Die EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) hat Anforderungen an die Innenraumluftqualität formuliert. Ein Kurzgutachten des ITG Dresden, das im Auftrag der HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e. V. – erstellt wurde, gibt Orientierung. Es formuliert steckbriefartige Umsetzungsvorschläge.

Das HEA-Kurzgutachten zeigt, dass sich die neuen EU-Anforderungen am Beispiel der Innenraumluftqualität für Wohngebäude – übertragbar auf Nichtwohngebäude – ohne neue komplexe Regelwerke umsetzen lassen. Dazu werden die bestehende Normenreihe DIN/TS 18599:2025 sowie die Norm DIN 1946-6 genutzt und durch einfache Maßnahmen wie Fensterlüftung, Filter und Sensorik ergänzt.
Für die Festlegung der Raumluftqualität kann auf den bereits in der energetischen Bilanzierung berücksichtigten Mindestaußenluftwechsel nach DIN/TS 18599-10 zurückgegriffen werden, die für Neubau und Bestand gilt und sich für eine gesetzliche Verankerung eignet. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen lassen sich flexibel durch Fensterlüftung oder Filter unterstützen.
Ergänzend empfiehlt das Kurzgutachten für die Messung und Regelung in Gebäuden den Einsatz einer bedarfsgeführten Lüftung gemäß DIN 1946-6 für neue oder zu erneuernde Anlagen. Im Falle einer freien Lüftungslösung, wie beispielsweise einer Fensterlüftung, sollten zudem Anreize für Sensorik, wie beispielsweise Lüftungsampeln, geschaffen werden.
EU-Recht muss national umgesetzt werden
Die Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) bildet den europäischen Rechtsrahmen, um den Gebäudesektor bis zum Zieljahr 2050 klimaneutral zu gestalten. Dazu trat die novellierte EPBD im Mai 2024 in Kraft und muss bis Ende Mai 2026 in nationales Recht, beispielsweise in ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz, überführt werden. Dabei haben sich die Mitgliedstaaten, das EU-Parlament und der Rat erstmals auf die Aufnahme von Anforderungen an die Innenraumluftqualität geeinigt. Aus Sicht der HEA ist dies ein wichtiger, wenn auch später Meilenstein, der der Gesundheit zurecht einen neuen Stellenwert einräumt.
Wichtig dabei ist, dass die EPBD den Mitgliedsstaaten die Instrumente zur Umsetzung freistellt. Dabei gilt es grundsätzlich, zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden zu unterscheiden. Für Nichtwohngebäude sollen im Rahmen der nationalen Umsetzung sowohl das Niveau der Raumluftqualität als auch die technische Ausstattung festgelegt werden. Für Wohngebäude ist die Festlegung der Ausstattung optional. Jedoch müssen die Anforderungen an die Innenraumluftqualität in der nationalen Gesetzgebung formuliert werden.
Kostenfreies HEA-Kurzgutachen
Das Kurzgutachten, das im Auftrag der HEA vom Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung (ITG Dresden) erarbeitet und von der HEA-Projektgruppe Lüftungsanlagen begleitet wurde, kann kostenfrei auf der HEA-Website gelesen werden. Es kann kostenfrei über die HEA-Website angefordert werden.
