei­ne Anla­ge ersetzt das Ein­hal­ten des Min­dest­ab­stands von 1,5 Metern, um sich vor einer direk­ten Tröpf­chen­in­fek­ti­on mit SARS-CoV-2 zu schüt­zen. Eine gute Hil­fe­stel­lung, um zu bestim­men, wie oft in Innen­räu­men gelüf­tet wer­den muss, bie­tet die CO2-App, die vom Insti­tut für Arbeits­schutz der Deut­schen Gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung (IFA) und von der Unfall­kas­se Hes­sen ent­wi­ckelt wurde.

Covid-19Luftreinigung

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