November 2020. Rücken- oder Nackenschmerzen – egal, ob chronisch oder nicht – erschweren das konzentrierte Arbeiten. Bürostühle, die dynamisches Sitzen gewährleisten, können Abhilfe schaffen. Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Bürostuhlkauf.

Typische Büroarbeitstätigkeiten werden vorwiegend im Sitzen ausgeübt. Wer dauerhaft sitzend arbeitet, dem drohen körperliche Beschwerden, im schlimmsten Fall sogar chronische Erkrankungen des Bewegungsapparats. Ergonomische Büromöbel wie ein Drehstuhl oder ein Sitz-Steh-Schreibtisch können solchen Leiden entgegenwirken. Denn sie fördern die Bewegung während der Arbeitszeit und gewährleisten auch bei der überwiegenden Zahl orthopädischer Einschränkungen ein adäquates, gesundes Sitzen.

Orthopädischer oder ergonomischer Bürodrehstuhl?

Oft werden die Begriffe „orthopädischer Bürostuhl“ und „ergonomischer Bürostuhl“ im gleichen Atemzug genannt. Denn beide sind Lösungen, die gesundes Sitzen unterstützen. Dennoch unterscheidet die Deutsche Rentenversicherung die beiden Begriffe, insbesondere im Zuge der Bezuschussung. Nur die Kosten für einen “orthopädischen” Bürostuhl – auch als Arthrodesenstuhl bezeichnet – werden von der DRV übernommen. Bedingung ist, dass ein Orthopäde oder behandelnder Arzt attestiert, dass ein solcher Bürostuhl verordnet werden muss, um so die berufliche Tätigkeit weiter ausüben zu können bzw. dieser eventuell auch auf individuelle Anforderungen hin produzierte Drehstuhl für die berufliche Rehabilitation erforderlich ist.

Wenn bei den Betroffenen nachfolgende Krankheiten diagnostiziert wurden, haben sie Anspruch auf den Zuschuss:

  • Morbus Bechterew
  • Skoliose mit einem Cobb-Winkel > 40 °
  • Kyphoskoliose mit einem Cobb-Winkel > 40 °
  • Hüft- und Kniearthordese
  • Girdlestone-Hüfte
  • Spondylodese

Übrigens: Für eine ergonomisch zeitgemäße Arbeitsplatzausstattung im Rahmen der Arbeitsschutzvorschriften ist laut DRV vorrangig der Arbeitgeber verantwortlich.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die DRV erstattet den Kaufbetrag von bis zu 435 Euro für einen Bürostuhl. Bei einem Sitz-Steh-Schreibtisch ist ein Zuschuss von bis zu 1.200 Euro möglich.

Wie wird der Zuschuss beantragt?

Die Antragsvordrucke sind auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunterladbar, benötigt werden folgenden Unterlagen:

  • Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag (G0100-00)
  • Anlage G0130-00 zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)
  • ein ärztliches Attest oder der Entlassungsbericht der Reha-Klinik
  • eine Stellen- oder Tätigkeitsbeschreibung
  • ein qualifiziertes Angebot für einen orthopädischen Bürodrehstuhl

Wichtiger Hinweis: Der Antrag auf den Zuschuss muss bei der DRV vor dem Kauf des Bürodrehstuhls gestellt werden. Ansonsten erlischt der Anspruch auf Erstattung.