„Die Belastung durch hohe Raumtemperaturen kann zu verringerter Leistungsfähigkeit, Müdigkeit, Konzentrationsschwäche sowie verstärktem Schwitzen und Kreislaufbelastungen führen. Zudem ist die Unfallgefahr erhöht“, erläutert Dr. Wiete Schramm, Arbeitsmedizinerin bei TÜV Rheinland. Einen Anspruch auf „Hitzefrei“ haben Beschäftigte nicht, aber die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Arbeitsräume eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur. Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 legt fest, dass die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten soll.
Schutzmaßnahmen ab einer Raumtemperatur von 30 Grad
Steigt die Temperatur über 30 Grad Celsius, müssen Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Bei mehr als 35 Grad Celsius ist ein Raum ohne technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) besagt, dass Arbeitgeber die Arbeit so gestalten müssen, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung können die Hitzebelastungen am Arbeitsplatz analysiert und passende technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Hierbei sollte auch die Luftfeuchte berücksichtigt werden, da diese einen erheblichen Einfluss auf die tatsächliche Belastung hat. Die relative Luftfechte sollte gemäß der ASR A3.5 Werte von 55, 44 bzw. 33 Prozent (bei 26, 30 bzw. 35 Grad Celsius) nicht überschreiten.
Gezielt für Abkühlung sorgen
Oftmals helfen schon einfache Maßnahmen, um die Temperatur in Innenräumen zu senken. Dazu gehört das Querlüften bei Nacht oder in den frühen Morgenstunden. Auch Wärmequellen im Raum wie Lampen, Drucker, Scanner oder Kopierer sollten nur bei Bedarf eingeschaltet werden. Erleichterung können zudem Ventilatoren oder mobile Klimageräte bringen. Allerdings muss dabei auf Beschäftigte Rücksicht genommen werden, die keine Zugluft vertragen oder unter Allergien leiden. Der Luftzug kann Staub und Pollen aufwirbeln und so die allergischen Symptome verstärken.
Maßnahmen: Von Sonnenschutz bis Getränke
Vor starker Sonneneinstrahlung schützt als technische Maßnahme außenliegender Sonnenschutz wie Jalousien, Rollläden oder Markisen. Auch innenliegende Rollos können eingesetzt werden. Zudem schirmen diese Maßnahmen gegen Blendung oder Spiegelungen ab, die bei der Arbeit stören. Als organisatorische Maßnahmen können die Arbeitszeit angepasst und schwere körperliche Tätigkeiten in die Zeit vor 10 Uhr vormittags oder nach 15 Uhr nachmittags gelegt werden. Auch zusätzliche Pausen oder Gleitzeitregelungen helfen, die Belastung in warmen Arbeitsräumen zu reduzieren. Als personenbezogene Maßnahmen sind ausreichende Mengen an Getränken von Arbeitgebern bereitzustellen. Am besten eignen sich Leitungswasser und Mineralwasser, Kräuter- und Früchtetees ohne Zucker sowie Saftschorlen. Die Getränke sollten lauwarm oder leicht gekühlt sein, nicht jedoch eiskalt. Die Bekleidungsregeln sollten an die Temperaturen angepasst werden und leichte, luftdurchlässige, helle Kleidung sowie – wo möglich – leichtes Schuhwerk bevorzugt werden. „Es gibt vielfältige Möglichkeiten, mit Hitzebelastung am Arbeitsplatz umzugehen. Wichtig ist, dass die Beschäftigten durch Schulungen, arbeitsmedizinische Beratung oder Informationsmaterial für das Thema sensibilisiert werden. Damit Maßnahmen wie häufigere kurze Pausen zur Abkühlung auch genutzt werden, müssen Führungskräfte und Unternehmensleitung diese mittragen und vorleben“, rät Schramm.