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Tipps vom TÜV: Schutz vor Sommerhitze am Arbeitsplatz

by Team-PBK Juli 8, 2024 No Comments
Wenn im Som­mer hohe Tem­pe­ra­tu­ren über einen län­ge­ren Zeit­raum anhal­ten, kön­nen sich Büros ohne Son­nen­schutz oder Kli­ma­an­la­ge schnell auf über 26 Grad Cel­si­us auf­hei­zen. Der TÜV Rhein­land weiß, was in sol­chen Fäl­len zu beach­ten ist.

Arbeitgeber sind für gesundheitlich unschädliche Raumtemperatur verantwortlich. Abbildung: TÜV Rheinland, stockfour/Shutterstock
Arbeit­ge­ber sind für gesund­heit­lich unschäd­li­che Raum­tem­pe­ra­tur ver­ant­wort­lich. Abbil­dung: TÜV Rhein­land, stockfour/Shutterstock

„Die Belas­tung durch hohe Raum­tem­pe­ra­tu­ren kann zu ver­rin­ger­ter Leis­tungs­fä­hig­keit, Müdig­keit, Kon­zen­tra­ti­ons­schwä­che sowie ver­stärk­tem Schwit­zen und Kreis­lauf­be­las­tun­gen füh­ren. Zudem ist die Unfall­ge­fahr erhöht“, erläu­tert Dr. Wie­te Schramm, Arbeits­me­di­zi­ne­rin bei TÜV Rhein­land. Einen Anspruch auf „Hit­ze­frei“ haben Beschäf­tig­te nicht, aber die Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung (Arb­StättV) for­dert für Arbeits­räu­me eine gesund­heit­lich zuträg­li­che Raum­tem­pe­ra­tur. Die Arbeits­stät­ten­re­gel ASR A3.5 legt fest, dass die Luft­tem­pe­ra­tur in Arbeits- und Sozi­al­räu­men 26 Grad Cel­si­us nicht über­schrei­ten soll.

Schutzmaßnahmen ab einer Raumtemperatur von 30 Grad

Steigt die Tem­pe­ra­tur über 30 Grad Cel­si­us, müs­sen Arbeit­ge­ber geeig­ne­te Schutz­maß­nah­men ergrei­fen. Bei mehr als 35 Grad Cel­si­us ist ein Raum ohne tech­ni­sche, orga­ni­sa­to­ri­sche oder per­sön­li­che Schutz­maß­nah­men nicht als Arbeits­raum geeig­net. Das Arbeits­schutz­ge­setz (ArbSchG) besagt, dass Arbeit­ge­ber die Arbeit so gestal­ten müs­sen, dass eine Gefähr­dung für Leben und Gesund­heit mög­lichst ver­mie­den wird. Im Rah­men einer Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung kön­nen die Hit­ze­be­las­tun­gen am Arbeits­platz ana­ly­siert und pas­sen­de tech­ni­sche, orga­ni­sa­to­ri­sche oder per­sön­li­che Schutz­maß­nah­men abge­lei­tet wer­den. Hier­bei soll­te auch die Luft­feuch­te berück­sich­tigt wer­den, da die­se einen erheb­li­chen Ein­fluss auf die tat­säch­li­che Belas­tung hat. Die rela­ti­ve Luft­fech­te soll­te gemäß der ASR A3.5 Wer­te von 55, 44 bzw. 33 Pro­zent (bei 26, 30 bzw. 35 Grad Cel­si­us) nicht überschreiten.

Gezielt für Abkühlung sorgen

Oft­mals hel­fen schon ein­fa­che Maß­nah­men, um die Tem­pe­ra­tur in Innen­räu­men zu sen­ken. Dazu gehört das Quer­lüf­ten bei Nacht oder in den frü­hen Mor­gen­stun­den. Auch Wär­me­quel­len im Raum wie Lam­pen, Dru­cker, Scan­ner oder Kopie­rer soll­ten nur bei Bedarf ein­ge­schal­tet wer­den. Erleich­te­rung kön­nen zudem Ven­ti­la­to­ren oder mobi­le Kli­ma­ge­rä­te brin­gen. Aller­dings muss dabei auf Beschäf­tig­te Rück­sicht genom­men wer­den, die kei­ne Zug­luft ver­tra­gen oder unter All­er­gien lei­den. Der Luft­zug kann Staub und Pol­len auf­wir­beln und so die all­er­gi­schen Sym­pto­me verstärken.

Maßnahmen: Von Sonnenschutz bis Getränke

Vor star­ker Son­nen­ein­strah­lung schützt als tech­ni­sche Maß­nah­me außen­lie­gen­der Son­nen­schutz wie Jalou­sien, Roll­lä­den oder Mar­ki­sen. Auch innen­lie­gen­de Rol­los kön­nen ein­ge­setzt wer­den. Zudem schir­men die­se Maß­nah­men gegen Blen­dung oder Spie­ge­lun­gen ab, die bei der Arbeit stö­ren. Als orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men kön­nen die Arbeits­zeit ange­passt und schwe­re kör­per­li­che Tätig­kei­ten in die Zeit vor 10 Uhr vor­mit­tags oder nach 15 Uhr nach­mit­tags gelegt wer­den. Auch zusätz­li­che Pau­sen oder Gleit­zeit­re­ge­lun­gen hel­fen, die Belas­tung in war­men Arbeits­räu­men zu redu­zie­ren. Als per­so­nen­be­zo­ge­ne Maß­nah­men sind aus­rei­chen­de Men­gen an Geträn­ken von Arbeit­ge­bern bereit­zu­stel­len. Am bes­ten eig­nen sich Lei­tungs­was­ser und Mine­ral­was­ser, Kräu­ter- und Früch­te­tees ohne Zucker sowie Saft­schor­len. Die Geträn­ke soll­ten lau­warm oder leicht gekühlt sein, nicht jedoch eis­kalt. Die Beklei­dungs­re­geln soll­ten an die Tem­pe­ra­tu­ren ange­passt wer­den und leich­te, luft­durch­läs­si­ge, hel­le Klei­dung sowie – wo mög­lich – leich­tes Schuh­werk bevor­zugt wer­den. „Es gibt viel­fäl­ti­ge Mög­lich­kei­ten, mit Hit­ze­be­las­tung am Arbeits­platz umzu­ge­hen. Wich­tig ist, dass die Beschäf­tig­ten durch Schu­lun­gen, arbeits­me­di­zi­ni­sche Bera­tung oder Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­al für das The­ma sen­si­bi­li­siert wer­den. Damit Maß­nah­men wie häu­fi­ge­re kur­ze Pau­sen zur Abküh­lung auch genutzt wer­den, müs­sen Füh­rungs­kräf­te und Unter­neh­mens­lei­tung die­se mit­tra­gen und vor­le­ben“, rät Schramm.

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