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EU-Anforderungen an Innenraumluftqualität: HEA-Vorschläge für praktikable Umsetzung

by Team-PBK Juni 8, 2026 No Comments

Die EU-Gebäu­de­en­er­gie­ef­fi­zi­enz-Richt­li­nie (EPBD) hat Anfor­de­run­gen an die Innen­raum­luft­qua­li­tät for­mu­liert. Ein Kurz­gut­ach­ten des ITG Dres­den, das im Auf­trag der HEA – Fach­ge­mein­schaft für effi­zi­en­te Ener­gie­an­wen­dung e. V. – erstellt wur­de, gibt Ori­en­tie­rung. Es for­mu­liert steck­brief­ar­ti­ge Umsetzungsvorschläge.

Die Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) bildet den europäischen Rechtsrahmen, um den Gebäudesektor bis zum Zieljahr 2050 klimaneutral zu gestalten. Abbildung: Garagestock, Depositphotos
Die Gebäu­de­en­er­gie­ef­fi­zi­enz-Richt­li­nie (EPBD) bil­det den euro­päi­schen Rechts­rah­men, um den Gebäu­de­sek­tor bis zum Ziel­jahr 2050 kli­ma­neu­tral zu gestal­ten. Abbil­dung: Gara­ge­stock, Depositphotos

Das HEA-Kurz­gut­ach­ten zeigt, dass sich die neu­en EU-Anfor­de­run­gen am Bei­spiel der Innen­raum­luft­qua­li­tät für Wohn­ge­bäu­de – über­trag­bar auf Nicht­wohn­ge­bäu­de – ohne neue kom­ple­xe Regel­wer­ke umset­zen las­sen. Dazu wer­den die bestehen­de Nor­men­rei­he DIN/TS 18599:2025 sowie die Norm DIN 1946-6 genutzt und durch ein­fa­che Maß­nah­men wie Fens­ter­lüf­tung, Fil­ter und Sen­so­rik ergänzt.

Für die Fest­le­gung der Raum­luft­qua­li­tät kann auf den bereits in der ener­ge­ti­schen Bilan­zie­rung berück­sich­tig­ten Min­destau­ßen­luft­wech­sel nach DIN/TS 18599-10 zurück­ge­grif­fen wer­den, die für Neu­bau und Bestand gilt und sich für eine gesetz­li­che Ver­an­ke­rung eig­net. Die dar­aus abge­lei­te­ten Maß­nah­men las­sen sich fle­xi­bel durch Fens­ter­lüf­tung oder Fil­ter unterstützen.

Ergän­zend emp­fiehlt das Kurz­gut­ach­ten für die Mes­sung und Rege­lung in Gebäu­den den Ein­satz einer bedarfs­ge­führ­ten Lüf­tung gemäß DIN 1946-6 für neue oder zu erneu­ern­de Anla­gen. Im Fal­le einer frei­en Lüf­tungs­lö­sung, wie bei­spiels­wei­se einer Fens­ter­lüf­tung, soll­ten zudem Anrei­ze für Sen­so­rik, wie bei­spiels­wei­se Lüf­tungs­am­peln, geschaf­fen werden.

EU-Recht muss national umgesetzt werden

Die Gebäu­de­en­er­gie­ef­fi­zi­enz-Richt­li­nie (EPBD) bil­det den euro­päi­schen Rechts­rah­men, um den Gebäu­de­sek­tor bis zum Ziel­jahr 2050 kli­ma­neu­tral zu gestal­ten. Dazu trat die novel­lier­te EPBD im Mai 2024 in Kraft und muss bis Ende Mai 2026 in natio­na­les Recht, bei­spiels­wei­se in ein zukünf­ti­ges Gebäu­de­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz, über­führt wer­den. Dabei haben sich die Mit­glied­staa­ten, das EU-Par­la­ment und der Rat erst­mals auf die Auf­nah­me von Anfor­de­run­gen an die Innen­raum­luft­qua­li­tät geei­nigt. Aus Sicht der HEA ist dies ein wich­ti­ger, wenn auch spä­ter Mei­len­stein, der der Gesund­heit zurecht einen neu­en Stel­len­wert einräumt.

Wich­tig dabei ist, dass die EPBD den Mit­glieds­staa­ten die Instru­men­te zur Umset­zung frei­stellt. Dabei gilt es grund­sätz­lich, zwi­schen Wohn- und Nicht­wohn­ge­bäu­den zu unter­schei­den. Für Nicht­wohn­ge­bäu­de sol­len im Rah­men der natio­na­len Umset­zung sowohl das Niveau der Raum­luft­qua­li­tät als auch die tech­ni­sche Aus­stat­tung fest­ge­legt wer­den. Für Wohn­ge­bäu­de ist die Fest­le­gung der Aus­stat­tung optio­nal. Jedoch müs­sen die Anfor­de­run­gen an die Innen­raum­luft­qua­li­tät in der natio­na­len Gesetz­ge­bung for­mu­liert werden.

Kostenfreies HEA-Kurzgutachen

Das Kurz­gut­ach­ten, das im Auf­trag der HEA vom Insti­tut für Tech­ni­sche Gebäu­de­aus­rüs­tung Dres­den For­schung und Anwen­dung (ITG Dres­den) erar­bei­tet und von der HEA-Pro­jekt­grup­pe Lüf­tungs­an­la­gen beglei­tet wur­de, kann kos­ten­frei auf der HEA-Web­site gele­sen wer­den. Es kann kos­ten­frei über die HEA-Web­site ange­for­dert werden.

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