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Grundlagen für nachhaltige Beschaffung

Bei der Beschaf­fung sind Bun­des­be­hör­den, Län­der oder Kom­mu­nen ange­hal­ten, nach­hal­ti­ge Aspek­te zu beach­ten. Ilse Bene­ke vom Beschaf­fungs­amt des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums des Innern erklärt, wel­che Vor­ga­ben das Ver­ga­be­recht macht und wie sie in der Pra­xis ein­ge­hal­ten wer­den können.

Nachhaltige Beschaffung: Auch auf staatlicher Ebene werden Ideen zur Nachhaltigkeit umgesetzt. Foto: Pixabay

Auch auf staat­li­cher Ebe­ne wer­den Ideen zur Nach­hal­tig­keit umge­setzt. Foto: Pixabay 

Öffent­li­che Auf­trag­ge­ber kön­nen ihre Beschaf­fun­gen als Hebel nut­zen, um bestimm­te gesell­schaft­li­che Zie­le zu errei­chen. Da ist es sinn­voll, wenn nach­hal­ti­ge Aspek­te in die Über­le­gun­gen mit ein­flie­ßen, also neben der Wirt­schaft­lich­keit auch öko­lo­gi­sche und sozia­le Aspek­te Beach­tung fin­den. Denn wenn mit Steu­er­gel­dern Büro­mö­bel, Tech­nik oder Uni­for­men ein­ge­kauft wer­den, kom­men hohe Sum­men zusam­men: Nach Schät­zun­gen wer­den cir­ca 350 Mil­li­ar­den Euro pro Jahr investiert.

Vorgaben des Vergaberechts

Die nach­hal­tigs­te Beschaf­fung ist im Prin­zip die Nicht-Beschaf­fung. Wenn nichts ein­ge­kauft wer­den muss, wer­den kei­ne Res­sour­cen ver­braucht. Grund­sätz­lich geht es uns als Kom­pe­tenz­stel­le für nach­hal­ti­ge Beschaf­fung (KNB) aber dar­um, bei geplan­ten Anschaf­fun­gen für eine ver­stärk­te Ein­bet­tung von nach­hal­ti­gen Kri­te­ri­en im öffent­li­chen Ein­kauf zu sor­gen. Um die Ver­ga­be­stel­len von Bund, Län­dern und Kom­mu­nen kom­pe­tent bera­ten zu kön­nen und das The­ma inhalt­lich wei­ter zu ver­mit­teln, arbei­tet die KNB aber auch mit Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen und Wirt­schafts­ver­bän­den zusammen.

Der größ­te Unter­schied zum pri­va­ten Ein­kauf ist das Ver­ga­be­recht. Es wur­de für EU-wei­te Ver­ga­ben 2016 novel­liert und ist seit dem 18. April 2016 in Kraft. Aus Sicht der KNB wur­den dar­in die stra­te­gi­schen Zie­le bei der Beschaf­fung deut­lich gestärkt: Im zen­tra­len Geset­zes­ab­schnitt für Ver­ga­ben steht unter der Über­schrift Grund­sät­ze klar und deut­lich, dass sozia­le und umwelt­be­zo­ge­ne sowie Aspek­te der Qua­li­tät und Inno­va­ti­on nach Maß­ga­be des Geset­zes berück­sich­tigt wer­den (§ 97 Abs. 3, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Die Auswirkungen

Nun kön­nen in jedem Sta­di­um des öffent­li­chen Ein­kaufs Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en beach­tet wer­den: Unter­neh­mens­be­zo­gen kann zum Bei­spiel ein Eco-Manage­ment and Audit Sche­me (EMAS) ver­langt wer­den, das Umwelt­ma­nage­ment-Sys­tem der EU. Bei Auf­trags­aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen kön­nen pro­dukt­grup­pen­be­zo­gen ver­schie­de­ne öko­lo­gi­sche und sozia­le Kri­te­ri­en fest­ge­legt wer­den. Und: Öffent­li­che Auf­trag­ge­ber kön­nen nun unter bestimm­ten Bedin­gun­gen die Vor­la­ge von Güte­zei­chen ver­lan­gen, die als Beleg für die in der Leis­tungs­be­schrei­bung gefor­der­ten Merk­ma­le gel­ten (§ 34 Ver­ga­be­ver­ord­nung (VgV)).

Beratungsangebot der KNB für nachhaltige Beschaffung

Es ist für Ver­ga­be­stel­len nicht immer ein­fach zu wis­sen, was für die Nach­hal­tig­keit mög­lich ist, gera­de vor dem Hin­ter­grund der recht­li­chen Ent­wick­lun­gen. Die KNB bie­tet des­halb für Beschaf­fer und Ent­schei­der Bera­tun­gen, Schu­lun­gen und Vor­trä­ge an, sodass die Mög­lich­kei­ten in Bezug auf die Nach­hal­tig­keit voll aus­ge­schöpft wer­den kön­nen. Ziel­grup­pe sind Bund, Län­der und Kom­mu­nen. Auf der Web­site stellt die KNB recht­li­che Grund­la­gen zur nach­hal­ti­gen Beschaf­fung, Pra­xis­bei­spie­le und Leit­fä­den für ein­zel­ne Pro­dukt­grup­pen zur Ver­fü­gung. Zum Bei­spiel wer­den auf dem Pro­dukt­blatt „Büro­ein­rich­tung“ auch Öko­la­bel und Güte­zei­chen auf­ge­führt, mit denen Her­stel­ler ihre Pro­duk­te zer­ti­fi­zie­ren las­sen können.

Ilse Benecke

Foto: Beschaf­fungs­amt

Ilse Bene­ke,
Lei­te­rin Kom­pe­tenz­stel­le für nach­hal­ti­ge Beschaffung,
Beschaf­fungs­amt des
Bun­des­mi­nis­te­ri­ums des Innern.

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