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Auf Hitzewellen vorbereitet sein

by Team-PBK Juni 9, 2025 No Comments

Hit­ze zählt zu den größ­ten durch den Kli­ma­wan­del beding­ten Gesund­heits­ri­si­ken. Unter­neh­men und Ein­rich­tun­gen kön­nen die Hit­ze­be­las­tung für ihre Mit­ar­bei­ten­den auch anhand von städ­ti­schen Hit­ze­ak­ti­ons­plä­nen verringern.

Eine erhöhte Wärmebelastung kann die Gesundheit der Beschäftigten gefährden. Abbildung: Amaviael, Depositphotos
Eine erhöh­te Wär­me­be­las­tung kann die Gesund­heit der Beschäf­tig­ten gefähr­den. Abbil­dung: Ama­via­el, Depositphotos

In den ver­gan­ge­nen Jah­ren hat die Zahl der Hit­ze­wel­len in Deutsch­land zuge­nom­men. Das zei­gen Daten des Deut­schen Wet­ter­diens­tes. Lang­an­hal­ten­de Wär­me belas­tet die Gesund­heit der Men­schen. In Hit­ze­ak­ti­ons­plä­nen legen Städ­te und Gemein­den daher fest, wie sie im Fal­le einer Hit­ze­wel­le vor­ge­hen, um die Bevöl­ke­rung und die Beschäf­tig­ten zu schützen.

Gesundheitliche Auswirkungen von Hitze

In stark ver­dich­te­ten Städ­ten herr­schen im Som­mer oft deut­lich höhe­re Tem­pe­ra­tu­ren als im Umland. Auf­grund die­ses soge­nann­ten Hit­ze-Insel-Effekts erar­bei­ten Stadt­ver­wal­tun­gen zuneh­mend umfang­rei­che Schutz­maß­nah­men. Dazu gehört bei­spiels­wei­se, die Bevöl­ke­rung, Unter­neh­men und Ein­rich­tun­gen vor anste­hen­den Hit­ze­wel­len zu war­nen, Trink­was­ser bereit­zu­stel­len und küh­le Räu­me, wie etwa Kir­chen oder gut iso­lier­te Rat­häu­ser, für Men­schen zu öffnen.

Eine wei­te­re Maß­nah­me ist es, Beschäf­tig­te, die in öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen wie Kran­ken­häu­sern oder der Ver­wal­tung arbei­ten, für die gesund­heit­li­chen Risi­ken von Hit­ze zu sen­si­bi­li­sie­ren und zu schu­len. Dies trägt zum Schutz vul­nerabler Grup­pen bei, zu denen bei­spiels­wei­se Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen, älte­re Men­schen und Kin­der zählen.

Schutz vor Hitze am Arbeitsplatz

Die in den Ein­rich­tun­gen umge­setz­ten Maß­nah­men kom­men auch den Mit­ar­bei­ten­den selbst zugu­te. Für die­se gel­ten außer­dem die Vor­ga­ben der Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung, bei­spiels­wei­se die ASR A3.5 Raum­tem­pe­ra­tur. Die­se grei­fen bei Innen­raum­ar­beits­plät­zen ab einer Tem­pe­ra­tur von 26 Grad. Um die Beschäf­tig­ten zu schüt­zen, hel­fen tech­ni­sche Maß­nah­men wie Lüf­tungs­an­la­gen, orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men wie die Anpas­sung der Arbeits­zei­ten oder per­so­nen­be­zo­ge­ne Maß­nah­men wie die Locke­rung der Klei­dungs­re­geln. Ab einer Tem­pe­ra­tur von 30 Grad sind sol­che Maß­nah­men verpflichtend.

Der Bei­trag „Schutz vor Hit­ze in der Stadt“ des Maga­zins Top Eins, das sich spe­zi­ell an Füh­rungs­kräf­te rich­tet und von der Deut­schen Gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung (DGUV) her­aus­ge­ge­ben wird, beleuch­tet bei­spiel­haft den Hit­ze­ak­ti­ons­plan der Stadt Jena und gibt wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen dar­über, wie sich die Belas­tung durch Hit­ze für Beschäf­tig­te ver­rin­gern lässt.

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