Anders als Produktionshallen gilt das Büro oft als akustisch harmloser Arbeitsplatz. Eine Fehlannahme, kann Bürolärm doch das psychische Wohl von Büroarbeitern gefährden. Die Gefährdungsbeurteilung bietet die rechtliche Grundlage, um gegen einen zu lauten Arbeitsplatz vorzugehen.
Die Gefährdungsbeurteilung resultiert aus dem Arbeitsschutzgesetz. Sie dient der Prävention von Beeinträchtigungen, Schäden und Unfällen im Arbeitsumfeld. Der Arbeitgeber muss nachweislich eine Beurteilung der potenziellen Gefährdungen erstellen und eine angemessene Vorsorge treffen. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Gefährdung und Gefahr. Während bei einer Gefahr der ungehinderte Schaden seinen Lauf nehmen würde, lautet die Grundlage der Gefährdung: „Kann, aber muss nicht.“
Arbeitnehmer können selbst aktiv werden
Im Katalog der Gefährdungen sind mittlerweile psychische Belastungen integriert, die das Arbeitsschutzgesetz seit 2013 explizit berücksichtigt sehen möchte. Im Gegensatz zum technischen Arbeitsschutz sind die Dimensionen der psychischen Belastung jedoch vielschichtiger und weniger greifbar. Organisation, Anforderungen, Kommunikation oder Führungsstil funktionieren in verschiedenster Weise und lassen sich nur schwer in richtig oder falsch einteilen. Daher besitzt der Arbeitgeber einen eigenen Ermessensspielraum beim Erfassen der „geistig-psychischen Integrität“ seiner Mitarbeiter. Die Arbeitnehmer wiederum besitzen das Recht, wahrgenommene Gefährdungen mitzuteilen und Vorschläge zu deren Änderung zu unterbreiten. Lärm, Hitze, fachliche Unter- oder Überforderungen sowie viele weitere psychische Belastungen müssen nicht hingenommen und können verändert werden.
Tipps für die Gefährdungsbeurteilung
Arbeitnehmer sollten gerade bei psychischen Belastung selbst die Initiative ergreifen und auf Missstände aufmerksam machen – beispielsweise auf eine zu laute Arbeitsumgebung. Orientierung bietet ihnen die DIN EN ISO 10075, die Richtlinien, Definitionen und Möglichkeiten der Erfassung anbietet. Zu den dort benannten Faktoren für psychische Belastung zählt auch Lärm. Denn eine zu laute Arbeitsumgebung verringert die Konzentration, Wachsamkeit sowie Leistungsfähigkeit und schlägt sich dauerhaft auf das seelische Wohlbefinden nieder. Deshalb darf der Schallpegel für geistige Tätigkeiten theoretisch nicht über 45 dB liegen, was ungefähr dem Schallpegel in einer ruhigen Bücherei entspricht.
Weitere Informationen zu Richtlinien, Gefährdungen und Maßnahmen rund um die Gefährdungsbeurteilung hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zusammengestellt. Wissenswertes rund um das Thema Akustik präsentiert außerdem der Quiet-please!-Partner AGORAphil in seinem Blog.