Lärm ist nicht gleich Lärm. Ob ein Geräusch im Büro als störend empfunden wird, hängt nicht nur von seiner Lautstärke, sondern auch von seiner Art ab. Sechs Fakten dazu, was im Büro akustisch besonders nervt.
Fakt 1: Extra-aurale Wirkung von Lärm
Im Büro spielt die extra-aurale Wirkung von Lärm eine Rolle, nicht die aurale. Als aurale Wirkung des Lärms werden Auswirkungen direkt auf das Gehör bezeichnet, die ab 80 dB(A) auftreten – also erst ab Lautstärken, die im Büro nicht erreicht werden. Zu den extra-auralen Folgen des Lärms hingegen zählen psychische Wirkungen sowie Auswirkungen auf körperliche Vorgänge (vegetative Wirkungen). Psychische Wirkungen können schon ab einem Lärmpegel von 30 dB(A) auftreten, vegetative ab 60 dB(A). Typischerweise liegt Bürolärm zwischen 40 und 70 dB(A).
Fakt 2: Fremdbestimmter Lärm nervt besonders
Vor allem Lärmquellen, über die der Büroangestellte keine Kontrolle hat, führen zu Stress. Könnte der Büroangestellte die Lärmquelle hingegen selbst abschalten, wäre die Stresswirkung geringer. Viele Lärmquellen im Büro entziehen sich jedoch der Kontrolle des Einzelnen: telefonierende Kollegen, Geräusche von Bürogeräten und von der Haustechnik.
Fakt 3: Was unbekannt ist, lenkt ab
Besonders unbekannte akustische Informationen stören während der Büroarbeit. Sie führen zu Orientierungsreaktionen, die die Aufmerksamkeit auf die eigentliche Aufgabe reduzieren.
Fakt 4: Impulshaltige Schalle stören
Neben unbekannten akustischen Informationen lenken auch impulshaltige Schalle besonders ab.
Fakt 5: Gespräche sind Konzentrationskiller
Unerwünschte, irrelevante Hintergrundsprache wirkt sich negativ auf die Leistungsfähigkeit des Arbeitsgedächtnisses aus. Das Arbeitsgedächtnis – früher als Kurzzeitgedächtnis bezeichnet – wird benötigt, um Informationen vorübergehend zu speichern. Beispielsweise, um einen gelesenen Satz inhaltlich zu verstehen. Schon ab einem Schallpegel von 35 dB(A) kann das Arbeitsgedächtnis gestört werden. Die Störwirkung tritt unabhängig davon auf, ob der Inhalt des Gesprächs verstanden wird.
Fakt 6: Auf die akustische Privatsphäre kommt’s an
Die Einschränkung der akustischen Privatsphäre (englisch: privacy) wird von Büroangestellten in besonderem Maße als belästigend und störend empfunden. Das ergab eine im Jahr 2000 begonnene Studie, für die inzwischen fast 53.000 Teilnehmer (vor allem aus den USA) befragt wurden, die in rund 350 Bürogebäuden arbeiten.
Lesetipp: Wissenswertes rund um die Wirkung von Lärm hat die IBA-Fachschrift Nr. 11 “Schall- und Lärmwirkung. Grundlagen des Hörens, Schallwirkungen und Maßnahmen im Büroumfeld” zusammengefasst.