Ende März 2021 ist im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI) die Neufassung der ASR A3.7 Lärm bekannt gegeben worden. Diese ersetzt die bisherige Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 aus dem Jahr 2018.
Im Rahmen ihres Anwendungsbereichs konkretisiert die ASR A3.7 Lärm die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Die Neufassung beinhaltet im Abschnitt 7.5 eine Klarstellung zur Ermittlung von Beurteilungspegeln für Tätigkeiten an Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.