Ein wichtiger Bestandteil der Risikobewertung und des Risikomanagements von Chemikalien ist die Ableitung und Festsetzung von Luftgrenzwerten am Arbeitsplatz. Um zu einer Harmonisierung der Grenzwerte beizutragen, hat die BAuA die wissenschaftlichen Grundlagen dazu analysiert und aktualisiert
Auf nationaler und internationaler Ebene werden Luftgrenzwerte im Rahmen verschiedener Verfahren und durch verschiedene Gremien und Institutionen abgeleitet. In Deutschland sind dies der Ausschuss für Gefahrstoffe und die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Auf europäischer Ebene übernimmt diese Aufgabe der Ausschuss für Risikobewertung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).
Unterschiedliche Messverfahren, unterschiedliche Ergebnisse
Durch die REACH-Verordnung sind auch einzelne Hersteller und Importeure verpflichtet, Grenzwerte („Derived No Effect Levels“) für die von ihnen vermarkteten Substanzen anzugeben. Aufgrund von Unterschieden in der angewendeten Methodik zur Ermittlung der Werte und dem gewählten Schutzziel kann es bei der Ableitung von Luftgrenzwerten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Um eine wissenschaftliche Diskussionsgrundlage für die Vereinheitlichung von Grenzwerten zu schaffen und die wissenschaftlichen Grundlagen der Ableitung der Werte zu aktualisieren, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) den Report zum Forschungsprojekt „Derivation of occupational exposure limits for airborne chemicals – Comparison of methods and protection levels“ veröffentlicht.
Analyse für ein besseres Risikomanagement
In mehreren Arbeitspaketen wurden bestehende Methoden der Grenzwertableitung analysiert und verglichen und erfolgten umfangreiche neue Datenauswertungen zur Aktualisierung der Datengrundlagen, die für einzelne Schritte der Ableitung herangezogen werden können (Zeit-, Inter- und Intraspeziesextrapolation). Schließlich konnten auf dieser Basis die aktuellen Vorgehensweisen bei der Grenzwertableitung auch hinsichtlich ihres Schutzniveaus für die Beschäftigten verglichen und diskutiert werden. Der Bericht soll damit zur Transparenz des Vorgehens bei der aktuellen Grenzwertableitung beitragen. Zudem soll er einen Startpunkt zur Diskussion liefern, sowohl zu der wissenschaftlichen Methodik bei der Ableitung von Grenzwerten als auch zu den notwendigen Festlegungen bezüglich der Sicherheit von Grenzwerten seitens des Risikomanagements.